Digital Pakt Schule 2019 – 2024

Sehr geehrte Schulträger, sehr geehrte Schulleitungen!

Der Digital Pakt ist nun endgültig verabschiedet. In den nächsten fünf Jahren werden die 5,5 Mrd. € an die Länder bzw. Schulträger ausgeschüttet.

Bundesministerin Karliczek unterschreibt die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt

Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und Ländern.

Staatskanzlei Niedersachsen

Das bedeutet für alle Verantwortlichen, dass Sie nun in den kommenden fünf Jahren intensiv und gemeinsam an der Umsetzung der KMK-Ziele Bildung in der digitalen Welt arbeiten sollten. Schulen erstellen ihr (pädagogisches) Medienbildungskonzept und Kommunen erstellen darauf basierend ihren Medienentwicklungsplan.

Niedersachsen wird ca. 470 Mio. € bis 2024 aus dem Topf erhalten. Somit besteht also keine direkte Notwendigkeit, dass Schulen jetzt innerhalb weniger Wochen ein schulisches Medienbildungskonzept erstellen. Dies ist bei allem Enthusiasmus auch kaum leistbar, da diverse Informations- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Schulen stattfinden müssen. Ein pädagogisches Nutzungskonzept (Arbeit an den schuleigenen KCs), ein Qualifizierungskonzept (für die Lehrkräfte) und ein (technisches) Ausstattungskonzept sind zentrale Bestandteile des schulischen Medienbildungskonzept! Dieses kann mit Mitteln der Projektplanung dann Stück für Stück realisiert werden und vor allem innerhalb der Schule mit Leben erfüllt werden!

Schulträger sollten in einem intensiven Austausch mit ihren Schulen stehen und deren Vorstellungen berücksichtigen. Sie stehen aber auch vor der Herausforderung, in allen Schulen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die verbindlichen Bildungsziele sowohl an Grundschulen wie auch weiterführenden Schulformen realisiert werden können. Ferner ist ein Wartungs- und Supportkonzept (Bsp. siehe Seite 60ff) zu erstellen. Die Verwendung von Lehrerstunden für z. B. die Wartung eines Computerraumes ist seitens der Landesbehörden nicht erwünscht. Kommunen erhalten seit 2017 jährlich ca. 16 Mio. €, um Wartung und Support der schulischen EDV leisten zu können! Die erfordert seitens des Schulträgers koordinierende Arbeitsformen und das Herbeiführen von Abstimmungsprozessen zusammen mit den jeweiligen Schulen. Sicherlich wäre es zielführend vor allem die grundlegende Infrastruktur überall auf einen modernen und leistungsfähigen Stand zu bringen. Grundlegende Infrastrukturen sind: Schulen an das Glasfasernetz anzuschließen, das gesamte Schulgebäude mit WLAN auszuleuchten (nutzbar für Schüler und Lehrkräfte), flächendeckend Präsentations-möglichkeiten (Smartboard, Beamer oder Interactiv Panel) zu installieren und Lernplattformen zu realisieren.

Bei allen Fragen steht Ihnen die Medienberatung Niedersachsen gerne beratend zur Seite!

Weitere aktuelle Informationen und Regelungen des Landes Niedersachsens finden Sie hier. (Kultusministerium Referat 54)

Aufgrund der großen Dynamik bei diesem Thema, sind alle gemachten Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen (bspw. Pressedienst Kultusministerium)!

Medienpädagogische Beraterinnen gesucht!

Sehr geehrte Lehrkräfte!

Sie haben Interesse das Thema Bildung in einer digitalen Welt an niedersächsischen Schulen voranzubringen?

Die Medienberatung Niedersachsen (Fachbereich 35, NLQ) sucht landesweit Unterstützung.

Ihre Aufgaben werden sein: vor Ort Schulleitungen und Lehrkräfte zu informieren und weiterzubilden, Schulträger in punkto DigitalPakt Schule zu beraten und zu begleiten sowie an landesweiten Projekten der Medienbildung bzw. Vermittlung von Medienkompetenzen mitzuwirken. Adressaten unserer Dienstleistungen sind alle Schulformen!

