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Schulprogramm

Schulprogramm der Carl-Orff-Schule

Leitbild der Carl-Orff-Schule

Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auf ihren Wegen zu sprachhandlungskompetenten, selbstbewussten Menschen, die über die erforderlichen Sozial-, Methoden- und Fachkompetenzen verfügen, um Folgeschulen besuchen zu können.

Wir schaffen eine positive Lernkultur, in der wir wertschätzend, offen und individualisiert Lernchancen ermöglichen und nutzen.

Unsere intensive Zusammenarbeit mit allen am Entwicklungsprozess des Kindes Beteiligten zeichnet sich durch Achtung, Respekt und Offenheit aus.

Wir sind ein Team von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern verschiedener Fachrichtungen, die miteinander in Schule, Mobilen Diensten und in inklusiven Settings mit ihrem Fachwissen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen in ihren individuellen Lernprozessen unterstützen und beraten.

Die Organisation der Schule erfolgt in Zusammenarbeit der Schulleitung mit dem Kollegium und der Elternschaft.

Wir sichern und entwickeln die Qualität unserer Schule und der Mobilen Dienste durch regelmäßige Evaluation und Reflexion in den Bereichen Erziehung und Unterricht, Diagnostik, Förderung und Beratung.

Einstimmig beschlossen am 11. April 2007
Überarbeitet und beschlossen am 16.Februar 2016

 

1. Entwicklungsziele und Entwicklungsschwerpunkte der Schule

1.1 Schuleigene Schwerpunkte
Die Carl-Orff-Schule besuchen Schüler und Schülerinnen im Primarbereich, bei denen ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BASU) im Bereich Hören oder Sprache besteht.

Gemäß § 14 (2) des NSchG können darüber hinaus „Schülerinnen und Schüler, die in unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere Förderung zu erwarten ist.“

1.1.1 Förderschwerpunkt Hören
Die Lerngruppen setzen sich vorrangig aus Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Hörens und /oder der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zusammen.
Eine Hörschädigung stellt eine chronische Beeinträchtigung dar, die trotz einer Versorgung mit Hörgerät(en), Cochlear-Implantat(en) und der Verwendung anderer technischer Hilfsmittel nicht vollständig ausgeglichen werden kann.
Deshalb ist der Unterricht auf wechselseitige Verständigung ausgerichtet. Er orientiert sich an der natürlichen Lautsprachentwicklung und berücksichtigt die sprachlichen Fähigkeiten des Kindes. Eingebunden in kommunikative Situationen erfährt, übt und festigt das hörgeschädigte Kind phonetisch-phonologische, semantisch-lexikalische, syntaktische und grammatische Aspekte der Lautsprache.
Hörgerichtete Erziehung dient im besonderen der Verbesserung der auditiven Wahrnehmung, der auditiven Erfassung sprachlicher Strukturen und rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Sprachmerkmale sowie der Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte,
Die Schulung des Absehens hat ebenfalls Bedeutung bei der Wahrnehmung gesprochener Sprache. Absehen und technische Hörhilfen unterstützen sich wechselseitig.

Hörtaktik hilft Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung ihre interaktiven, kommunikativen wie auch sächlichen Alltagsbedingungen ihren eigenen auditiven Bedürfnissen gemäß zu gestalten und strategisch abzusichern.

1.1.2 Förderschwerpunkt Sprache
Die Lerngruppen setzen sich vorrangig zusammen aus Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen Phonetik/Phonologie, Semantik/Lexikon, Syntax/ Morphologie und/oder Kommunikation/Pragmatik haben. Sie werden nach den curricularen Vorgaben der Grundschule unterrichtet.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Prinzipien sprachlicher Förderung gilt es, der Entstehung und Verfestigung sprachlicher Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen. Auswirkungen auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche sollen so möglichst verhindert werden.

1.1.3 Mobile Dienste und Kooperation
Lehrkräfte der Carl-Orff-Schule betreuen Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung an anderen allgemein bildenden Schulen. Darüber hinaus arbeiten sie in inklusiven Settings in Grund- und Oberschulen.
Die Aufgaben der Mobilen Dienste umfassen die Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen räumlicher, sächlicher, sonderpädagogischer, didaktisch-methodischer und unterrichtsorganisatorischer Maßnahmen. Zudem können die Eltern hinsichtlich pädagogischer, sozialer und administrativer Fragen beraten werden.

