{"id":93,"date":"2019-04-15T14:23:11","date_gmt":"2019-04-15T12:23:11","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsghrver\/?page_id=93"},"modified":"2022-08-11T13:23:45","modified_gmt":"2022-08-11T11:23:45","slug":"zusatzqualifikation-deutsch-als-zweitsprache","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsghrver\/zusatzqualifikation-deutsch-als-zweitsprache\/","title":{"rendered":"Zusatzqualifikation"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Deutsch als Zweitsprache<\/strong> (ruht gegenw\u00e4rtig)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen ist eine dauerhafte Aufgabe und kein Ausnahmezustand. Dieses ist auch eine besondere Herausforderung f\u00fcr die Schulen, denn laut Nieders\u00e4chsischem Fl\u00fcchtlingsrat sind 30 bis 40 Prozent dieser Menschen im schulpflichtigen Alter Die neu zugewanderten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler haben Anspruch auf ein schulisches Angebot, das ihnen den Weg zu Bildungserfolg und Teilhabe ebnet. Die gezielte F\u00f6rderung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern nichtdeutscher Herkunftssprache ist Bestandteil des Bildungsauftrags der Schule. Entweder geschieht dies in den Regelklassen oder \u2013 wenn bei den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen die deutschen Sprachkenntnisse noch so gering sind, dass eine Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse nicht gleich in Betracht kommt &#8211; in den so genannten Sprachlernklassen. Dort  m\u00fcssen zuerst grundlegende Kenntnisse in der deutschen Sprache vermittelt und die individuellen Bildungsvoraussetzungen ermittelt werden. Die im Rahmen der Zusatzqualifikation angebotenen Module \u201eUnterricht in Sprachlernklassen\u201c, \u201eSprachf\u00f6rderung im Regelunterricht\u201c und \u201eF\u00f6rderunterricht DaZ\u201c sollen Sie sowohl f\u00fcr die Arbeit in integrativen als auch additiven F\u00f6rdermodellen qualifizieren. Eine Bescheinigung \u00fcber Inhalt und Umfang der Zusatzqualifikation wird Ihnen ausgestellt, wenn gem\u00e4\u00df APVO-Lehr folgende Mindestvoraussetzungen erf\u00fcllt werden: &#8211; Teilnahme an mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen &#8211; Erprobung im Ausbildungsunterricht &#8211; ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer Die gezeigten Leistungen m\u00fcssen dabei mindestens den Anforderungen einer ausreichenden Leistung entsprechen. <\/p>\n\n\n\n<p>Organisation der Zusatzqualifikation a) Seminarveranstaltungen Die Seminarveranstaltungen (insgesamt 20 Stunden) finden in Form von Blockveranstaltungen statt.  <\/p>\n\n\n\n<p>b) Erprobung im Ausbildungsunterricht Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst analysiert die allgemeine Lernausgangslage und erstellt auf der Basis einer Sprachstandserhebung  einen individuellen Sprachf\u00f6rderplan f\u00fcr eine bzw. einen neu zugewanderte\/n Sch\u00fcler\/in f\u00fcr einen Zeitraum von ca. zehn Wochen, der Elemente der differenzierter Einzelf\u00f6rderung sowie der Teilhabe am Regelunterricht ausweist. Au\u00dferdem l\u00e4dt sie zu einem Unterrichtsbesuch ein, in dem beide Elemente zum Tragen kommen. <\/p>\n\n\n\n<p>c) Kolloquium Das Kolloquium von zwanzig Minuten Dauer schlie\u00dft die Zusatzqualifikation ab. Einer ca. 10min\u00fctigen Pr\u00e4sentation zu einem vorher festgelegten Themenbereich aus dem Gebiet des Regelunterrichts von neu zugewanderten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern folgt ein  Gespr\u00e4ch \u00fcber weitere Themenbereiche der Zusatzqualifikation sowie die Umsetzung des von den Lehrkr\u00e4ften im Vorbereitungsdienst entwickelten Sprachf\u00f6rderplans. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Menze oder Frau Krassow in der Verwaltung des Studienseminars. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutsch als Zweitsprache (ruht gegenw\u00e4rtig) Die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen ist eine dauerhafte Aufgabe und kein Ausnahmezustand. 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