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Improworkshops

In der letzten Januarwoche vor den Zeugnissen nahmen im Rahmen des Projektes „Startklar für die Zukunft“ drei Klassen des 10. Jahrgangs an einem eintägigen Improworkshop teil. Geleitet wurden die Workshops von Theaterpädagoginnen und Theaterpädagogen des TPZ Braunschweig.

Nach einem kurzen Aufwärmen und unterschiedlichsten Improübungen konnten die Schülerinnen und Schüler selbst die Kunst der Improvisation in ausgewählten Spielen erproben. Neben dem Abstand zum sonstigen Schulalltag und gemeinsamen Spaß lernten die Schülerinnen und Schüler so auch viel über sich selbst und ihr eigenes Können.

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Tage ethischer Orientierung 2022

Vom 10.01. bis 14.01.2022 fanden nach zwei Jahren des Wartens die 14. Teos statt. Das Thema wurde von den Schüler*innen des 10. Jahrgangs am 18.11.21 in einer Vorbereitung gewählt. Die große Mehrheit hat sich für folgendes Thema entschieden: 

Träume nicht dein Leben, sondern lebe deine Träume!

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Start des regulären Ganztagsprogramms in Leiferde ab dem 14.02.22

Nähere Informationen zum Ganztagsprogramm und zur Ganztagsanmeldung für Leiferde und Meinersen im 2. Schulhalbjahr sind jetzt online auf unserer Internetseite zum Ganztag.

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Tag des Gedenkens 27.01.

Video zum Projekt eines Geschichtskurses des 13. Jahrgangs.

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An alle interessierten Eltern der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs

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Kioske am Freitag, den 28.01.2022 geschlossen.

Am Freitag, den 28.01.2022, bleiben die Kioske im Gymnasium und in der Hauptschule geschlossen.

Ab dem 02.02.2022 sind wir wieder für Sie/Euch da.

Beste Grüße –

das Mensa-Team

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Vortragsveranstaltung für Eltern “WhatsApp, Instagram und TikTok: was geht uns Eltern das an?”

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Zeitungsartikel Weihnachten im Schuhkarton & Streuobstwiese

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Medizinische MNB ab dem 10. Januar 2022 und Testungen

I. Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 10.Januar 2022. 

“Es ist im Schulgebäude während des Unterrichtes und außerhalb des Unterrichtes aller Schuljahr- gänge grundsätzlich eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr können nur noch bis zu den Weihnachtsferien anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kenn- zeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ab dem 10. Januar 2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind unzulässig.”

“k) Warnstufe 2: Nach § 8 Abs. 6 Niedersächsische Corona-Verordnung gilt ab Warnstufe 2 bei Veranstaltungen in Innenräumen eine FFP 2-Pflicht (oder gleichwertig). Da Schule nicht unter den Begriff „Veranstaltungen“ fällt, ist der Schulbereich von der Vorschrift nicht betroffen. Daher bleibt es im Schulbereich bei einer medizinischen Maske, für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahre reicht bis zu den Weihnachtsferien eine textile Barriere.”

Quelle: Rundverfügung Nr. 31/2021 vom 14.12.2021, S. 4, S. 7.

II. Testungen vor und nach den Weihnachtsferien

II. Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses

a) “Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt.”

b) “Abweichend von a) reicht für Schülerinnen und Schüler […] der Nachweis der dreimaligen Durchführung pro Woche eines” durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen Antigentests.

“Abweichend hiervon muss durch Schülerinnen und Schüler an den ersten fünf Schultagen nach den Weihnachtsferien ein Test an jedem Präsenztag durchgeführt werden.”

Das Zutrittsverbot gilt nicht für:

“4. Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen;

Wichtig: “soweit bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Lerngruppe/Klasse der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, unterliegen auch die Schülerinnen und Schüler dieser Lerngruppe/Klasse, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennach- weis vorlegen der Testpflicht, bis in dem Fall ein negativer PCR-Test vorliegt oder im Falle eines positiven PCR-Testes für die Dauer von 5 Schultagen (ABIT siehe unten).”

Quelle: Rundverfügung Nr. 31/2021 vom 14.12.2021, S. 8f.

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Vorlesewettbewerb in der 6. Klasse

Auch dieses Jahr fand wieder der Vorlesewettbewerb der 6. Klassen statt.  Intonation, Flüssigkeit und Lautstärke waren die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl des Schulsiegers. Eine Jury hörte aufmerksam zu, als die jeweiligen Klassensieger am Nikolaustag gegeneinander antraten, indem sie zunächst aus einem selbst gewählten, später unvorbereitet aus einem gestellten Roman vorlasen.
Es war wieder eine sehr knappe Entscheidung, aber schließlich gewann Marlene Schwitalla aus der 6 b vor Hermann Lange (6 c) und Finja Storch (6 a).  Der unbekannte Text war entnommen aus: Allan Stratton: “Zoe, Grace und der Weg zurück nach Hause.”
Somit wird Marlene das SMG in der nächsten Runde beim Kreisentscheid in Gifhorn vertreten!
Zum Abschluss gab es für alle drei LeserInnen eine Urkunde.