Auftrag

Die Grundlagen für unsere Arbeit bilden zwei Erlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums. Diese beschreiben die Aufgaben der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater (diese sind an ein Medienzentrum angebunden) und der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater für das Lernen mit digitalen Medien (diese sind jeweils für eine gesamte Fortbildungsregion zuständig).

Die Aufgaben werden auf der Seite der Landesschulbehörde folgendermaßen zusammengefasst:

  • Pädagogische Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Beratung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Medienausstattung im pädagogischen Zusammenhang u.a. auch mit Formen der Online-Distribution und deren pädagogischem Nutzen
  • Beratende Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Medienkonzepten und von Medienentwicklungsplänen
  • Beratung bezüglich der medienpädagogischen Betreuung von Computernetzwerken, sowie dem Umgang mit Neuen Medien (z.B. Notebook-Klassen, mobilen Netzwerken, interaktiven Whiteboards, etc.)
  • Unterstützung der Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards für die Vermittlung von Medienkompetenz und dem methodisch-didaktischen Einsatz digitaler Medien, insbesondere bei der Medienkonzeptentwicklung
  • Ermittlung und Koordinierung des Medienbedarfs im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung von Unterricht bezüglich der Methodenkompetenzen im Umgang mit Unterrichtsmedien
  • Gewährleistung und Unterstützung der medienpädagogischen Fortbildung über die kommunalen Medienzentren und die regionalisierte Lehrerfortbildung durch Lehrgänge, schulinterne Fortbildungen, Fachtagungen und regionale Fachforen und dem Aufbau des niedersächsischen Bildungsnetzes einschließlich der Unterstützung beim Einsatz von E-Learning
  • Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit und Medienproduktion in Schulen und Kindertageseinrichtungen auch im Zusammenhang mit den Vorgaben der Kerncurricula
  • Kooperation mit regionalen und überregionalen Medieninstitutionen wie z.B. der NLM und n-21
  • Entwicklung und Umsetzung einer Kreis übergreifenden Zusammenarbeit mit den anderen kommunalen Medienzentren in Absprache mit den kommunalen Trägern
    Unterstützung des Mobilen Lernens einschließlich der Beratung von Referenzschulen des Projekts Mobiles lernen-21 und Einbindung in die regionalen Netzwerkstrukturen der Medienberatung

Die Wahrnehmung der Aufgaben umfasst:

  • Zusammenarbeit und Absprache mit den anderen medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern in den kommunalen Medienzentren auf Landesebene
  • Beteiligung an medienpädagogischen Vorhaben und Modellprojekten des Landes
  • Fachliche Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für Qualitätsentwicklung (NLQ) als koordinierende Fachaufsicht
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten in den Regionen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken, Volkshochschulen, den Multimediamobilen der NLM sowie anderen Institutionen, die sich mit Medien befassen)
  • Entwicklung von Konzepten und Materialien zur integrativen Medienerziehung und deren Bereitstellung über den Niedersächsischen Bildungsserver

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