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Digital Pakt Schule

Förderrichtlinie und viele Hinweise für Schulträger und Schulleitungen finden Sie hier!

Hilfestellungen und Orientierung vom Fachbereich Medienberatung finden Sie hier!

Tipps für die Erarbeitung eines schulischen Medienbildungskonzepts finden Sie hier!

Bei Fragen zur Antragsstellung oder Unsicherheit, ob die Maßnahme – welche Sie als Schulträger planen – gefördert wird, setzen Sie sich bitte mit dem Fachteam DigitalPakt Schule der Landesschulbehörde in Osnabrück in Verbindung!

 

Fachteam DigitalPakt

Als zentrale Stelle für Fragen und Informationen rund um den DigitalPakt steht Ihnen das Fachteam DigitalPakt

der Landesschulbehörde in Osnabrück zur Verfügung.

Telefonnummer: 0541/ 77046 – 555

 

Vielleicht ist aber Folgendes bereits jetzt gut zu wissen:

  • Fördermittel müssen grundsätzlich vom Schulträger beantragt werden!
  • Egal ob Sockelbetrag oder Kopfbetrag – ohne Antrag fließen keine Gelder.
  • Es gibt kein Windhund-Verfahren!
  • Sie müssen sich mit einem Antrag nicht beeilen! Die Ihnen zustehenden Fördergelder sind im Voraus errechnet und zunächst bis zum 16.05.2023 für Sie reserviert.
  • Das schulische Medienbildungskonzept ist erforderlich, aber nicht schon bei Antragsstellung! Sie haben an Ihrer Schule bereits ein Medienbildungskonzept? Sehr gut! Sie sind dabei eines zu erstellen? Auch dann können Sie bereits Fördergelder bekommen. In diesem Fall wird bei Antragsstellung ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil ins Antragsformular eingetragen. Ein detailliertes Medienbildungskonzept ist spätesten sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme durch den Schulträger vorzulegen. Eine Maßnahmen kann z. B. sein: Ausstattung des gesamten Schulgebäudes mit WLAN.
  • Sprechen Sie die Medienberatung an, wenn Sie Unterstützung benötigen.