Lieferservice für audiovisuelle Geräte

Lieferservice für audiovisuelle Geräte
direkt an alle Schulen in der Region Hannover

 

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Für Projekte, Unterrichtseinheiten oder Veranstaltungen mit Video, Foto oder Audio hat das Medienzentrum der Region Hannover einen umfangreichen Bestand an ausleihbaren Geräten.

Um den Schulen in den der Kommunen in der Region Hannover weite Wege zu ersparen und das Ausleihen zu erleichtern, können wir Ihnen ab September 2019 die Bestellungen direkt in die Schule liefern (ausgenommen Stadt Hannover)!

 

mehr Infos

Quelle: Medienzentrum der Region Hannover Lieferservice für audiovisuelle Geräte

Medienzentrum Schaumburg / Stadthagen – Tag der offenen Tür

Das Medienzentrum Schaumburg veranstaltet am 11.September 2019 einen Tag der offenen Tür von 13:00 – 17:00.

Die Türen sind für alle Lehrkräfte geöffnet. Haben Sie Fragen zur Medienbildung, dem Digital Pakt Schule oder zu den Medienkompetenzen? Kommen Sie vorbei und lernen Sie das Dienstleistungsangebot der niedersächsischen Medienberatung (NLQ) kennen!

FLYER:

Digital Pakt Schule

Förderrichtlinie und viele Hinweise für Schulträger und Schulleitungen finden Sie hier!

Hilfestellungen und Orientierung vom Fachbereich Medienberatung finden Sie hier!

Tipps für die Erarbeitung eines schulischen Medienbildungskonzepts finden Sie hier!

Bei Fragen zur Antragsstellung oder Unsicherheit, ob die Maßnahme – welche Sie als Schulträger planen – gefördert wird, setzen Sie sich bitte mit dem Fachteam DigitalPakt Schule der Landesschulbehörde in Osnabrück in Verbindung!

 

Fachteam DigitalPakt

Als zentrale Stelle für Fragen und Informationen rund um den DigitalPakt steht Ihnen das Fachteam DigitalPakt

der Landesschulbehörde in Osnabrück zur Verfügung.

Telefonnummer: 0541/ 77046 – 555

 

Vielleicht ist aber Folgendes bereits jetzt gut zu wissen:

  • Fördermittel müssen grundsätzlich vom Schulträger beantragt werden!
  • Egal ob Sockelbetrag oder Kopfbetrag – ohne Antrag fließen keine Gelder.
  • Es gibt kein Windhund-Verfahren!
  • Sie müssen sich mit einem Antrag nicht beeilen! Die Ihnen zustehenden Fördergelder sind im Voraus errechnet und zunächst bis zum 16.05.2023 für Sie reserviert.
  • Das schulische Medienbildungskonzept ist erforderlich, aber nicht schon bei Antragsstellung! Sie haben an Ihrer Schule bereits ein Medienbildungskonzept? Sehr gut! Sie sind dabei eines zu erstellen? Auch dann können Sie bereits Fördergelder bekommen. In diesem Fall wird bei Antragsstellung ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil ins Antragsformular eingetragen. Ein detailliertes Medienbildungskonzept ist spätesten sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme durch den Schulträger vorzulegen. Eine Maßnahmen kann z. B. sein: Ausstattung des gesamten Schulgebäudes mit WLAN.
  • Sprechen Sie die Medienberatung an, wenn Sie Unterstützung benötigen.