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SCHULORDNUNG

Unsere Schulordnung – Hausordnung

– Für ein fröhliches, sicheres und respektvolles Miteinander –

Diese Schulordnung soll das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller an dieser Schule tätigen Personen regeln. Sie erwartet dabei von jedem höfliche Umgangsformen, gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme. Im Rahmen des Klassenrates werden die Klassenregeln sowie die gemeinsam erarbeiteten Schulregeln in der Schulvereinbarung regelmäßig besprochen.

Die Anweisungen aller Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule sind zu befolgen.
Beschwerden: Bei einer Beschwerde oder einem Problem wird sich zunächst an die betroffene Person gewandt, da nach dem Prinzip der Offenheit verfahren wird. Beschwerdeweg: Fachlehrkraft – Klassenlehrkraft – Schulleitung (siehe Beschwerdekonzept).

Kontakt mit Lehrkräften: Lehrkräfte werden per E-Mail über IServ oder per kurzer Notiz im Schulplaner kontaktiert.

  1. Unterrichtsorganisation:
    Der Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Unterrichtsräume und die Flure dürfen um 7:45 Uhr betreten werden. Während des Unterrichts sind in der Regel sowohl das Kauen von Kaugummis als auch das Tragen von Mützen unerwünscht. Sollte die unterrichtende Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, fragen die KlassensprecherInnen im Sekretariat nach. Wenn aus schulinternen Gründen der planmäßige Unterricht nicht erteilt werden kann, wird ein Vertretungsplan angefertigt.
  2. Pausenordnung
    In der großen Pause verlassen alle SchülerInnen die Unterrichtsräume. Der Aufenthalt in den Fluren und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. Die SchülerInnen halten sich während der Pausen auf dem Schulhof und bei Regen in den Clustern auf. In Regenpausen führt die Lehrkraft Aufsicht, die vorher in der jeweiligen Klasse war. Für den regulären Pausenbetrieb gibt es einen Aufsichtsplan. Nach dem Klingeln gehen alle SchülerInnen in ihre Klassen. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Fußballspielen mit harten Bällen verboten. Bei trockenem Wetter sind Schaumbälle erlaubt. Das
    Werfen von Schneebällen, Steinen, Sand, etc. ist grundsätzlich verboten. Jede Klasse soll eine Hofspielebox im Klassenraum haben. Ein Ausleihdienst ist hierfür klassenintern organisiert.
    Die Schülertoiletten sind keine Aufenthaltsräume. Im Interesse aller sind sie in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Das bedeutet, dass in den Toiletten weder geklettert wird noch die Wände und Türen beschmiert werden.
  3. Aufenthalt im Schulgebäude
    Die Haupteingangstür des Schulgebäudes sind während der Unterrichtszeiten verschlossen. Eltern, Gäste und Besucher melden sich, sofern sie nicht über die jeweilige Lehrkraft angemeldet sind, über das Sekretariat an. Eine Klingel befindet sich neben der Haupteingangstür.
    Das Gebäude wird nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Ganztag verschlossen. Fach- und Lehrmittelräume sowie Lehrerzimmer dürfen von SchülerInnen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
    Jede Klasse ist für den Zustand des Unterrichtsraumes verantwortlich. Die Stühle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt. Die Fenster werden geschlossen, bei Bedarf können jedoch die Fenster mit „Außennetz“ offen bleiben. Die SchülerInnen sollen die Schule unmittelbar nach dem Unterrichtsschluss/Ganztag verlassen und den Heimweg antreten.
  4. Verhalten bei Notfällen
    Bei Feueralarm ist nach den ausgehängten Alarmplänen zu verfahren, die ausgewiesenen Fluchtpläne sind zu benutzen. Die Klasse richtet sich nach den Anweisungen der Lehrkraft.
    Unfälle auf dem Schulweg bzw. auf dem Schulgrundstück sind sofort im Sekretariat mitzuteilen, damit sie unverzüglich dem GUV gemeldet werden können.
  5. Fahrräder/“Elterntaxis“
    SchülerInnen dürfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad/Roller und Helm zur Schule fahren. Es wird gewünscht möglichst nicht mit dem Auto zur Schule gefahren zu werden. Der Parkplatz ist kein Aufenthaltsbereich für „Elterntaxis“ und eine Einbahnstraße. Wenn nötig ist der Parkplatz als Durchfahrtsstraße gedacht, bis zu deren Ende die Eltern durchfahren und erst am Ende die Kinder aussteigen lassen.
