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BESCHWERDEKONZEPT

Grundsätze für einen Umgang mit Beschwerden sowie Dokumentationspflichten und Abläufe sind in folgendem Beschwerdekonzept geregelt. Dieses gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler

Grundsatz
Anregungen, Beschwerden und Konflikte sollen da bearbeitet werden, wo sie auftreten. Jedes Problem, jeder Hinweis wird ernst genommen.

Zuständigkeitsweg (Folgender Zuständigkeitsweg ist einzuhalten!)

  • Bei Beschwerden wenden sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und
    Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer zuerst an die
    betroffene Person (1.Instanz).
  • Im Fall der fehlenden Lösung des Problems wird empfohlen sich an einen Vertreter der nächst höheren Instanz zu wenden.
  • Ist keine innerschulische Lösung des Konflikts möglich, wenden sich die Beteiligten an die Schulaufsicht, Schulpsychologie, Suchtberatung, u. a., je nach Art des Beschwerdefalles.

Uns ist wichtig:

● Wir möchten uns Zeit für Ihre Anregungen, Fragen und Probleme nehmen. Daher scheinen uns Gespräche zwischen „Tür und Angel“ vor, während sowie nach dem Unterricht oder in den Pausen nicht geeignet. Zu diesen Zeiten können wir nicht in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Wir bitten Sie daher um eine Terminabsprache.
● Wenn Sie eine Situation/einen Vorfall auch Anregungen und positive Kritik vortragen möchten, haben Sie folgende zwei Möglichkeiten:

  1. Sie machen einen Eintrag im Schulplaner/Mitteilungsheft ihres Kindes und erbitten von der betreffenden Lehrkraft einen Gesprächstermin;
  2. Sie kontaktieren die betroffene Person per Email über Iserv und bitten ggf. um einen Gesprächstermin.

● Anonyme Beschwerden werden nicht verfolgt.

Auswertung

  • Jede Beschwerde wird von der zuständigen Person bearbeitet.
  • Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Sollten längere Bearbeitungszeiten erforderlich werden, wird dies mitgeteilt.
  • Lösungen und Vereinbarungen werden erarbeitet und dokumentiert.
  • Die Schule gewährleistet Vertraulichkeit.
  • Die Schule verspricht, dass wegen einer Beschwerde keinem Schüler/keiner Schülerin eine Benachteiligung entsteht.

Intervention
Bei einem Problem von großer Tragweite (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff) hat die Schulleitung im Rahmen ihrer Dienstpflichten unmittelbar einzugreifen.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am: 18.11.2025