{"id":2434,"date":"2023-07-12T15:56:28","date_gmt":"2023-07-12T13:56:28","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stursula\/?page_id=2434"},"modified":"2023-07-12T15:56:28","modified_gmt":"2023-07-12T13:56:28","slug":"gremien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/stursula\/gremien\/","title":{"rendered":"Gremien"},"content":{"rendered":"<p>Die <strong>Konferenzen<\/strong>, der <strong>Schulvorstand<\/strong> und die <strong>Schulleitung<\/strong> wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander. Die Zust\u00e4ndigkeiten sind durch das Nieders\u00e4chsische Schulgesetz geregelt.<\/p>\n<p><strong>Konferenzen<\/strong><\/p>\n<p>Jede Schule hat eine Gesamtkonferenz und mehrere Teilkonferenzen, zu denen insbesondere Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen z\u00e4hlen. Die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz sowie der Teilkonferenzen ist in \u00a7 36 NSchG geregelt.<\/p>\n<p>Gesamtkonferenz<\/p>\n<p>Die Gesamtkonferenz (\u00a7 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten in p\u00e4dagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere \u00fcber das Schulprogramm und die Schulordnung sowie \u00fcber Grunds\u00e4tze f\u00fcr Leistungsbewertung und Beurteilung, f\u00fcr Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.<\/p>\n<p>Fachkonferenz<\/p>\n<p>Fachkonferenzen (\u00a7 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz f\u00fcr einzelne Unterrichtsf\u00e4cher oder Gruppen von F\u00e4chern eingerichtet. Sie entscheiden \u00fcber die Angelegenheiten, die ausschlie\u00dflich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere \u00fcber die Art der Durchf\u00fchrung der Lehrpl\u00e4ne und Rahmenrichtlinien sowie die Einf\u00fchrung von Schulb\u00fcchern.<\/p>\n<p>Klassenkonferenz<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (\u00a7 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet \u00fcber die Angelegenheiten die ausschlie\u00dflich die Klasse oder einzelne ihrer Sch\u00fclerinnen oder Sch\u00fcler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschl\u00fcsse. Au\u00dferdem entscheidet die Klassenkonferenz \u00fcber Ordnungsma\u00dfnahmen (\u00a7 61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.<\/p>\n<p><strong>Schulvorstand<\/strong><\/p>\n<p>4 Elternvertreter, sowie 4 Lehrkr\u00e4fte sind im Schulvorstand vertreten.<\/p>\n<p>Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualit\u00e4tsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in \u00a7 38 a Abs. 3 NSchG abschlie\u00dfend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. \u00fcber den von der Schulleiterin\/dem Schulleiter aufgestellten Plan \u00fcber die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Projektwochen, f\u00fcr die Werbung und das Sponsoring in der Schule und f\u00fcr die j\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung der Arbeit der Schule nach \u00a7 32 Abs. 3 NSchG .<\/p>\n<p>Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Nieders\u00e4chsischen Kultusministeriums unter <a href=\"http:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/live\/live.php?navigation_id=1897&amp;_psmand=8\">www.mk.niedersachsen.de<\/a> zu finden.<\/p>\n<p><strong>Schulleitung<\/strong><\/p>\n<p>Der Schulleiter tr\u00e4gt die Gesamtverantwortung f\u00fcr die Schule und f\u00fcr deren Qualit\u00e4tssicherung und Qualit\u00e4tsentwicklung (\u00a7 43 Abs. 1 NSchG). Er entscheidet nach \u00a7 43 Abs. 3 NSchG in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz, der Schulvorstand oder eine Bildungsgangs- oder Fachgruppe zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Der Schulleiter f\u00fchrt die laufenden Verwaltungsgesch\u00e4fte; dabei hat er u. a. die Schule nach au\u00dfen zu vertreten sowie den Vorsitz in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><em>F\u00fcr n\u00e4here Informationen zur Zusammensetzung der Gremien schreiben Sie bitte eine Mail an &#x69;&#x6e;&#x66;&#x6f;&#x40;&#x73;&#x74;&#x2d;&#x75;&#x72;&#x73;&#x75;&#x6c;&#x61;&#45;&#115;&#99;&#104;&#117;&#108;&#101;&#46;&#108;&#117;&#101;neburg&#46;d&#x65;.<\/em><\/p>\n<p>(Quelle: https:\/\/www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de\/themen\/schulorganisation\/schulverfassung\/schulverfassung)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Konferenzen, der Schulvorstand und die Schulleitung wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander. 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