1.1.4 Pädagogische – audiologische Beratung
Die pädagogische – audiologische Beratungsstelle der Carl-Orff-Schule berät Schülerinnen und Schüler mit vermutetem bzw. festgestelltem Förderbedarf im Schwerpunkt Hören sowie deren Eltern und Schulen bei Fragen der Diagnostik, Förderung und anderer rehabilitativer Maßnahmen.
Es besteht die Möglichkeit der Diagnostik peripherer Hörbeeinträchtigungen wie auch von Störungen der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung. Das Angebot ist kostenlos.

 

1.2 Unterricht und Erziehung

1.2.1 Erziehungskonzept
Erziehungsaufgabe der Carl-Orff-Schule ist die Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer ganzheitlichen und individuellen Entwicklung.

Unsere schulische Erziehungsarbeit ist eng verknüpft mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Sie wird von allen gemeinsam getragen und in wechselseitiger Beziehung gestaltet. Ausgehend von der Individualität unserer Schülerinnen und Schüler erfolgt Erziehungspersonen-, kontext- und situationsabhängig.

Unser Umgang miteinander ist geprägt von einer werteorientierten Haltung, die wir vorleben. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern Orientierung und Sicherheit, indem wir auch Grenzen aufzeigen, deren Überschreitung logische Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir reflektieren unser Handeln und leiten unsere Schülerinnen und Schüler dazu an, sich selbst zu reflektieren.

Ziel unserer Erziehungsarbeit ist es, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, in einer immer komplexer werdenden Welt handlungsfähig zu sein.

Um das zu erreichen, wollen wir folgende Einstellungen und Fähigkeiten vermitteln:

• Selbstbewusstsein
• Verantwortung für sich und andere
• Respekt im Umgang mit Menschen und Umwelt
• Einfühlungsvermögen
• Selbstständigkeit
• Kritikfähigkeit
• Demokratieverständnis

1.2.2 Jahrgangsübergreifende Lerngruppen
Unterricht und Erziehung erfolgen in der Carl-Orff-Schule aus pädagogischen Gründen in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen, wobei die Schuljahrgänge 1 und 2 als Schuleingangsstufe geführt werden.
Die Zusammenlegung zweier Lerngruppen zu einer größeren Doppel-Lerngruppe ist auf Wunsch der Lerngruppenleiterinnen möglich.
Die Umsetzung jahrgangsübergreifenden Lernens erfordert verstärkt offene Unterrichtsformen zur individuellen Unterstützung und Förderung. Hierbei wird jeder Schülerin oder jedem Schüler zu jedem Zeitpunkt das geeignete Lernangebot und so auch das entsprechende Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt.

1.2.3 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung gelten als Grundlage das Niedersächsische Schulgesetz, die Erlasse Sonderpädagogische Förderung, Die Arbeit in der Grundschule, Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen, Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen, Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen und die Kerncurricula für die Grundschule. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die individuelle Lernentwicklung bzw. die individuellen Lernfortschritte und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs ist für uns selbstverständlich.

1.2.4 Hausaufgaben
Auf der Grundlage des Hausaufgabenerlasses werden Hausaufgaben für jede Schülerin und jeden Schüler individuell und sinnvoll gestellt. Daraus ergibt sich eine dem Leistungsvermögen und –tempo angepasste Verteilung (siehe Gesamtkonferenzbeschluss vom 11.12.2001).

1.2.5 Medienkompetenz
Jeder Klassenraum verfügt über mehrere Computerarbeitsplätze mit Internetzugang. Die Schülerinnen und Schüler werden über Internetrecherche, Lernprogramme und Schreibprogramme zu einem kompetenten Umgang mit den elektronischen Medien geführt. Zusätzlich verfügt jeder Klassenraum über ein SMART Board, mit dessen Hilfe Unterrichtsinhalte anschaulich und interaktiv vermittelt und verdeutlicht werden können.

Im Rahmen der Leseförderung wird eine sorgfältig ausgestattete und ansprechend präsentierte Schülerbibliothek regelmäßig von allen Lerngruppen genutzt. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler am Antolin-Programm teilnehmen.

1.2.6 Musikkonzept
In Anlehnung an die Elemente des Orffschen Schulwerkes werden beim musikalischen Handeln im Unterricht motorische, wahrnehmungsbezogene, sprachliche und sozial-emotionale Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten immanent gefördert. Zur intensiveren Auseinandersetzung mit musikalischen Inhalten werden bereits in der Eingangsstufe 2 Wochenstunden Musik als Fachunterricht erteilt.

