Nein, die Zuweisung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiVD) erfolgt ausschließlich durch das STS H I GHR in enger Abstimmung mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) und den jeweiligen Schulleitungen, um den Schulen bedarfsgerecht (Fächer) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zuteilen zu können. Wenn Sie sich als besonderen Härtefall sehen (z.B. wegen Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen), melden Sie dies zeitnah nach Zuweisung ans STS H I GHR per E-Mail (poststelle@seminar-h1-ghrs.niedersachsen.de) zurück, damit dies nach Prüfung der Härtefälle bei der Zuweisung einer Ausbildungsschule ggf. berücksichtigt werden kann.
Die 18 Monate dauernde Ausbildung findet einerseits an den Ausbildungsschulen statt, wo Sie eigenverantwortlichen und betreuten Unterricht (mit Unterstützung und Rückmeldung einer Fachlehrkraft) erteilen, andererseits in einem pädagogischen und in zwei fachdidaktischen Seminaren i.d.R. am Studienseminar.
Am Dienstag und Donnerstag finden Seminarveranstaltungen statt. Sie werden monatlich acht Stunden im pädagogischen Seminar und je sechs Stunden in den fachdidaktischen Seminaren gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) ausgebildet.
Die Ausbildenden des Studienseminars besuchen Sie mindestens zehn Mal im Ausbildungsunterricht. In den anschließenden Unterrichtsnachbesprechungen wird gemeinsam die Qualität des Unterrichts unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses erörtert. Eine Benotung der Unterrichtsbesuche findet nicht statt. (s. Durchführungsbestimmung zur APVO-Lehr, zu § 7, 5.4).
Die pädagogischen und fachdidaktischen Seminare finden entweder im STS H I GHR oder an den verschiedenen Ausbildungsschulen der LiVD im Rahmen von Hospitationen statt. Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass Sie in einzelnen Fächern in Kooperation mit einem der umliegenden Studienseminare ausgebildet werden. Das STS H I GHR ist problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Finden Seminare an den Ausbildungsschulen statt, kann die An- und Abreise mit einem privaten Kraftfahrzeug unumgänglich sein. Entweder nutzen Sie dafür Ihr privates Kraftfahrzeug oder Sie bilden Fahrgemeinschaften. Reisekosten werden auf Antrag erstattet.
Wir kommunizieren über und arbeiten mit der Kommunikationsplattform IServ im Studienseminar. Für die Seminararbeit benötigen Sie ein mobiles Endgerät.
In der Regel unterrichten Sie im 1. und 2. Ausbildungshalbjahr 13 Wochenstunden (à 45 Minuten), im 3. Ausbildungshalbjahr 12 Wochenstunden. Bei einer Dauer von 18 Monaten Vorbereitungsdienst ergeben sich dementsprechend für die drei Ausbildungshalbjahre ein eigenverantwortlicher Unterricht im Umfang von 22 Stunden sowie ein betreuter Unterricht (mit Unterstützung und Rückmeldung einer Fachlehrkraft) im Umfang von 16 Stunden.
Ihre Ausbildungsschule koordiniert im Einvernehmen mit dem STS H I GHR und unter Berücksichtigung Ihrer Seminarveranstaltungen Ihren Stundenplan bei Ausbildungsbeginn.
Zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes finden Einführungsveranstaltungen statt, die Ihnen den Einstieg in den Vorbereitungsdienst erleichtern sollen. Diese Einführung erfolgt in einem Umfang von ca. einer Woche.
Am Tag Ihrer Einstellung müssen Sie persönlich (ohne Angehörige/Freunde) zur Vereidigung und Überreichung der Urkunde ins STS H I GHR kommen. Hierbei handelt es sich um einen formalen, nicht um einen festlichen Akt im Rahmen der ersten Einführungsveranstaltung.
Sie werden rechtzeitig per E-Mail über die entsprechenden Termine informiert.
Sobald Sie unserem Studienseminar zugewiesen sind, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie für uns erreichbar und Ihre Kontaktdaten aktuell sind. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei uns in der Verwaltung (0511 – 22861642 oder 41) und nennen uns auch vorab bei angestrebten Wohnortswechsel Ihren neuen Wohnort.
Bis zur Einstellung erhalten Sie per E-Mail alle notwendigen Informationen von uns, u.a. auch rechtzeitig den Namen Ihrer Ausbildungsschule, so dass Sie sich noch vor der Einstellung dort vorstellen können.
Der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 9 Stunden bzw. 9 Unterrichtseinheiten je nach Einrichtung gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Er muss zwingend vor der Einstellung dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig vorliegen.
Der Nachweis einer Impfung gegen Masern von allen LiVD, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Masernschutzgesetz). Alternativ kommt ein ärztliches Zeugnis in Betracht, das bestätigt, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
Der Nachweis muss zwingend vor der Einstellung dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig vorliegen.
Bitte achten Sie genau darauf, welche Institution (Regionales Landesamt für Schule und Bildung oder Studienseminar Hannover I GHR) welche Unterlagen anfordert und senden diese dann zeitnah dorthin.
Die meisten Fragen werden Ihnen während der Einführungswoche von Ihren Ausbildenden und Ihrem Personalrat beantwortet. Vorher erhalten Sie viele notwendige Informationen per E-Mail. Wenn Sie vor Beginn des Vorbereitungsdienstes weitere dringende Fragen klären möchten, können Sie sich an unsere Verwaltung wenden, telefonisch unter 0511 – 22861642/41 oder per E-Mail an poststelle@seminar-h1-ghrs.niedersachsen.de.