Unser Bildungs- und Erziehungsverständnis geht über das Vermitteln von Wissen und Fertigkeiten hinaus. Neben der soliden Wissensvermittlung stehen gleichwertig folgende Werte: Toleranz, Selbstwertgefühl, Teamfähigkeit, Eigenverantwortung, Kreativität und Selbstständigkeit.
Dies spiegelt sich in den Berichtszeugnissen Ende der 1. und in der 2. Klasse wider. Dort wird neben den Lernstandsbeschreibungen im Fach Deutsch mit
den Teilbereichen
- Sprechen und Zuhören
- Lesen und Umgang mit Texten
- Schreiben und Texte verfassen
und im Fach Mathematik mit den Teilbereichen
- Zahlen und Operationen
- Größen und Messen
- Raum und Form
auch über das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler berichtet. Die Halb-jahreszeugnisse werden in jedem Schuljahr von intensiven Eltern-Lehrer-Gesprächen begleitet.
Zusätzlich wird von der ersten bis zur vierten Klasse für jedes Kind ein Beurteilungsbogen ausgefüllt, in dem detailliert über das Arbeits- und Sozialverhalten, den Entwicklungsstand in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sach-unterricht sowie jegliche Besonderheiten berich-tet wird.
In der 3. und 4. Klasse erhalten die Kinder Zensurenzeugnisse. Auch hier werden die Zeugnisse in gemeinsamen Gesprächen mit Kindern und Eltern besprochen. Diese Gespräche könnten am Ende der Grundschulzeit besonders wichtig sein, um die Eltern bei der Auswahl der geeigneten weiterführenden Schule für ihr Kind zu beraten und zu unterstützen.
Nachteilsausgleich bei Teilleistungsschwächen
Hat ein Kind im Fach Deutsch oder Mathematik besondere Schwierigkeiten, dann sprechen wir von einer Teilleistungsschwäche in diesem Bereich. Dies hat nichts mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu tun und erfordert kein entsprechendes Gutachten.
Um Kinder mit einer Teilleistungsschwäche bestmöglich zu fördern, werden zunächst allgemeine Fördermaßnahmen durchgeführt (Differenzierung von Unterrichtsinhalten, Bereitstellen von zusätzlichem Übungsmaterial, etc). Diese orientieren sich an der individuellen Lernentwicklung des Kindes.
Reichen diese Fördermaßnahmen nicht aus, um den Lernschwierigkeiten des Kindes entgegen zu wirken, dann werden besondere Fördermaßnahmen eingesetzt, die die grundlegenden Voraussetzungen für den Schriftsprach-erwerb und den Erwerb der Grundrechenarten sichern.
Es besteht die Möglichkeit, dem Kind Hilfen im Sinne eines Nachteils-ausgleichs zu gewähren (Verlängerung der Arbeitszeit, Nutzung von Hilfsmitteln, Anpassung der Aufgabenstellung, usw.).
Die Klassenkonferenz entscheidet darüber, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler während der Förderphase von den Maßstäben der Leistungsbewer-tung abgewichen werden darf. In diesem Fall wäre es möglich, die mündlichen Leistungen des Kindes stärker zu gewichten bzw. die Benotung im Bereich Mathematik oder die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen zeitweilig auszusetzen.