Eigenverantwortliche Schule
Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern.
Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ (zu deren Konzept siehe den „Abschlussbericht der ‚Arbeitsgruppe Eigenverantliche Schule‘“ im Niedersächsischen Kultusministerium vom 24. Februar 2005[2]) wurde in Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus § 38b.[3]
Der Schulvorstand entscheidet
- über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
- die Führung einer Eingangsstufe,
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften, die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Unser Schulvorstand besteht aus acht Mitgliedern. Er setzt sich zur Hälfte aus Lehrkräften (zu denen die Schulleiterin gerechnet wird) sowie aus Vertretern der Elternschaft zusammen.
Die Vertreter/innen der Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter und Eltern werden für 2 Jahre in den Schulvorstand gewählt.
Den Vorsitz im Schulvorstand führt immer die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich.
Unser Schulvorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Lehrervertreter*innen | Elternvertreter*innen |
Frau Ahrens | Frau Felis |
Frau Geiger | Frau Schukat |
Frau Töpperwien | Herr Löffler |
Frau Denker | Frau Cetin |
Frau Isenberg | Frau Dreier |
Herr Riechers | Herr Gütschow |