Fortbildungsangebot „Einführung in den Datenschutz an Schulen“ (HOL) ONLINE

Es ist das nachstehend beschriebene Fortbildungsangebot in die VeDaB eingestellt worden:

Adressaten: Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen in den Landkreisen Hildesheim, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden und der Region Hannover.

Datum: 27.10.2020
Uhrzeit: 15.00

Ort: Online-Veranstaltung

Anmeldelink: https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=119782

Beschreibung:

„Datenschutz“ ist ein Thema, das uns regelmäßig im täglichen Leben begegnet. Ohne die Kenntnis der grundlegenden rechtlichen Normen ist es jedoch nicht möglich, sich mit dieser Thematik qualifiziert auseinanderzusetzen und daraus praktisches Handeln abzuleiten.

Die Fortbildung ist kostenlos. Reisekosten können ggfs. über die Schule abgerechnet werden.

Medienberatung; RKMS
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Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Fortbildungsangebot „Einführung in den Datenschutz an Schulen“ (HOL) ONLINE

Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte

Quelle: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/forderung/sofortausstattungsprogramm_des_bundes_und_der_lander/sofortausstattungsprogramm-des-bundes-und-der-lander-190152.html

Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder

Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes ersetzt die bisher mögliche vereinfachte Beschaffung von Mobilen Endgeräten nach 2.6 der Förderrichtlinie.

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen, 500 Mio. Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder als Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 14.05.2020, sollen die Mittel in Anlehnung an das bereits laufende Verfahren zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Das bedeutet für Niedersachsen einen Betrag von 47 Mio. Euro zuzüglich 4,7 Mio. Euro Eigenanteil (10 %) vom Land.

Eine entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ als Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 wird in Kürze veröffentlicht.

In Kooperation mit Spitzenverbänden der Schulträger wurde in den vergangenen Wochen eine Förderrichtlinie erarbeitet, sodass jetzt Schulträger rückwirkend zum 16.03.2020 digitale Endgeräte beschaffen können, die ihre Schulen den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zur Verfügung stellen können.

Zur Herstellung von Chancengerechtigkeit soll im Sinne des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020 einem möglichst hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung des Lernens zu Hause ein digitales Endgerät (Laptops, Notebook und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden, soweit hierzu ein besonderer Bedarf aus Sicht der Schulen besteht.

Für das konkrete Verfahren vor Ort wurden eine Handreichung sowie ein Musterleihvertrag erarbeitet, der Schulträgern und Schulleitungen in der Ausgestaltung des Verfahrens als Orientierung dienen soll (siehe Downloadbereich).

Diejenigen Schulträger, die bereits Anträge nach der bisherigen Regelung gestellt haben, müssen im Antrag des Sofortausstattungsprogramm lediglich folgende Erklärung anhaken:

„Für die Maßnahme nach 2.1.1 wurden bereits Leistungen nach Nr. 2.6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen (DigitalPakt Schule) gewährt, aber bisher nicht ausgezahlt. Der Antrag/ die Anträge auf Fördermittel nach Nr. 2.6 wird/werden hiermit zurückgezogen. In der beigefügten Anlage sind die Anträge mit Antragsnummer, Schule und beantragter Zuwendung aufgeführt.“

Alle Informationen zum Sofortausstattungsprogramm des Bundes finden Sie und zum konkreten Antragsverfahren auf den Seiten der Landesschulbehörde:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/digitalpakt/sofortausstattungsprogramm

In der Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens vom 12.12.2016 hat sich das Land zudem verpflichtet, für die Systemadministration an Schulen insgesamt 11 Mio. Euro jährlich zu zahlen und 5 Mio. Euro für den First-Level-Support durch Landespersonal an den Schulen bereitzustellen. Da u. a. insbesondere für das Lernen zuhause aufgrund der veränderten Lernbedingungen in der Corona-Krise ein erhöhter Einsatz digitaler Endgeräte zu verzeichnen ist, stellt die Landesregierung über den Nachtragshaushalt 2020 einmalig 11 Mio. Euro für die Administration dieser Geräte den Kommunen zur Verfügung.

Link zum Musterleihvertrag:

https://digitaleschule.niedersachsen.de/download/157028/200706_Musterleihvertrag_Endgeraet_SchuelerIn_Final.docx.docx

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz Sofortaustattungsprogramm: Vorlage Leihvertrag Schülergeräte

Die Niedersachsen Filmklappe 2020/21

‘Plakat Niedersachsen Filmklappe’      

Trotz Corona-Krise bieten die Niedersachsen Filmklappe und ihre regionalen Filmklappen filmbegeisterten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Beiträge ins Rennen um die begehrten Filmpreise zu schicken.

Schülerinnen und Schüler aus der Region Hannover und den Landkreisen Celle, Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg können ihre Filme zunächst bei der Hannover Filmklappe einreichen.