1.2.7.Sportunterricht/ Schwimmunterricht
In der Carl-Orff-Schule werden wöchentlich zwei Schulstunden Sportunterricht erteilt, in den Eingangsklassen zusätzlich zwei Schulstunden Schwimmunterricht.
Wir möchten dem natürlichen Bewegungsbedürfnis der Kinder gerecht werden und ihnen vielfältige positive Körper- und Bewegungserfahrungen ermöglichen. Besonders im Vordergrund steht die Freude an Bewegungen. Über die Vermittlung von sportmotorischen und auch freizeitorientierten Fertigkeiten wollen wir den Kindern Zugänge zur Bewegungskultur in ihrer Schule und Freizeit aufzeigen.
Einmal im Jahr werden die Bundesjugendspiele Leichtathletik sowie Gerätturnen durchgeführt und das Sportabzeichen abgenommen. Weiterhin wird die Teilnahme an außerschulischen Sportveranstaltungen wie z.B. dem Lingener Citylauf, dem Lingener Stadtsportfest Leichtathletik, dem Tischtennis Rundlauf Team Cup, Rope Skipping Workshop oder dem Stadtturnfest angestrebt.

1.3 Schulleben

1.3.1 Pausengestaltung, Gesundes Frühstück, Umweltbewusstsein
Die gemeinsame Nutzung des Schulhofes (mit seinen vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten) und gleiche Pausenzeiten mit der benachbarten Grundschule Brögbern ermöglichen lerngruppen- und schulübergreifende Kontakte. Auch die gemeinsame Nutzung des Spielgerätehauses fördert das soziale Miteinander.
Die große Pause beginnt in jeder Lerngruppe mit einem gemeinsamen Frühstück. Das bietet die Gelegenheit, auf das Ernährungsverhalten der Schüler in dem Sinne Einfluss zu nehmen, dass sie ein Bewusstsein für ein gesundes Frühstück entwickeln. Dabei wird auf die dieses Thema betreffenden Unterrichtsinhalte Bezug genommen. Seit August 2014 nimmt die Carl-Orff-Schule am “EU-Schulobst – gemüseprogramm in Niedersachsen“ teil. Das Bio-Obst wird vom Bioland Gemüsegärtnerei Krüßel geliefert.
Der achtsame Umgang mit der Umwelt ist Thema im jeweiligen Sachunterricht, die praktische Umsetzung ist in folgenden Ansätzen erkennbar: naturnahe Gestaltung des Schulhofes, Trennung von Müll, Betreuung von Vogelkästen, Beteiligung an der jährlichen Landschaftssäuberungsaktion der Stadt Lingen.

1.3.2 Aktivitäten und Rituale im Schuljahr
Im Laufe der Jahre hat sich der in der Anlage aufgelistete Zyklus an Aktivitäten und Ritualen im Ablauf eines Schuljahres bewährt:

1. Halbjahr

Einschulung
Kindbezogener Gottesdienst mit einem Vertreter der evangelischen oder der katholischen Kirche, anschließende Begrüßung aller Gäste im Forum, Kennenlernen der Klassenräume, gemeinsames Kaffeetrinken von Eltern für Eltern

2. Schulwoche
Begrüßung des neuen Schuljahres und der neuen Kinder – Treffen im Forum oder auf dem Schulhof, Singen des Schulliedes

3. Wochenende im September
Altstadtfest: Stand der Eltern mit Unterstützung durch das Kollegium – Präsentation der Schule – Verkauf von Kaffee und Kuchen usw. Reinerlös für die Schule

Erntedankfest / Herbstfeier
Aktionstag mit abschließendem Gottesdienst

Im November
Spiele- oder Vorlesenachmittag in Verbindung mit dem bundesweiten Vorlesetag:
Spiele- oder Vorleseangebote in allen Lerngruppen, Kaffee von Eltern für Eltern, Büchertisch

Montags nach den jeweiligen Adventssonntagen
Singen am Adventskranz, Gedichte oder kurze Geschichte

Anfang Dezember
Theaterbesuch oder Eislaufen auf dem Marktplatz

Klassen- und Schulweihnachtsfeier im 2-Jahres-Rhythmus
Darbietungen aller Lerngruppen in der Turnhalle am Spätnachmittag im Dezember

Heilige Drei Könige
Besuch der Sternsinger aus Brögbern in den Lerngruppen in Absprache mit der Gemeindereferentin

2. Halbjahr

Rosenmontag
Motto-Karneval, ab der 3. Stunde Umzug in der Schule und organisiertes Feiern aller in der Turnhalle oder externe Feier

Frühjahr
Theaterbesuch: Je nach Angebot des TPZs, des Kulturamtes oder der Spielbühne Lingen im Theater

Mitte März
Frühjahrsputz in Verbindung mit der Landschaftssäuberungsaktion: Sanierung des Spielhügels, Schredder auffüllen, Aufräumen des Spieleschuppens, Basteln für die Dekoration in Fluren und im Forum, Reinigung der gemeinsam genutzten Schränke und Regale (Bücherei, Musikschränke, Küche)

Tagesausflüge
lerngruppenintern oder -übergreifend

Lerngruppenfahrt (mehrtägig)
Lerngruppen 3/4 gemeinsam

Freitags nach Fronleichnam
Bundesjugendspiele: Gemeinsam mit der Grundschule gestalten wir die Bundesjugendspiele als Wettbewerb.

