{"id":572,"date":"2018-10-30T07:12:06","date_gmt":"2018-10-30T06:12:06","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/?page_id=572"},"modified":"2025-03-23T18:49:42","modified_gmt":"2025-03-23T17:49:42","slug":"schulvorstand","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/schulvorstand\/","title":{"rendered":"Schulvorstand"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zusammensetzung des Schulvorstands (Stand: 2024)<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Schulvorstand setzt sich aus Eltern, Lehrkr\u00e4ften, Sch\u00fclern und dem Schulleiter zusammen. Folgende Mitglieder wurden gew\u00e4hlt:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eltern:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>J\u00f6rg Behrens<\/p>\n\n\n\n<p>Anne Menges<\/p>\n\n\n\n<p>Kathrin M\u00f6ller<\/p>\n\n\n\n<p>Sabine Richter<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<p><strong>Lehrkr\u00e4fte:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hannah Biehler<\/p>\n\n\n\n<p>Sarah Bode<\/p>\n\n\n\n<p>Torsten Haskarl<\/p>\n\n\n\n<p>Katharina Koch<\/p>\n\n\n\n<p>Wulf Kiecksee<\/p>\n\n\n\n<p>Michael Braun<\/p>\n\n\n\n<p>Anke Bergmann<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<p><strong>Sch\u00fclerInnen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Antonia Groth<\/p>\n\n\n\n<p>Vela K\u00f6nig<\/p>\n\n\n\n<p>Danaidin Pepic<\/p>\n\n\n\n<p>Marieke Burmeister<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Konstituierung und Aufgaben des Schulvorstands<\/h3>\n\n\n\n<p>\n\nMit dem Schulvorstand hat der Gesetzgeber neben der Gesamtkonferenz ein zweites Organ mit Entscheidungsbefugnissen geschaffen, in dem Lehrkr\u00e4fte, Eltern sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zusammenwirken, wobei der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Sch\u00fclerschaft deutlich h\u00f6her ist (\u201eHalbparit\u00e4t\u201c) als in der Gesamtkonferenz. Nur in sehr kleinen Schulen ist der Anteil der beiden Gruppen in der Gesamtkonferenz gr\u00f6\u00dfer.<br>Zu Beginn des Schuljahres 2007\/08 haben der Schulelternrat (f\u00fcr zwei Schuljahre) und der Sch\u00fclerrat (f\u00fcr ein Schuljahr) erstmals ihre Vertreterinnen und Vertreter f\u00fcr das neue Gremium gew\u00e4hlt, das in Abh\u00e4ngigkeit von der Anzahl der \u201eVollzeitlehrereinheiten\u201c aus acht, zw\u00f6lf oder &#8211; an einer gro\u00dfen Schule wie dem Gymnasium Oedeme &#8211; 16 Mitgliedern besteht. Die Vertretung der Lehrkr\u00e4fte wird f\u00fcr zwei Schuljahre durch die Gesamtkonferenz gew\u00e4hlt, wobei aber nur die Lehrkr\u00e4fte und die p\u00e4dagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmberechtigt sind. Der Lehrerdelegation muss immer der Schulleiter angeh\u00f6ren; er f\u00fchrt auch den Vorsitz im Schulvorstand und entscheidet bei Stimmengleichheit. Die Lehrerschaft verf\u00fcgt \u00fcber die H\u00e4lfte der Sitze im Schulvorstand, die andere H\u00e4lfte geht zu gleichen Teilen an die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Sch\u00fclerschaft.&nbsp;<br>Ohne Stimmrecht kann eine Vertreterin oder eine Vertreter des Schultr\u00e4gers an allen Sitzungen des Schulvorstandes teilnehmen. Als beratende Mitglieder kann der Schulvorstand weitere \u2013 auch au\u00dferschulische \u2013 Personen berufen. In Betracht kommen Personen, die sich der Schule und ihrem Schulprogramm besonders verbunden f\u00fchlen und an dem Ziel der Arbeit des Schulvorstandes, die Qualit\u00e4t der Schule zu entwickeln, mitwirken wollen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Umgangreicher Aufgabenkatalog<\/h4>\n\n\n\n<p>Den Dualismus der beiden Gremien (Gesamtkonferenz, Schulvorstand), in denen Lehrkr\u00e4fte, Eltern sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gemeinsam agieren, hat der Gesetzgeber zugunsten des Schulvorstandes entschieden, indem er ihm den umfangreicheren, vor allem aber den wichtigeren Aufgabenkatalog zugewiesen hat. So entscheidet der Schulvorstand \u00fcber den Antrag, einen Schulversuch durchzuf\u00fchren oder sich an einem Schulversuch zu beteiligen, ebenso fallen in seine Zust\u00e4ndigkeit die Entscheidungen bei der Aufnahme von Schulpartnerschaften und bei der Namensgebung. In Fragen der Werbung und des Sponsorings in der Schule besitzt der Schulvorstand die Kompetenz, Grundsatzbeschl\u00fcsse zu fassen.&nbsp;<br>Von besonderem Gewicht ist die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschlussfassung \u00fcber den j\u00e4hrlich von der Schulleitung zu erstellenden Plan zur Verwendung der der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel. \u00dcber die Verwendung der Mittel im einzelnen entscheidet der Schulleiter. Er muss aber dar\u00fcber gegen\u00fcber dem Schulvorstand Rechenschaft ablegen. Mit der M\u00f6glichkeit, nach Ablauf des Haushaltsjahres die Entlastung zu versagen, besitzt der Schulvorstand ein bemerkenswertes, bisher im nieders\u00e4chsischen Schulrecht unbekanntes Kontrollinstrument gegen\u00fcber der Schulleitung. Die Nicht-Entlastung l\u00f6st zwar keine direkten Rechtsfolgen aus, d\u00fcrfte aber in der Schul\u00f6ffentlichkeit und beim Schultr\u00e4ger durchaus Beachtung finden und gegebenenfalls von der Schulaufsicht registriert werden.&nbsp;<br>Der Schulvorstand ist aber nicht nur f\u00fcr die Regelung der genannten organisatorisch-administrativen Angelegenheiten zust\u00e4ndig. Er besitzt in gewissem Umfang auch Zust\u00e4ndigkeiten in p\u00e4dagogischen Fragen. Er\u00f6ffnen die Erlasse des Kultusministeriums die M\u00f6glichkeit, die Stundentafel zu ver\u00e4ndern, entscheidet \u00fcber ihre Ausgestaltung der Schulvorstand. Grundsatzbeschl\u00fcsse sind m\u00f6glich \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Projektwochen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Initiativrecht beim Schulprogramm<\/h4>\n\n\n\n<p>Bedeutung kommt dem Schulvorstand insbesondere in Fragen zu, die in engem Zusammenhang mit der gr\u00f6\u00dferen Eigenverantwortlichkeit von Schulen stehen. So besteht eine Grundsatzkompetenz zur Regelung von Fragen, die die j\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung des Erfolgs der schulischen Arbeit betreffen. Das betrifft beispielsweise die Entscheidung, nach welchem Verfahren die \u00dcberpr\u00fcfung erfolgen soll. Entscheidungsbefugnisse stehen dem Schulvorstand in der Frage zu, ob im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Schule die vom Kultusministerium k\u00fcnftig einger\u00e4umten Entscheidungsspielr\u00e4ume in Anspruch genommen werden sollen. Das \u201eWie\u201c der Nutzung dieser Spielr\u00e4ume liegt aber beim daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Entscheidungsgremium (Schulleitung, Gesamtkonferenz, Teilkonferenz). Bei der Gestaltung der Stundentafel entscheidet der Schulvorstand selbst.&nbsp;<br>Auf Zusammenarbeit angewiesen sind Schulvorstand und Gesamtkonferenz bei der Erarbeitung der Schulordnung und des Schulprogramms, das sich die Schulen ab Schuljahr 2007\/08 zu geben haben. In diesen Angelegenheiten besitzt der Schulvorstand eine Art Initiativrecht gegen\u00fcber der Gesamtkonferenz. Die letztlich entscheidende Gesamtkonferenz kann erst t\u00e4tig werden, wenn ihr der Schulvorstand einen Entwurf zugeleitet hat. Davon kann die Gesamtkonferenz zwar abweichen, hat aber vor der endg\u00fcltigen Beschlussfassung \u00fcber das Schulprogramm und die Schulordnung das \u201eBenehmen\u201c mit dem Schulvorstand herzustellen.