Abholung der Selbsttests am Montag – Unterrichtsbeginn mit Gruppe A am Dienstag

Schulen sollen für uns alle sichere Orte sein. Daher hat das Land die COVID19-Selbsttests eingeführt.

Sie sind in der Handhabung einfach und schnell durchzuführen. Bestimmt haben einige von Euch/Ihnen es schon ausprobiert.

Nach den Osterferien gelten nun folgende Regeln:

  • Die Selbsttests müssen zu Hause durchgeführt werden.
  • Sie sind verpflichtend.
  • Es wird zweimal pro Woche an vorgegeben Tagen getestet (Mo. und Mi. bzw. Di. und Do. jeweils am Morgen).
  • Die Eltern bestätigen die Durchführung des Tests und das negative Ergebnis mit dem ausgegebenen Vordruck; bei einem positiven Ergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Informieren Sie die Schule umgehend. Es ist dann ein PCR-Test notwendig – kontaktieren Sie dafür Ihren Haus- oder Kinderarzt.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen, nehmen nicht am Präsenzunterricht teil, sondern erhalten die Materialien über IServ im Aufgabenmodul für die Arbeit zu Hause.
  • Die Bestätigung (Vordruck) des Selbsttests muss in der Schule vorgelegt werden; wenn diese fehlt, darf das Kind die Schule nicht betreten.
  • Eine Teilnahme am Unterricht ist nur mit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses durch die Eltern möglich. Ausnahme ist nur bei der Teilnahme von schriftlichen Arbeiten.

Damit alle einen Test vor Schulbeginn auch zu Hause haben, ist folgende Sonderregelung vom Land Niedersachsen angedacht:

Am Montag, dem 12. April 2021, werden die Tests in der Schule in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr ausgegeben.

Die Klassenstufen 5 und 6 erhalten ihre Test am Bürofenster von Frau von der Lieth, Klassenstufe 7 und 8 am Bürofenster von Herrn Bergmann und Klassenstufe 9 und 10 am Bürofenster von Herrn Lückert.

So wird ein erhöhtes Besucheraufkommen im Schulgebäude verhindert. Sollten SIe oder Ihr Kind nicht in der Lage sein die Tests abzuholen, sprecht ihr/ sprechen Sie Klassenkameraden*Innen an um die Abholung zu organisieren.

Der Präsenzunterricht beginnt dann erst am Dienstag, dem 13.04.2021 mit Gruppe A.

Zu den verpflichtenden Testungen hat unserer Kultusminister Herr Tonne bereits vor Ostern folgende Brief verfasst:

Wie in den Briefen geschrieben ist die Präsenzpflicht erneut aufgehoben. Möchten Eltern von dieser Befreiung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, muss der Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht in der Schule eingereicht werden.

Weitere Informationen: