Unser Beschwerdemanagement

Umgang mit Beschwerden an der GS Finkenburgschule

 Vorüberlegungen:

Wir wollen eine Beschwerde als Chance ansehen, besser werden zu können. Dafür ist es wichtig, dass wir eine einheit­liche Verbindlichkeit im Umgang mit Beschwerden als Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit sehen. Folgender Ablauf soll uns dabei helfen:

  1. Sobald ein Grund zur Beschwerde festgestellt wird, sollte es zur Mitteilung der Beschwerde kommen.
  2. Die Beschwerde wird angenommen.
  3. Die Beschwerde wird bearbeitet (interne Klärung des Sachverhaltes, notwendige Gesprächstermine, gemeinsame Suche nach Lösungen)
  4. Feedback

Grundsätzlich soll an der GS Finkenburgschule der erste Weg nach Möglichkeit immer zur betreffenden Person füh­ren, um in einem Gespräch das Anliegen zu erörtern. Dieser erste Weg wird daher im Folgenden nicht mehr explizit aufgeführt.

Kinderbeschwerden

Kinder beschweren sich über Mitschüler oder Mitschülerin­nen

  • Das Kind geht zu einer Lehrerin und bittet um Unterstüt­zung. Die Lehrerin lei­tet entsprechende Schritte ein.
  • Das Kind sucht Unterstützung beim Team der schulischen Sozialarbeit.
  • Das Kind schreibt die Beschwerde ins Buch für den Klas­senrat, der zu den festgelegten Sitzungszeiten darüber berät und den Konflikt klärt

Kinder beschweren sich über eine Lehrkraft

  1. Das Kind wendet sich an eine andere Lehrerin oder an un­sere Schulsozialarbeiter oder an die Erzieherin und bittet um Unterstützung. Die angesprochene Person ent­scheidet über einen günstigen Klärungszeitpunkt und führt entsprechende Gespräche (gemeinsam mit dem Kind oder nach Absprache alleine)
  2. Das Kind wendet sich an die Schulleitung und bittet um Unterstützung

Kinder beschweren sich über schulische Vorgänge

  1. Die Kinder legen Beschwerde bei der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher ein
  2. Die Kinder legen Beschwerde bei anderen Lehrkräften ein
  3. Die Kinder legen Beschwerde bei der Schulleitung ein

Elternbeschwerden

Eltern beschweren sich über eine Lehrkraft

  1. Auch hier sollte der erste Weg zum Klassenlehrer führen. Der Klassenrat oder Schulelternrat kann einbezogen werden.
  2. Eltern beschweren sich bei der Schulleitung.
  3. Ein klärendes Gespräch wird vereinbart.

Eltern beschweren sich über die Schulleitung

  1. Der Schulelternrat wird informiert und sucht das Ge­spräch mit der Schulleitung.
  2. Die Eltern wenden sich an die Landesschulbehörde in Oldenburg.

Ein besonderer Fall: Eltern beschweren sich über Schüler 

In diesem Fall möchten wir, dass die Eltern mit der Klassen­lehrerin Kontakt aufnehmen und sich nicht direkt an den Schüler oder die Schülerin wenden. Die Klassenlehrerin übernimmt die weitere Klärung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern an unserer Schule nicht selbständig andere Kinder auf Streitigkeiten ansprechen dürfen oder ihnen gar mit Sanktionen drohen dürfen.

 Beschwerden von Lehrerinnen

Lehrerinnen beschweren sich über andere Lehrerinnen

  1. Der Schulpersonalrat wird informiert.
  2. Die Lehrerin beschwert sich bei der Schulleitung direkt oder über den Schulpersonalrat.
  3. Weitere Schritte werden eingeleitet.

 Lehrerinnen beschweren sich über die Schulleitung

  1. Der Schulpersonalrat wird eingeschaltet.
  2. Die Landesschulbehörde wird eingeschaltet.