Schulinfos

1. Darf mein Kind mit Erkältungssymptomen zur Schule ?

2. ISERV-Erste Schritte

4. BuT -Leistungen neu – Starke Familien-Gesetz (16.07.19)

Am 01.08.2019 trat das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sind Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sogenannte BuT-Leistungen) verbunden:

Die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden von 100 € auf 150 € jährlich je leistungsberechtigtem Kind erhöht. Der Auszahlungsbetrag zum 08.2019 beträgt 100 €.

  • Bei den Leistungen für Schülerbeförderung (ab Klasse 11) entfällt der bisherige Eigenanteil in Höhe von 5,00 €.
  • Bei den Leistungen für Schülerinnen und Schüler, die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung oder bei bestehendem Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung, teilnehmen, entfällt der bisherige Eigenanteil in Höhe von 1,00 € je Mittagessen.
  • Bei den Leistungen für Schülerinnen und Schüler für eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung entfällt die Voraussetzung einer bestehenden Versetzungsgefährdung.
  • Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis 18 Jahre) steigen von bisher monatlich 10,00 € auf monatlich 15,00 €.

Die Vordrucke stehen auch auf der Homepage des Landkreises Stade unter www.landkreis-stade.de (Suchbegriff „BuT“) zur Verfügung.