{"id":1602,"date":"2023-01-05T14:03:35","date_gmt":"2023-01-05T13:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsgymh\/?page_id=1602"},"modified":"2023-01-05T14:25:05","modified_gmt":"2023-01-05T13:25:05","slug":"leitlinien-des-unterrichtseinsatzes","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsgymh\/ausbildungsschulen-2\/leitlinien-des-unterrichtseinsatzes\/","title":{"rendered":"Leitlinien Unterrichtseinsatz"},"content":{"rendered":"\n<p>Die <strong>Durchf\u00fchrungsbestimmungen zu \u00a77 APVO-Lehr<\/strong> regeln den Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts (UieV) und dessen Verteilung auf die drei Ausbildungshalbjahre:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e\u2026 insgesamt 18 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (z. B. 4 Stunden \/ 10 Stunden \/ 4 Stunden). Andere Modelle, z.B. eine gleichm\u00e4\u00dfige Verteilung auf die drei Ausbildungshalbjahre, sind m\u00f6glich.\u201c <\/em>(Nr. 4.3 DB zu \u00a77 APVO-Lehr)<\/p>\n\n\n\n<p>Damit ergibt sich f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte im Vorbereitungsdienst (LiVd) eine Unterrichtsverpflichtung von <strong>durchschnittlich 6 Stunden im UieV <\/strong>w\u00f6chentlich, hinzu kommt die Verpflichtung, <strong>betreuten Unterricht im Umfang von durchschnittlich 4 Stunden<\/strong> w\u00f6chentlich wahrzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>UieV wie auch betreuter Unterricht soll den Referendarinnen und Referendaren m\u00f6glichst vielf\u00e4ltige Ausbildungsgelegenheiten er\u00f6ffnen und m\u00f6glichst breitgestreute Unterrichtserfahrungen erm\u00f6glichen. Der eigenverantwortliche und betreute Ausbildungsunterricht soll insgesamt <strong>m\u00f6glichst gleichm\u00e4\u00dfig auf beide F\u00e4cher und beide Sekundarbereiche verteilt<\/strong> sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Diesen Grundsatz m\u00fcssen die Schulleitungen bei der Zuteilung von UieV stets im Blick haben, in Abstimmung und einvernehmlich mit der Seminarleitung (Nr. 2.2 der DB zu \u00a77 APVO-Lehr). Diesen Grundsatz m\u00fcssen auch die LiVD bei der eigenverantwortlichen Wahl des betreuten Unterrichts im Blick haben, angeleitet durch die Ausbildungsauflagen des Seminars hinsichtlich bspw. verschiedener Doppeljahrg\u00e4nge und der Breite fachspezifischer Themengebiete.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend und konkreter sollte sich der Einsatz im UieV an folgenden Leitlinien orientieren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>UieV wird in beiden Unterrichtsf\u00e4chern erm\u00f6glicht.<br><\/strong>Bei der Zuweisung von Referendarinnen u. Referendaren muss absehbar sein, dass in beiden F\u00e4chern UieV erteilt werden kann. Ist dies aufgrund schulinterner Gegeben nicht durchg\u00e4ngig m\u00f6glich, soll in einem Fach in mindestens einem Ausbildungshalbjahr UieV erteilt werden k\u00f6nnen. Ausnahmef\u00e4lle stimmen Schul-und Seminarleitung kooperativ ab.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Der Umfang des UieV ist in beiden F\u00e4chern m\u00f6glichst gleichberechtigt.<\/strong> <br>Ist der Einsatz in einem Unterrichtsfach nicht m\u00f6glich oder reduziert, erh\u00f6ht sich der Anteil des durch Fachlehrkr\u00e4fte betreuten Unterrichts in diesem Unterrichtsfach. Von der einseitigen Erh\u00f6hung des Unterrichtseinsatzes im UieV in nur einem Fach ist abzusehen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>LiVD ist im UieV in der Regel ein Wechsel von Jahrg\u00e4ngen und Lerngruppen \u00fcber die 3 Ausbildungshalbjahre zu erm\u00f6glichen. <\/strong><br>Die Dauer des eigenverantwortlichen Unterrichts in einer Klasse\/Lerngruppe betr\u00e4gt i.d.R. mindestens ein Ausbildungshalbjahr.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Der parallele Unterrichtseinsatz in zwei Klassen desselben Jahrgangs im selben Fach wird vermieden<\/strong>, zentrales Ausbildungsanliegen sind m\u00f6glichst breit gestreute vielf\u00e4ltige Unterrichtserfahrungen in verschiedenen Lern- und Altersgruppen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Unterrichtseinsatz im Fach \u201e<em>Gesellschaftslehre<\/em>\u201c bzw. im Fach \u201e<em>Naturwissenschaften<\/em>\u201c nur nach R\u00fccksprache mit der Seminarleitung. <\/strong>Das Einverst\u00e4ndnis der Referendarin bzw. des Referendars ist erforderlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Kein fachfremder Unterrichtseinsatz,<\/strong><\/li><li>ein Einsatz in der <strong>Hausaufgabenbetreuung<\/strong> oder im Rahmen von <strong>Arbeitsgemeinschaften<\/strong> o.\u00e4. kann <strong>nur im Ausnahmefall<\/strong> nach R\u00fccksprache zwischen Schul- und Seminarleitungen erfolgen (begr\u00fcndeter Einsatz mit zeitlicher Beschr\u00e4nkung).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00dcber das Anliegen einer m\u00f6glichst umfassenden Ausbildung hinaus sollen diese Leitlinien auch zu einer Gleichbehandlung und zu vergleichbaren Ausbildungsbedingungen f\u00fcr die Referendarinnen und Referendare an den ca. 40 Ausbildungsschulen beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Leitlinien ergeben sich aus den Vorgaben der APVO-Lehr und sind bew\u00e4hrte Praxis in der einvernehmlichen Zusammenarbeit zwischen den Schulleiterinnen und Schulleitern aller Ausbildungsschulen und den Seminarleitungen beider Seminare.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator is-style-default\" \/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Durchf\u00fchrungsbestimmungen zu \u00a77 APVO-Lehr regeln den Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts (UieV) und dessen Verteilung auf die drei Ausbildungshalbjahre: \u201e\u2026 insgesamt 18 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (z. 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