Krankmeldung

Entschuldigungen & Unterrichtsbefreiungen

1. Sollte ein Kind krank werden oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir um eine telefonische Entschuldigung möglichst am selben Tag durch die Erziehungsberechtigten, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen.

2. Anfragen auf Befreiung vom Unterricht (z. B. für Arztbesuche, Familienfeiern, Kuren, Sportwettkämpfe,…) durch das Kind können nicht akzeptiert werden.

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