Praktische Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung an allgemein bildenden Schulen

Als öffentliche Stellen sind Schulen an die Datenschutzgrundverordnung gebunden. Neben dieser finden auch Vorschriften aus anderen Gesetzen, wie z. B. dem neuen Niedersächsischen Datenschutzgesetz oder dem Niedersächsischen Schulgesetz Anwendung.

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die datenschutzrechtlichen Grundpflichten der Schulen, wie beispielsweise die Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten. Diese werden an konkreten Beispielen erläutert. Auch andere häufig auftretende Fragen zum Datenschutz in Schulen werden an Fällen aus der Praxis diskutiert.

Weiterhin werden im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung in Schulen datenschutzrechtliche Grundlagen erörtert, die bei der Einführung von Tablet-Klassen zu berücksichtigen sind.

Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.

Ihre Reisekosten können ggf. aus dem Schulbudget erstattet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schule. Die Reisekostenrechnung ist in diesem Fall bei Ihrer Dienststelle einzureichen.

Die Veranstaltungen sind mit Terminangabe in der VeDaB angeboten.

 

Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link Praktische Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung an allgemein bildenden Schulen kann er dort direkt aufgerufen werden.
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