Grundlagen dieser Arbeit sind:

Landeskonzept Medienkompetenz

Medienberatung Niedersachsen

KMK – Bildung in der digitalen Welt

Wir suchen Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrung im lernförderlichen Einsatz digitaler Medien und Freude an der Vermittlung von Medienkompetenzen. Das Interesse an einer langfristigen Abordnung ist wünschenswert! Die Medienberatung Niedersachsen bietet allen Einsteigern eine zweijährige Weiterbildungen u.a. in den Bereichen Projektmanagement und Systemische Beratung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

aktuelle Stellenausschreibungen:

Filmklappe 2019/20

Die Hannover Filmklappe startet in ein neues Wettbewerbsjahr

 

NdsFk Plaka Wichtige Neuerungen bei den Teilnahmebedingungen

Neu: Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020

Den Anmeldebogen gibt es hier.

Alles Wissenswerte um unseren regionalen Kurzfilmwettbewerb für Kinder und Jugendliche gibt es hier:  

mehr Infos

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover Filmklappe 2019/20

Digitalpakt Schule: insgesamt 522 Millionen Euro von Bund und Land für IT-Infrastruktur

Die Niedersächsische Landesregierung wird den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen. Das hat Niedersachsens Kultusminister Tonne nach einer Kabinettsbefassung mit dem Digitalpakt am (heutigen) Dienstag bekanntgegeben. „Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie, über die die Schulträger ab diesem Zeitpunkt Mittel beantragen können, ist in der Vorbereitung“, so Kultusminister Tonne.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen bis 2024 über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Interesse von Schulen und Schulträgern sei gewährleistet, dass das Antragsverfahren schlank gehalten werde und die Mittel schnell fließen könnten. Gleichzeitig werde eine hohe pädagogische Qualität gesichert, führte Kultusminister Tonne aus. Verwaltungstechnisch werde die Abwicklung über eine erweiterte Version der den Kommunen bekannten Software „KIP-Manager“ organisiert. Mit dieser setzt das Niedersächsische Innenministerium derzeit die Kommunalen Investitionsprogramme KIP I und KIP II um.

Die Verwendungszwecke der Mittel seien über die Bund-Länder-Vereinbarung wie auch über die Förderrichtlinie des Landes klar definiert, erläuterte der Kultusminister weiter. Tonne: „Es geht um den Aufbau nachhaltiger Strukturen wie WLAN-Ausleuchtung, digitale Lernplattformen, Anzeigegeräte in Klassenräumen wie zum Beispiel interaktive Tafeln, aber auch digitale Arbeitsplätze insbesondere in der berufsbezogenen Ausbildung und in den Naturwissenschaften.“

Die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Tablets sei erst nachrangig möglich, wenn eine Schule bereits die dafür erforderliche Infrastruktur vorhalte. „Zudem arbeiten wir an Regelungen, um abzusichern, dass wir mit Blick auf den Einsatz mobiler Endgeräte keine soziale Spaltung bekommen. Wir werden die Bezuschussung der Anschaffung von digitalen Endgeräten für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen regeln. Hierfür erarbeiten wir derzeit ein tragfähiges Konzept.“

Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen über zwei Säulen vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Mit diesen rund 90 Millionen Euro oder rund 19 Prozent der Gesamtsumme steht den Schulen ein Basisbetrag zur Verfügung. Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Damit kann der Schulträger gezielte Förderungen der digitalen Bildungsinfrastruktur entlang der schulischen Realität vor Ort vornehmen.

Mit Blick auf die inhaltlichen Ziele des Digitalpaktes verdeutlichte Kultusminister Tonne, dass es bei diesem „ausdrücklich nicht um die Digitalisierung von Schule“ gehe. Die Ergänzung bewährter Lernformen werde angestrebt, nicht deren Ersatz. „Digitale Medien sind ein Lernwerkzeug von vielen. Kein digitales Lernwerkzeug anzubieten, wäre realitätsfern und würde die Schülerinnen und Schüler auch nicht optimal für das Berufsleben vorbereiten. Die Nutzung digitaler Medien ist allgegenwärtig und sie verändert auch das Lernen“, unterstrich Tonne. Und: „Wir verfolgen in Niedersachsen das Ziel, Lernen mit und über Medien dort einzubinden, wo es pädagogisch sinnvoll oder notwendig ist. Es geht um Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalen Welt.“ Aus diesem Grunde seien Medienentwicklungspläne und Medienbildungskonzepte integraler Bestandteil des Förderprogramms.

Quelle:

http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/digitalpakt-schule-522-millionen-euro-fuer-die-verbesserung-der-schulischen-it-bildungsinfrastruktur–umsetzung-in-niedersachsen-ab-august-2019–176450.html