Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich aus unterschiedlichen Personenkreisen zusammen. Er besteht zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern.

Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über den von der Schulleiterin/ dem Schulleiter aufgestellten Plan zu Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpatenschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel … (in Anlehung an www.rlsb.de)