{"id":1641,"date":"2024-05-07T16:53:33","date_gmt":"2024-05-07T14:53:33","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsgymh\/?page_id=1641"},"modified":"2024-05-07T16:53:33","modified_gmt":"2024-05-07T14:53:33","slug":"leitlinien-zum-vertretungsunterricht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stsgymh\/ausbildungsschulen-2\/leitlinien-zum-vertretungsunterricht\/","title":{"rendered":"Leitlinien zum Vertretungsunterricht"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die DB zu \u00a77 APVO-Lehr geben vor:<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p>Den Lehrkr\u00e4ften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung f\u00fcr Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Studienfahrten nur in beschr\u00e4nktem, ihrer Ausbildung nicht abtr\u00e4glichem Ma\u00dfe \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen\/Lerngruppen\/ F\u00e4chern und an berufsbildenden Schulen auch in Lernfeldern\/ Lerngebieten und Modulen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen.<\/p>\n<p>Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungsunterrichts soll hierdurch nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Vertretungsunterricht:<\/strong> Aufgrund der Beschr\u00e4nkung &#8222;in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen&#8220; kommen nur diejenigen Lerngruppen in Frage, die die Lehrkr\u00e4fte im Vorbereitungsdienst (LiVD) aktuell selbst in eigener Verantwortung unterrichten bzw. in denen sie aktuell auch hospitieren. Eine weitere Einschr\u00e4nkung ergibt sich aus der Vorgabe, dass die durchschnittliche Stundenanzahl von 10 Stunden Ausbildungsunterricht (pro Woche) nicht \u00fcberschritten werden soll; neben der halbj\u00e4hrlichen Ermittlung eines Durchschnittswertes m\u00fcssen dabei auch die aktuellen Belastungen bzw. Ausbildungsauflagen der LiVD in den Blick genommen werden (aktuelle Unterrichtsbesuche; Hospitationen und Ausbildungsunterricht an anderen Schulen, schriftliche Arbeit etc.).\u00a0 \u00a0<\/p>\n<p><strong>Pausenaufsichten<\/strong>: Bei der Einschr\u00e4nkung, in einem der &#8222;Ausbildung nicht abtr\u00e4glichen Ma\u00dfe&#8220;, ist die besondere terminliche Flexibilit\u00e4t zu ber\u00fccksichtigen, die den LiVD an der Ausbildungsschule einger\u00e4umt werden sollte (kollegiale Kontakte u. Absprachen, Nachbesprechungen etc.). Viele Schule verzichten (auch) daher umsichtig darauf, Lehrkr\u00e4fte im Vorbereitungsdienst bei Pausenaufsichten einzusetzen. Eine weitere Einschr\u00e4nkung ergibt sich aus dem Stundendeputat von 6 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht (bzw. insgesamt 10 Stunden Ausbildungsunterricht): LiVD sollten -wenn sie zu Pausenaufsichten herangezogen werden- hinsichtlich des Umfangs keinesfalls wie vollbesch\u00e4ftigte Lehrkr\u00e4fte behandelt werden (eher wie unterh\u00e4lftig besch\u00e4ftigte Lehrkr\u00e4fte).<\/p>\n<p><strong>Klassen- \/ Studienfahrten<\/strong>: Bei der Begleitung von Fahrten k\u00f6nnen LiVD erfreulicherweise wichtige Erfahrungen sammeln, sie sind dadurch aber in besonderem Ma\u00dfe terminlich gebunden. LiVD m\u00fcssen seminarintern die Begleitung von Klassenfahrten o.\u00e4. bei der Seminarleitung beantragen, diese wird in der Regel auch genehmigt. Auf dem entsprechenden Formblatt ist aus pragmatischen Gr\u00fcnden vorher die Zustimmung des Schulleiters \/ der Schulleiterin (bzw. Vertretung) erforderlich. Reisekosten k\u00f6nnen nur aus dem Etat der Schule erstattet werden.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die DB zu \u00a77 APVO-Lehr geben vor: Den Lehrkr\u00e4ften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung f\u00fcr Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Studienfahrten nur in beschr\u00e4nktem, ihrer Ausbildung nicht abtr\u00e4glichem Ma\u00dfe \u00fcbertragen werden. 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