Zum Schuljahresende
Verabschiedung der Kinder des 4. Schuljahrgangs: Gemeinsamer Gottesdienst mit der Grundschule und anschließendem Grillen, Einladung an die Eltern der betreffenden Schülerinnen und Schüler

Vorletzter Schultag vor den Sommerferien
Besuch der Freilichtbühne

Letzter Schultag, 3. Stunde
Verabschiedung in die Ferien: Die Schulgemeinschaft trifft sich im Forum oder auf dem Schulhof, Schulfoto als Geschenk für die Abgänger, Singen des Schulliedes, Verabschiedungskreisel

Alle 2 bis 3 Jahre im Sommer
Schulfahrt, Schulfest, u. U. in Abhängigkeit von Jubiläen, besondere Aktivitäten

1.3.3 Lerngruppenfahrten und Schulfahrten
Die Lerngruppen der Eingangsstufe machen in der Regel pro Schuljahr einen Tagesausflug. Die Lerngruppen des dritten und vierten Schuljahrganges machen eine mehrtägige Schulfahrt oder einen Tagesausflug. Aber auch eine gemeinsame, mehrtägige Schulfahrt aller Jahrgänge ist möglich.

1.3.4 Arbeitsgemeinschaften und Projektwochen
Je Schulhalbjahr findet eine Projektwoche statt, in der die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Carl-Orff-Schule in jahrgangsübergreifenden Gruppen zu einem gemeinsamen vorgegebenen Thema (z.B. „Tiere in der Kunst“ oder „Bewegung und Ernährung“) aktiv werden.

1.3.5 Zusammenarbeit mit Eltern
Eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig. Über den gesetzlichen vorgegebenen Rahmen hinaus gestalten wir mit den Eltern zahlreiche Aktivitäten (Spielenachmittag, Altstadtfest). Elternsprechtage, Hausbesuche und weitere Gesprächstermine ermöglichen ein intensives Gespräch oder einen Austausch über Schul- und Erziehungsangelegenheiten sowie Beratung in Hinsicht auf andere Institutionen.
Durch Gesamtkonferenzbeschluss vom 13.09.2006 wird die Zusammensetzung des Lerngruppenelternrats und des Schulelternrats erweitert (siehe Anlage).

Ein- bis zweimal jährlich bieten wir einen thematischen Elternabend an (z.B. Sprachentwicklung des Kindes, Sprachförderung an der Carl-Orff-Schule, Gefahren im Internet, Mobbing…) Hierbei nutzen wir auch die Möglichkeiten durch externe Anbieter oder Institutionen.

1.3.6 Kooperation mit anderen Institutionen
Im Austausch mit Kindergärten, Horten, Therapeuten, Ärzten, Beratungsstellen oder Jugendämtern informieren wir uns, beraten wir uns, holen uns Hilfe oder vermitteln Hilfe.

 

1.4 Kollegiumsarbeit

1.4.1 Zusammenarbeit im Team
An unserer Schule kann es je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang Lerngruppen geben, die im „Teamteaching“ von zwei Lehrkräften unterrichtet werden (s. 2.2.1.). Die Zweierteams sind gemeinsam für die Lerngruppe verantwortlich. In wöchentlichen Teamsitzungen planen sie den Unterricht und werten ihn gemeinsam aus. Der Austausch von Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Fachkompetenzen bietet bessere Möglichkeiten motivierendes, abwechslungsreiches und entspanntes Lehren und Lernen zu verwirklichen.

1.4.2 Eingangsstufenkonferenzen
Die Lehrkräfte der Eingangsstufen treffen sich regelmäßig, um organisatorische, pädagogische und fachliche Themen zu diskutieren und Vereinbarungen zu treffen.
Zum organisatorischen Bereich gehört unter anderem die Planung von gemeinsamen Aktivitäten im Verlauf des Schuljahres: z.B. Einschulungsgottesdienst, Weihnachtsbasteln, gemeinsamer Ausflug usw.
Durch die Diskussion über den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmitteln sowie die Umsetzung unterrichtlicher Inhalte und den Austausch persönlicher Erfahrungen profitieren die Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf die Gestaltung ihres eigenen Unterrichts.
Im Gespräch werden Strategien zur Lösung in der Entwicklung oder im Lernverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler auftauchender Schwierigkeiten entwickelt.