Alles Wissenswerte dazu steht im Faltblatt zur Hannover Filmklappe 2020/21:

Das Anmeldeformular zur Hannover Filmklappe gibt es hier: Anmeldeformular:

TEILNEHMEN!!! – Ein Angebot der Deutschen Schulakademie

„Digitale Schule? Auf den Kulturwandel kommt es an!“

Herzlich willkommen auf der Startseite der Online-Themenwoche „Digitale Schule? Auf den Kulturwandel kommt es an!“

Vom 20. bis 26. September erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Impulsen und Webinaren aus Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Leitfrage „Wie können Schule und Unterricht in Zeiten der Digitalisierung gelingen?“ Alle wichtigen Informationen rund um die Online-Themenwoche finden Sie auf diesen Seiten. Wir freuen uns auf Sie.

Quelle: https://www.deutsche-schulakademie.de/start

LfD: DSK veröffentlicht Prüfschema für Windows 10

Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2019, S. 193f.

Auf meine Initiative hin hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden ein Prüfschema für Windows 10 veröffentlicht. Hiermit können Verantwortliche kontrollieren und nachweisen, ob Windows 10 im jeweiligen Nutzerumfeld datenschutzkonform eingesetzt
wird.

Microsofts Betriebssystem Windows 10 wird seit seiner Einführung insbesondere wegen der Übermittlung von Telemetriedaten kritisch betrachtet. Dies gilt vor allem für Systemzustands- und Diagnosedaten, die permanent im Hintergrund an den Hersteller übertragen werden und dabei auch personenbeziehbare Daten enthalten können. Mich hat eine Vielzahl von Anfragen
sowohl von öffentlichen Stellen als auch von Unternehmen zum datenschutzkonformen Einsatz von Windows 10 erreicht. Verunsicherte Nutzer und verantwortliche Stellen fragen häufig an, ob der Einsatz von Windows 10 datenschutzrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist.

Leider ist es unmöglich, hierzu eine pauschale Aussage zu treffen. Windows 10 wird regelmäßig mit Updates versorgt, die Funktionen verändern. Zudem ist das Produkt in unterschiedlichen Editionen erhältlich und kann durch die jeweiligen Administratoren oder Nutzer konfiguriert und in unterschiedlichen Umgebungen eingesetzt werden. Im Fokus des Datenschutzrechts steht die Frage, was der Inhalt der übermittelten Telemetriedaten ist und ob die Übermittlung nach der DS-GVO rechtmäßig ist.

Prüfschema Windows 10: https://t1p.de/Pruefschema-Windows10

Ein Arbeitskreis der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich daher unter meiner Leitung mit der Frage beschäftigt, wie Windows 10 datenschutzrechtlich bewertet werden kann. Als erstes Ergebnis hat die DSK ein Prüfschema veröffentlicht, anhand dessen Verantwortliche beurteilen können, ob ein bereits laufender oder geplanter Einsatz von Windows 10 datenschutzkonform ist oder wäre.

DSK und Microsoft erarbeiten datenschutzkonforme
Konfiguration

Zunächst muss festgestellt werden, welche Daten an Microsoft übermittelt werden und ob diese einen Personenbezug im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO aufweisen. Ist das der Fall, muss der Verantwortliche prüfen, ob für die Übermittlung der Daten eine Rechtsgrundlage vorliegt. Fehlt die Grundlage, muss der Verantwortliche prüfen, ob ihm Maßnahmen zur Verfügung stehen, mit
denen er die Übermittlung personenbezogener Telemetriedaten verhindern kann.

In einem ersten Schritt habe ich dazu die für große Unternehmen und öffentliche Verwaltungen relevante Version „Windows 10 Enterprise“ analysiert. Gemeinsam mit Microsoft wurde eine Konfiguration gefunden, bei der eine datenschutzkonforme Übertragung von Telemetriedaten
erreicht worden ist (mehr dazu in Kapitel 12.6., S. 199).

Für die Versionen Windows 10 Home und Windows 10 Pro, die häufig bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie Kommunen eingesetzt werden, hat Microsoft entsprechende Möglichkeiten zur Konfiguration leider noch nicht zur Verfügung gestellt.

Meine Arbeit an diesem Thema ist daher noch nicht beendet. Ich werde im Jahr 2020 prüfen,
ob der Einsatz von Windows 10 in der niedersächsischen Landesverwaltung entsprechend dieser Vorgaben erfolgt. Zudem befindet sich die DSK weiter in Gesprächen mit Microsoft. Sofern sich hieraus konkretere Vorgaben für den Einsatz von Windows 10 ergeben, werde ich diese den Verantwortlichen mitteilen.

Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2019, S. 193f.

Quelle: NIBIS Portal Datenschutz LfD: DSK veröffentlicht Prüfschema für Windows 10