{"id":1896,"date":"2016-12-21T19:40:31","date_gmt":"2016-12-21T18:40:31","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/semsopos\/?page_id=1896"},"modified":"2025-07-24T13:27:41","modified_gmt":"2025-07-24T11:27:41","slug":"pruefung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/semsopos\/pruefung\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<p>Die letzten drei Monate der Ausbildung stellen den <strong>Pr\u00fcfungszeitraum<\/strong> dar. Die Leitung des Studienseminars erstellt den Pr\u00fcfungsplan und schl\u00e4gt dem Staatlichen Pr\u00fcfungsamt die <strong>Pr\u00fcfungstermine<\/strong> vor. Das Pr\u00fcfungsamt muss die Termine genehmigen. Die Planung und die Durchf\u00fchrung der Staatspr\u00fcfungen unterliegen formalen Vorgaben. Mit Beginn des <strong>dritten<\/strong> Ausbildungshalbjahres erhalten Sie detaillierte Informationen zum Prozedere.<\/p>\n<p><strong>Beide Pr\u00fcfungsunterrichte<\/strong>\u00a0finden in Ihrem gew\u00e4hlten sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderschwerpunkt\u00a0<strong>und<\/strong>\u00a0in Ihrer ausgebildeten Fachdidaktik statt.\u00a0<em>\u201cDer Schwerpunkt des ersten Pr\u00fcfungsunterrichts ist auf die sonderp\u00e4dagogische Fachrichtung, der Schwerpunkt im zweiten\u00a0Pr\u00fcfungsunterricht ist auf das Unterrichtsfach zu legen.\u201d<\/em>\u00a0(Durchf\u00fchrungsbestimmungen zu \u00a714 der APVO-Lehr).<\/p>\n<p>Falls Sie zwei<strong> Fachdidaktiken<\/strong> studiert haben und in beiden im Studienseminar ausgebildet wurden, k\u00f6nnen sie fr\u00fchzeitig eine Fachdidaktik f\u00fcr die Staatspr\u00fcfung w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Pr\u00fcfungsunterrichte schlagen Sie der jeweils zust\u00e4ndigen Fachseminarleitung (Fachdidaktik und F\u00f6rderschwerpunkt) ein <strong>Thema<\/strong> vor. Eine wesentliche <strong>Rechtsgrundlage<\/strong> f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Staatspr\u00fcfungen stellt der Erhalt der zugewiesenen Themen f\u00fcr die Pr\u00fcfungsunterrichte am <strong>15. Tag vor der Pr\u00fcfung<\/strong>\u00a0dar. Demgem\u00e4\u00df gilt f\u00fcr alle Pr\u00fcflinge eine unabdingbare Vorbereitungszeit von 14 Tagen. Sollten Sie innerhalb dieser so genannten <strong>14-Tage-Frist<\/strong> erkranken, wird die Pr\u00fcfung automatisch verschoben.<\/p>\n<p>Die\u00a0zugewiesenen Themen f\u00fcr die Pr\u00fcfungsunterrichte m\u00fcssen im genauen Wortlaut auf dem <a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/semsopos\/files\/2019-11-Deckblatt-Pr%C3%BCfung-mit-LOGO.docx\"><strong>Deckblatt f\u00fcr den jeweiligen Unterrichtsentwurf <\/strong><\/a>\u00a0ausgewiesen werden. Der Unterrichtsentwurf endet mit einer <strong>pr\u00fcfungsspezifischen Eigenst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung<\/strong>.<\/p>\n<p>Die verbindlichen Regelungen zur Kennzeichnung des Einsatzes von k\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Unterrichtsentw\u00fcrfen im Rahmen der Staatspr\u00fcfung an nieders\u00e4chsischen Studienseminaren f\u00fcr Lehr\u00e4mter finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/semsopos\/files\/Staatspruefungen_Regelungen-zum-Einsatz-von-KI-Anlage-1_2024-07-04.pdf\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>Bis <strong>12:00 Uhr des Vortages<\/strong> der Staatspr\u00fcfung m\u00fcssen die schriftlichen Planungen zu den Pr\u00fcfungsunterrichten allen Mitgliedern der Pr\u00fcfungskommission sowie der Verwaltung des Studienseminars digital zugesendet werden. Ein\u00a0<strong>ausgedrucktes Exemplar<\/strong>\u00a0jedes Entwurfs wird f\u00fcr die Pr\u00fcfungsakte ben\u00f6tigt. Diese Entw\u00fcrfe geben Sie am Pr\u00fcfungstag bei Er\u00f6ffnung der Pr\u00fcfung ab.<\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfungstag beginnt mit der<strong>\u00a0Er\u00f6ffnung der Pr\u00fcfung<\/strong>\u00a030 Minuten vor dem ersten Pr\u00fcfungsunterricht.<\/p>\n<p>Am Ende des Pr\u00fcfungstages erhalten Sie ein vorl\u00e4ufiges Zeugnis.<\/p>\n<p>Im Rahmen einer gemeinsamen <strong>Zeugnisfeier<\/strong> beider Standorte des Studienseminars erhalten Sie Ihr offizielles Zeugnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die letzten drei Monate der Ausbildung stellen den Pr\u00fcfungszeitraum dar. Die Leitung des Studienseminars erstellt den Pr\u00fcfungsplan und schl\u00e4gt dem Staatlichen Pr\u00fcfungsamt die Pr\u00fcfungstermine vor. Das Pr\u00fcfungsamt muss die Termine genehmigen. Die Planung und die Durchf\u00fchrung der Staatspr\u00fcfungen unterliegen formalen Vorgaben. Mit Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres erhalten Sie detaillierte Informationen zum Prozedere. 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