&nbsp;<br>Das bedeutet, dass die Gesamtkonferenz den Versuch unternehmen muss, eine Einigung zu erzielen. Die Benehmensherstellung ist auch bei der Fortschreibung des Schulprogramms und der Schulordnung erforderlich. Da die Mitglieder des Schulvorstandes die Erarbeitung von Entw\u00fcrfen f\u00fcr das Schulprogramm und die Schulordnung in der Regel nicht selbst leisten k\u00f6nnen, bietet es sich an, hierf\u00fcr gemeinsam mit der Gesamtkonferenz eine Schulentwicklungsgruppe einzusetzen.&nbsp;<br>Wie bei den Konferenzen entscheidet der Schulvorstand bei Abstimmungen mit der Mehrheit der abgegebenen auf ja oder nein lautenden Stimmen. Das bedeutet, dass ein Antrag angenommen ist, wenn auf ihn mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Enthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt. In einer Gesch\u00e4ftsordnung kann geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn eine Gruppe geschlossen gegen eine Vorlage votiert. Denkbar ist eine Art \u201ezweiter Lesung\u201c in der folgenden Sitzung. Ist die Lehrerbank bei Abstimmungen nicht voll besetzt, f\u00fchrt das nicht zu einer der Halbparit\u00e4t entsprechenden Reduzierung der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Sch\u00fclerschaft.&nbsp;\n\n<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-05835f6d-d8d9-4aad-a435-7b326265bb66\" href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/files\/2019\/08\/Fragen-u-Antworten-zum-Schulvorstand-MK.pdf\">Fragen u Antworten zum Schulvorstand (MK)<\/a><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/files\/2019\/08\/Fragen-u-Antworten-zum-Schulvorstand-MK.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-05835f6d-d8d9-4aad-a435-7b326265bb66\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-564cda83-ddb3-460b-97e8-aee1cdf05b6c\" href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/files\/2019\/08\/Aufgaben-des-Schulvorstandes-laut-NSchG.pdf\">Aufgaben des Schulvorstandes laut NSchG<\/a><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/files\/2019\/08\/Aufgaben-des-Schulvorstandes-laut-NSchG.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-564cda83-ddb3-460b-97e8-aee1cdf05b6c\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zusammensetzung des Schulvorstands (Stand: 2024) Der Schulvorstand setzt sich aus Eltern, Lehrkr\u00e4ften, Sch\u00fclern und dem Schulleiter zusammen. Folgende Mitglieder wurden gew\u00e4hlt: Eltern: J\u00f6rg Behrens Anne Menges Kathrin M\u00f6ller Sabine Richter Lehrkr\u00e4fte: Hannah Biehler Sarah Bode Torsten Haskarl Katharina Koch Wulf Kiecksee Michael Braun Anke Bergmann Sch\u00fclerInnen: Antonia Groth Vela K\u00f6nig Danaidin Pepic Marieke Burmeister<\/p>\n","protected":false},"author":1411,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":44,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-572","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/572","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1411"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=572"}],"version-history":[{"count":26,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/572\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8371,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/572\/revisions\/8371"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymoedeme\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=572"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}