Aussagen zu Bewertungsgrundsätzen und Kriterien der Leistungsmessung im Fach Sachunterricht

Die Gesamtleistung eines Schülers oder einer Schülerin im Fach Sachunterricht setzt sich aus den mündlichen und den schriftlichen Leistungen zusammen, wobei die Gewichtung mündlich – schriftlich von der Fachkonferenz mit 60% zu 40% festgelegt worden ist.

Die Leistungsfeststellungen und -bewertungen sollen individuelle und kriteriengeleitete Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen geben.

Hierbei wird zwischen spezifischen mündlichen und praktischen Leistungen im Fach Sachunterricht und spezifischen schriftlichen Leistungen unterschieden.

Auf Beschluss der Fachkonferenz Sachunterricht vom 06.12.02022 soll sich die Note im Fach Sachunterricht wie folgt zusammensetzen:

2. Schuljahr: Eine spezifisch schriftliche Leistung (z. B. eine Lernkontrolle) im zweiten Halbjahr und 2 spezifisch mündliche und praktische Leistungen (z. B. eine Präsentation und eine Dokumentation im Schuljahr).

3. und 4. Schuljahr: 2 – 3 spezifisch schriftliche Leistungen (z. B. Lernkontrollen) im Schuljahr und mindestens zwei spezifisch mündliche und praktische Leistungen, z. B. eine Präsentation (Referat, Plakatvorstellung) und eine Dokumentation (Plakat, Portfolio, Versuchsprotokoll) im Halbjahr.

Die schriftlichen Leistungen werden bepunktet und nach folgender Prozentskala weitgehend gleich bewertet:

  100 – 96 % sehr gut
95 – 85 % gut
84 – 68 % befriedigend
67 – 50 % ausreichend
49 – 25 % mangelhaft
24 – 0 % ungenügend
 

Spezifische einzelne Leistungen können der Übersicht für die Feststellung und Bewertung der Leistungen im kompetenzorientierten Sachunterricht entnommen werden: