DAS fängt Jahr gut an II.

Eine spannende Fortbildung direkt zu Beginn 2018 für Lehrkräfte der Region Hannover in Ihrem Medienzentrum der Region:

Digitaler Workflow und papierreduzierte Unterrichtsorganisation für Lehrkräfte, durchgeführt vom Kollegen Matthias Christel.

Untertitel: Digitale Selbstorganisation als Lehrer – auf dem Weg zum digitalen und papierarmen Büro

In der Fortbildung werden wir verschiedene Lösungen kennen lernen, erproben und bewerten, wie man den Unterrichtsalltag weitgehend digital organisieren kann mithilfe von iPad, Computer und co. . Termin- und Aufgabenverwaltung, Dateiablage und -transfer, Digitalisierung, Schüler- und Notenverwaltung, Unterrichtsvorbereitung stehen dabei im Fokus. In Theorie und Praxis erhalten die Teinehmenden Einblicke in die Handhabung der Technik und ggf. Hilfen zur Einrichtung. Best-Practice-Beispiele und ein Austausch über eigene Erfahrungen runden die Veranstaltung ab.

Medienkompetenzbereich: Bedienung und Anwendung, Kommunikation und Kooperation

Melden Sie sich an und finden Sie es heraus:

https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=97029

 

DAS fängt Jahr gut an I.

Eine spannende Fortbildung  im Januar 2018 für Lehrkräfte der Region Hannover in Ihrem Medienzentrum der Region:

OneNOTE für Lehrkräfte, durchgeführt vom Kollegen Philipp Loss.

Sie fragen sich, mit welcher Software Sie kooperativen & kollaborativen Unterricht entwickeln und praktizieren können?

Melden Sie sich an und finden Sie es heraus:

https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=97001

OneNote gilt bei vielen Lehrern als die “eierlegende Wollmichsau” unter den Produktiv-Tools.
Aber was genau sind die Funktionen, die von Lehrern auf der ganzen Welt so geschätzt werden?
Die Veranstaltung demonstriert die Vielfalt der OneNote-Funktionen, fürs Private, für den Beruf. In einem Praxisteil wird OneNote in verschiedenen Aufgaben ausprobiert.

Medienkompetenz: Bedienen und Anwenden

Smartwatches im Schulalltag: Eine (datenschutzrechtliche) Herausforderung.

Seit einiger Zeit verdrängen sog. Smartwatches immer mehr die klassische Armbanduhr. Während zu Beginn dieser Entwicklung Erwachsene diese Uhren nutzten, um über ein Smartphone mit dem Internet verbunden zu sein oder um Fitnessdaten zu erheben und zu speichern, sind nunmehr auch eine Vielzahl speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Modelle auf den Markt gekommen.

Solche Smartwatches für Kinder verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion enthalten manche Modelle versteckte Mikrofone, die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden.

Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes  rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen.

Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Personen, die solche Uhren bereits erworben haben, werden durch die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

Sofern eine Lehrkraft feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler eine Smartwatch mit Abhörfunktion trägt, sollte sie die Schülerin oder den Schüler auffordern, diese abzunehmen und ihr auszuhändigen. Die Lehrerin oder der Lehrer sollte dann die Smartwatch ausschalten. Am Ende des Schulalltages ist der Schülerin oder dem Schüler die Uhr zurückzugeben. Es wird empfohlen, den Erziehungsberechtigten ein Schreiben zu übersenden, in dem sowohl auf das Verbot, solche Uhren mit in die Schule zu bringen als auch auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Pflicht zur Vernichtung dieser Uhren hingewiesen wird.

 

 

 

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Smartwatches im Schulalltag: Eine (datenschutzrechtliche) Herausforderung.

BBS – fit für 4.0 + + + Berufsschüler eilen der Zukunft entgegen

Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Arbeits- und Berufswelt rasant. Die berufsbildenden Schulen sind wichtige Partner im dualen System, um den Fachkräftenachwuchs für die digitale Zukunft auszubilden. Um die niedersächsischen berufsbildenden Schulen in ihrer Rolle als Innovations- und Zukunftszentren auch im Bereich der Digitalisierung zu stärken, haben das Niedersächsische Kultusministerium und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Startschuss für das Projekt „BBS fit für 4.0″ gegeben.

Hierzu werden an sechs Standorten mit insgesamt elf berufsbildenden Schulen so genannte „smart factories” eingerichtet. „Smart factories” sind dezentrale Lernwerkstätten, die den beteiligten Schulen sowie kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort die Möglichkeit bieten, sich in einer modernen 4.0-Umgebung fortzubilden und miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus sollen Auszubildende bestimmter gewerblich-technischer und kaufmännischer Berufe in und am Modell einer „smart factory” lernen und sich das Thema 4.0 in all seinen Facetten erschließen können. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Einrichtung der „smart factories” mit insgesamt 1,5 Millionen Euro.

 

Veranstaltungen zum Thema:

http://www.nibis.de/nibis.php?menid=9990

Teilnehmende Berufsschulen:

http://www.nibis.de/nibis.php?menid=9991

Fortbildungsangebot „Datenschutz – Modul 5 (Medienrecht und Schule)“ (OS)

Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz in Schulen” eingestellt worden.

Im fünften Modul dieser Fortbildungsreihe für schulische Datenschutzbeauftragte werden rechtliche Aspekte thematisiert, die es bei der Mediennutzung im Unterricht zu beachten gilt. Darüber hinaus soll das letzte Treffen der Kursteilnehmer(innen) genutzt werden, um offene Fragen und Probleme zu sammeln und unter juristischer Begleitung zu klären.

Datum: 14.03.2018

Uhrzeit: 15.00 bis 17.30 Uhr

Ort: RCC Osnabrück

 

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:

https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=99505

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Fortbildungsangebot „Datenschutz – Modul 5 (Medienrecht und Schule)“ (OS)

Fortbildungsangebot „Datenschutz – Modul 4 (Mobiles Lernen)“ (OS)

Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz in Schulen” eingestellt worden.

Es handelt sich bei dieser Veranstaltung um den vierten Teil einer Schulung für schulische Datenschutzbeauftragte. Die Fortbildung richtet sich aber auch an diejenigen, die mobile Endgeräte an ihrer Schule einführen möchten, denn bei der Einführung wird oftmals übersehen, dass die technische und pädagogische Innovation auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten betrachtet werden muss. Am Ende der Veranstaltung haben Sie einen Überblick über dieses Themenfeld und kennen Musterdokumente sowie Ansprechpartner, falls noch Nachholbedarf bestehen sollte.

Datum: 07.02.2018

Uhrzeit: 15.00 bis 17.30 Uhr

Ort: RCC Osnabrück

 

Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:

https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=99504

 

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Fortbildungsangebot „Datenschutz – Modul 4 (Mobiles Lernen)“ (OS)