1.4.3 Pädagogische Konferenzen
Über die Fachkonferenzen hinaus bespricht das gesamte Kollegium in pädagogischen Konferenzen besondere pädagogische Fragestellungen und bearbeitet Möglichkeiten der konkreten Umsetzung. Dies geschieht auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Erziehungsberatungsstellen).

1.4.4 Fortbildungen
Um die fachliche und pädagogische Qualifikation des gesamten Kollegiums sicherzustellen, wird die vielfältige und umfangreiche Fortbildung aller Kolleginnen und Kollegen seitens der Schulleitung unterstützt.
Im Sinne des Multiplikatorenprinzips werden die auf einer Fortbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Denkanstöße im Rahmen einer Dienstbesprechung oder Konferenz an das Kollegium weitergegeben. Die Fortbildungsunterlagen werden allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt.

1.4.5 Informationsaustausch
Um eine zeitnahe Weitergabe und eine problemlose Aufnahme von Informationen sicherzustellen, stehen die Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulleitung auch via E-Mail in Kontakt. Das Kollegium ist aufgefordert, den Eingang von Mitteilungen seitens der Schulleitung regelmäßig zu überprüfen und gewünschte Rückmeldungen zeitnah zu geben.
Das Schulverwaltungsblatt und sonstige allgemeinen Informationen gelangen über ein Umlaufsystem zu den Kolleginnen und Kollegen, die die Kenntnisnahme jeweils durch Namenskürzel dokumentieren.

 

1.5 Übergänge

1.5.1 Gutachtenerstellung
Die Basis für die Gutachtenerstellung ist in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und den zur Organisation vorliegenden Beschlüssen der schulischen Gremien gelegt. In der Regel wird ein Gutachten gemeinsam mit einer Lehrkraft der zuständigen Schule (die das Kind besucht oder in die es eingeschult werden soll) und einer Förderschullehrkraft erstellt. Bereits vorliegende Berichte und Gutachten anderer Institutionen, Schulen oder Ärzten sind dabei hilfreich, die Gesamtsituation des Kindes abzubilden und die notwendigen Fördermaßnahmen zu benennen
Unser besonderer Fokus liegt in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern, die in jeder Phase der Gutachtenerstellung gewährleistet ist. Sie entscheiden nach ausführlicher Beratung über den Beschulungsort.

1.5.2 Schulwechsel
Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule wechseln vom Kindergarten oder einer anderen allgemein bildenden Schule zu uns und werden uns (spätestens am Ende der Grundschulzeit) wieder verlassen.
Da alle Wechsel durch die ihnen immanenten Veränderungen Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler haben, werden alle Übergänge von uns sorgfältig und behutsam vorbereitet. Sie finden in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den involvierten Institutionen statt.

In besonderer Weise achten wir darauf, dass unsere Schülerinnen und Schüler sobald als möglich in ihre zuständige allgemeine Schule wechseln und inklusiv beschult werden. Dabei ist uns eine kontinuierliche Beobachtung und Beurteilung der Lern-, Sprach-, Hör- und Verhaltensentwicklung sowie die Berücksichtigung individueller Bedingungen wichtig.
Der Wechsel in die zuständige Grundschule kann zum Beginn aber auch während eines Schuljahres erfolgen (Elternwahlrecht). In Absprache mit der zuständigen Grundschulleitung und den Eltern wird der individuell zu gestaltende Übergang eingeleitet.
Ebenso erfordern auch die Übergänge in eine Schule des Sekundarbereichs I, in ein Landesbildungszentrum Hören oder in eine andere Förderschule unsere besondere Aufmerksamkeit.
Der Wechsel in eine weiterführende Schule nach der vierten Klasse wird durch zwei dokumentierte Schullaufbahngespräche vorbereitet. Das gilt auch für den Übergang in eine Schulform des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte in Osnabrück. Die Eltern melden ihr Kind zu den festgesetzten Terminen an den weiterführenden Schulen an.
Auch den Wechsel in eine andere Förderschule oder Fördereinrichtung gestalten wir mit einem hohen Maß an Sensibilität und fachlicher Kompetenz. Kann eine Schülerin oder ein Schüler nach dem dritten Schulbesuchsjahr in der Eingangsstufe nicht in das dritte Schuljahr versetzt werden, oder nach dem vierten Schuljahr nicht in den Sekundarbereich I der allgemeinen Schulen übergehen, leiten wir in der Regel das Verfahren zur Feststellung veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs ein.

Nach Änderungen und Ergänzungen erneut beschlossen am 15.03.2016

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