Der Förderverein Freundeskreis der Finkenburgschule ist für die Schule finanziell unverzichtbar, denn :
- Schulen dürfen als öffentliche Körperschaften keine Gelder annehmen.
Somit ist ein Förderverein die einzige Möglichkeit, wenn ein Spender einer Schule etwas Gutes tun möchte.
Wenn der Förderverein gemeinnützig ist, dürfen Spendenquittungen ausgestellt werden.
Der Förderverein der Finkenburgschule ist mit Bescheid vom 06.11.2014 erneut als gemeinnützig anerkannt und darf gem. Steuerrecht Spendenquittungen gem. §60 AO ausstellen.
Auch die Beiträge sind als Spenden abzugsfähig. - Nur mit einem Förderverein ist es z.B. durch eine finanzielle Unterstützung möglich, bei der Einschulungsfeier eine Bewirtung der Gäste vorzunehmen, eine Schule hat hierfür üblicherweise kein Budget.
- Der Förderverein kann finanziell unterstützen, wenn es z.B. bei einer Klassenfahrt einem Kind aufgrund der wirtschaftlichen Situation sonst nicht möglich wäre, teilzunehmen.
- Der Förderverein hat in den letzten Jahren wiederholt die Rechnung für die Laufabzeichen und Urkunden des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes NLV übernommen.
- Aufgrund der geringen Mitgliederzahl ist der Förderverein aktuell nicht mehr in der Lage, bei Veranstaltungen PERSONELL zu unterstützen.
Daher sind Sie als Eltern gefragt, sich bei schulischen Veranstaltungen (Einschulungsfeier, Sommerfest, Laternenfest, etc.) als Helfer einzubringen.
(Dies hat übrigens in den letzten 15-20 Jahren immer sehr gut funktioniert, es wäre sehr schade, wenn dies zukünftig nicht mehr so wäre.
Letztlich geht es um eine Mithilfe von Durchschnittlich weniger als 30 Minuten, wenn sich aus jeder Klasse nur 2 -3 Helfer/-innen aktiv beteiligen.)
Zitat von der Webseite www.elternwissen.com zur finanziellen Bedeutung eines Fördervereins:
“Viele Schulen werden bereits von Fördervereinen unterstützt, um den Rückgang der öffentlichen Gelder durch den Förderverein auszugleichen. Doch die Möglichkeiten eines Fördervereins in der Grundschule gehen über die rein finanzielle Unterstützung weit hinaus. Ein gemeinnütziger Förderverein bringt einer Schule folgende Vorteile:
- Fast alle Zuwendungen, also die Mitgliedsbeiträge oder die Spenden, sind durch den Förderverein steuerlich absetzbar.
- Der Staat hat keine Kontrolle über die Finanzen bei einem Förderverein, die Verwendung richtet sich allein nach der Satzung des Vereins.
- Spender und Sponsoren können für den Förderverein als zahlungskräftige Mitglieder gewonnen werden.
- Ein Förderverein kann sich auch als Meinungsforum etablieren, in dem schulische Probleme diskutiert und eventuell sogar gelöst werden können.
- Ein Förderverein kann als eigenständige Körperschaft auch Arbeitgeber sein, sodass Honorarkräfte (z.B. zur Betreuung einer Hausaufgabengruppe) problemlos eingestellt werden können.
- Ein Förderverein kann Fortbildungen oder Kurse zu verschiedenen Themen für seine Mitglieder organisieren.
- Die Mitglieder des Fördervereins können sogar Lehrerinnen und Lehrer bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen unterstützen.”
- Fördervereine für öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten) unterliegen keinen haushaltsrechtlichen Beschränkungen. So können z.B. Projekte finanziert werden, die mit öffentlichen Mitteln nicht möglich wären.
Das Konto des Fördervereins für Spenden und Mitgliedsbeiträge:
Sparkasse Wilhelmshaven
Kto. 2506038
BLZ 282 501 10
IBAN DE06 2825 0110 0002 5060 38
SWIFT-BIC: BRLADE21WHV
UST-ID DE117889619
Bitte senden Sie Post an die Adresse :
Freundeskreis Finkenburgschule e.V.c/o Michael Au
Olivaer Weg 10
26388 Wilhelmshaven