21. Dezember 2024

Einschulung

Die Grundschule Hoheneggelsen umfasst die Schuljahrgänge 1-4.

Wann wird mein Kind Schulpflichtig?
Mit Beginn eines neuen Schuljahres müssen Kinder in die Schule gehen, die sechs Jahre alt sind oder bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Wenn Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, können die Eltern schriftlich der Schule mitteilen, dass sie den Schulbesuch um ein Jahr verschieben möchten. Diese Erklärung muss bis zum 1. Mai vor Schuljahresbeginn abgegeben werden. Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie körperlich, geistig und sozial bereit dafür sind. Sobald sie aufgenommen werden, werden sie schulpflichtig.
Details dazu entnehmen Sie dem aktuellen Hinweisblatt zur Flexibilisierung des Schulbesuchs.

Wann finden die Anmeldungen statt?
Etwa 15 Monate vor der Einschulung erhalten Sie eine Einladung zur Anmeldung an der Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist. Die Stadt oder Gemeinde, also der Schulträger, oder die Grundschule selbst werden Ihnen den genauen Termin rechtzeitig mitteilen. Welche Schule zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Der Schulbezirk für die Grundschule Hoheneggelsen umfaßt die Gebiete der Ortschaften Bettrum, Feldbergen, Hoheneggelsen, Klein Himstedt und Mölme.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?
In Niedersachsen werden alle Kinder vor der Einschulung bei einer Schuleingangsuntersuchung ärztlich untersucht, um ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand zu prüfen. Dabei werden wichtige Stärken und Schwächen festgestellt, die für die Schule relevant sind. Sie erhalten Beratung, und/oder bei Bedarf werden Fördermaßnahmen für Ihr Kind empfohlen. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist für Ihr Kind verpflichtend. Sie erhalten eine Einladung zu der Schuleingangsuntersuchung.

Was ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch?
Kinder, die eigentlich schulpflichtig sind, aber körperlich, geistig oder sozial noch nicht weit genug entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht in der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. In diesem Fall können sie dazu verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen, um ihre Entwicklung zu fördern. Über die Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet die Schulleitung der zuständigen Grundschule nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.

Wie kommt mein Kind zur Schule, wenn wir nicht in Hoheneggelsen wohnen?
SchülerInnen aus den umliegenden Ortschaften können mit dem Freistellungsverkehr die Schule erreichen.

Was ist der Freistellungsverkehr?
Dort, wo die Schülerbeförderung nicht mit dem öffentlichen Linienverkehr sichergestellt werden kann, setzt der Landkreis Hildesheim Busse im sogenannten Freistellungsverkehr ein.