Gesellschaftsvertrag

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der NordBüro KG

§ 1 Firma, Sitz, Rechtsform

(1) Die Firma lautet: NordBüro KG.

(2) Sitz der Gesellschaft ist 30159 Hannover, Schiffgraben 12.

(3) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Verkauf von Büromöbeln, der Han‐ del mit Büromaterialien und Bürozubehör sowie entsprechenden Dienstleistungen.

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmit‐ telbar und mittelbar zu fördern geeignet sind.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Dauer der Gesellschaft ‐ Kündigung

(1) Das Gesellschaftsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Die Kündigung ist erstmals zum 31.12.2004 möglich. Unter‐ bleibt eine Kündigung, so sind in der Folgezeit Kündigungen lediglich zum Ende eines jeden Ge‐ schäftsjahres möglich.

§ 5 Gesellschafter

(1) Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) sind Alina Mars und Mirko Schröder mit je einer Einlage von 300.000,00 EUR.

(2) Kommanditist ist Jürgen Alterra mit einer Kommanditeinlage von 200.000,00 EUR.

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung

(1) Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementäre einzeln berechtigt und verpflichtet.

(2) Zur Vornahme von Geschäften und Rechtshandlungen, die über den üblichen Rahmen des Ge‐ schäftsbetriebes hinausgehen, ist die Einwilligung der Gesellschafterversammlung erforderlich.

§ 10 Jahresabschluss, Gewinnermittlung und ‐verteilung

(1) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ab‐ lauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen.

(2) Der Gewinn ergibt sich nach Abzug der Posten, die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander Aufwand oder Ertrag darstellen.

(3) Der verbleibende Gewinn oder Verlust wird gem. § 6 Abs. 1 verteilt und den gem. § 6 Abs. 3 ge‐ bildeten Privatkonten der Gesellschafter gutgeschrieben oder belastet.

§ 11 Einlagen und Entnahmen

(1) Einlagen zum Ausgleich negativer Beträge auf den Privatkonten gem. § 6 sind jederzeit zulässig.

(2) Eine Entnahme von Guthaben aus dem Privatkonto eines Kommanditisten ist unzulässig, wenn die Summe sämtlicher Kapitalkonten negativ ist und sich dieses negative Konto durch die Ent‐ nahmen erhöht oder ein solches negatives Kapitalkonto durch die Entnahmen entsteht.

§ 13 Austritt aus der Gesellschaft

Jeder Gesellschafter kann aus wichtigem Grund seinen Austritt aus der Gesellschaft erklären. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Er hat durch Einschreibebrief mit einer Frist von sechs Monaten zu erfolgen. Bei Kündigung eines Gesellschafters oder Austritt wird die Gesellschaft nicht aufgelöst.

§ 16 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen ausschließlich im Unternehmensregister.

§ 20 Geschäftsführung

Außerhalb des Gesellschaftsvertrages wurde folgender Beschluss gefasst: Als Geschäftsführer ge‐ mäß § 9 des Gesellschaftsvertrages werden bestimmt

1. Frau Dipl.‐Kauffrau Alina Mars

2. Herr Dipl.‐Betriebswirt Mirko Schröder

§ 21 Zeichnung

Vorstehendes Protokoll wurde den Gesellschaftern vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterzeichnet:

Hannover, den 31. März 2001

Herausgeber:

Niedersächsisches Kultusministerium

Referat 43

Schiffgraben 12

30159 Hannover

Stand: März 2014, Version: 2‐1

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