Umgang mit Beschwerden an der GS Finkenburgschule
Vorüberlegungen:
Wir wollen eine Beschwerde als Chance ansehen, besser werden zu können. Dafür ist es wichtig, dass wir eine einheitliche Verbindlichkeit im Umgang mit Beschwerden als Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit sehen. Folgender Ablauf soll uns dabei helfen:
- Sobald ein Grund zur Beschwerde festgestellt wird, sollte es zur Mitteilung der Beschwerde kommen.
- Die Beschwerde wird angenommen.
- Die Beschwerde wird bearbeitet (interne Klärung des Sachverhaltes, notwendige Gesprächstermine, gemeinsame Suche nach Lösungen)
- Feedback
Grundsätzlich soll an der GS Finkenburgschule der erste Weg nach Möglichkeit immer zur betreffenden Person führen, um in einem Gespräch das Anliegen zu erörtern. Dieser erste Weg wird daher im Folgenden nicht mehr explizit aufgeführt.
Kinderbeschwerden
Kinder beschweren sich über Mitschüler oder Mitschülerinnen
- Das Kind geht zu einer Lehrerin und bittet um Unterstützung. Die Lehrerin leitet entsprechende Schritte ein.
- Das Kind sucht Unterstützung beim Team der schulischen Sozialarbeit.
- Das Kind schreibt die Beschwerde ins Buch für den Klassenrat, der zu den festgelegten Sitzungszeiten darüber berät und den Konflikt klärt
Kinder beschweren sich über eine Lehrkraft
- Das Kind wendet sich an eine andere Lehrerin oder an unsere Schulsozialarbeiter oder an die Erzieherin und bittet um Unterstützung. Die angesprochene Person entscheidet über einen günstigen Klärungszeitpunkt und führt entsprechende Gespräche (gemeinsam mit dem Kind oder nach Absprache alleine)
- Das Kind wendet sich an die Schulleitung und bittet um Unterstützung
Kinder beschweren sich über schulische Vorgänge
- Die Kinder legen Beschwerde bei der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher ein
- Die Kinder legen Beschwerde bei anderen Lehrkräften ein
- Die Kinder legen Beschwerde bei der Schulleitung ein
Elternbeschwerden
Eltern beschweren sich über eine Lehrkraft
- Auch hier sollte der erste Weg zum Klassenlehrer führen. Der Klassenrat oder Schulelternrat kann einbezogen werden.
- Eltern beschweren sich bei der Schulleitung.
- Ein klärendes Gespräch wird vereinbart.
Eltern beschweren sich über die Schulleitung
- Der Schulelternrat wird informiert und sucht das Gespräch mit der Schulleitung.
- Die Eltern wenden sich an die Landesschulbehörde in Oldenburg.
Ein besonderer Fall: Eltern beschweren sich über Schüler
In diesem Fall möchten wir, dass die Eltern mit der Klassenlehrerin Kontakt aufnehmen und sich nicht direkt an den Schüler oder die Schülerin wenden. Die Klassenlehrerin übernimmt die weitere Klärung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern an unserer Schule nicht selbständig andere Kinder auf Streitigkeiten ansprechen dürfen oder ihnen gar mit Sanktionen drohen dürfen.
Beschwerden von Lehrerinnen
Lehrerinnen beschweren sich über andere Lehrerinnen
- Der Schulpersonalrat wird informiert.
- Die Lehrerin beschwert sich bei der Schulleitung direkt oder über den Schulpersonalrat.
- Weitere Schritte werden eingeleitet.
Lehrerinnen beschweren sich über die Schulleitung
- Der Schulpersonalrat wird eingeschaltet.
- Die Landesschulbehörde wird eingeschaltet.