Quereinstieg
Für die Zulassung zum Quereinstieg ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig. Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter:
Quereinstieg
Für die Zulassung zum Quereinstieg ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig. Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter: