Schulanmeldungen für die Grundschulen in der Gemeinde Söhlde
Die Anmeldung der Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden, findet aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Sprachtests in den Grundschulen im Frühjahr 2025 statt, da die Kinder bei Bedarf ab August 2025 für ein Jahr entsprechenden Förderunterricht erhalten. Die Anmeldungen für die Grundschulen im Gemeindebereich finden schriftlich statt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, werden zum Beginn des genannten Schuljahres schulpflichtig. Betroffen sind ebenso Kinder, die in diesem Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Bei Kindern, die keine Kita besuchen, wird der Sprachstand durch die Schule festgestellt. Sofern Sprachförderbedarf besteht, erhalten diese Kinder ab August 2025 eine verpflichtende Förderung durch die Grundschulen.
Kinder, die nach dem 30.09.2020 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und zudem in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für die Anmeldung ist die Geburtsurkunde beizufügen sowie ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen. Die kompletten Anmeldeunterlagen (Anmeldebogen und der Fragebogen zur Feststellung des Sprachstandes usw.) werden Ihnen per Post Anfang März 2025 zugesandt. Bitte geben Sie die ausgefüllten Unterlagen bis zum 15. März 2025 per Post oder Briefkasten (Einwurf) an der Grundschule zurück.
Grundschule Hoheneggelsen (05129 592)
An der Schule 10
31185 Hoheneggelsen
Grundschule Nettlingen (05123 8902)
Am Park 3A
31185 Nettlingen
Grundschule Söhlde (05129 7343)
Schulstraße 1
31185 Söhlde