  6. Elektronische Geräte
    Handy, Smartwatch und andere elektronische Geräte aller SchülerInnen müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein und in der Schultasche verwahrt werden. Ausnahmen davon müssen mit der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft abgesprochen werden. Bei Beschädigung oder Verlust wird der Schaden nicht erstattet.
  7. Mutwillige Beschädigung
    Wenn ein Schüler/eine Schülerin mutwillig einen Schaden innerhalb der Schule oder des Schulgrundstückes angerichtet hat, müssen die Eltern für den Schaden aufkommen.
  8. Krankmeldungen /Fehlzeiten
    8.1 Krankheit
    Für Eltern besteht die Mitteilungspflicht, wenn Ihr Kind ein oder mehrere Unterrichtsstunden/einen oder mehrere Schultage dem Unterricht fernbleibt. Die Meldung sollte vor Beginn des Unterrichts bis spätestens 7:30 Uhr per Mitteilung in IServ an die bekannte zentrale E-Mail-Adresse (krankmeldung@gsm-seelze.eu), erfolgen.
    In besonderen Fällen kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Diese kann nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in besonderen Fällen bereits ab dem ersten Fehltag verlangt werden.
    Vor oder nach den Ferien und verlängerten Wochenenden müssen Krankheitstage immer ärztlich bescheinigt werden.
    8.2 Arzt- und/oder Behördentermine
    Die Klassenlehrkraft wird vor dem Termin in Kenntnis gesetzt. Nach dem Termin wird unverzüglich eine Bescheinigung des Arztes/der Ärztin oder der Behörde vorgelegt.
    8.3 Meldepflichtige Krankheiten
    Wird bei einer Schülerin/einem Schüler oder einem Mitglied des Haushaltes eine meldepflichtige Krankheit festgestellt, muss diese unverzüglich der Schule gemeldet werden. In manchen Fällen müssen die übrigen SchülerInnen ohne Angabe des Namens des betroffenen Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informiert werden oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um eine Weiterverbreitung vorzubeugen. Das betroffene Kind darf erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen.
    Meldepflichtige Krankheiten sind u.a.: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meninggokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, hämorrhagisches Fieber, Pest, Kinderlähmung.
    8.4 Kopflausbefall
    Kopflausbefall ist meldepflichtig. Die Eltern informieren umgehend die Klassenlehrkraft per Iserv. Das betroffene Kind darf erst nach erfolgreicher Behandlung mit einem geeigneten Mittel, allerdings ohne ärztliches Attest, wieder die Schule besuchen.
    8.5 Beurlaubung
    Eine Beurlaubung ist frühestmöglich unter Angabe des Grundes bei der Schulleitung zu beantragen, Unterlagen und Bescheinigungen müssen beigefügt werden. Bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien müssen besondere Maßstäbe angelegt werden. Es können genehmigt werden: Beurlaubungen für Kuren, die ärztlich für notwendig gehalten werden oder Urlaub, der aus betrieblichen Gründen während der Schulferien nicht genommen werden kann. Fehlzeiten vor oder nach den Ferien, für die keine Beurlaubung genehmigt wurden, müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden.
    Die Klassenleitung kann in der Regel bei einem Tag die Beurlaubung genehmigen. Handelt es sich um mehrere Tage oder um einen Tag direkt vor oder im Anschluss an die Ferien, leitet die Klassenleitung den Antrag an die Schulleitung weiter.
    Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Schulpflichtverletzung dar! Sie wird mit einer Schulpflichtverletzungsanzeige und ggf. mit einer Ordnungsmaßnahme durch die Stadt Seelze geahndet.
  9. Datenschutz
    Die Schule erhebt und speichert personenbezogene Daten der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erfüllung des Bildungsauftrags oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der SchülerInnen oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität oder zur Erfüllung von Aufgaben der Schulaufsicht, soweit dies erforderlich ist.
  10. Gesundes Frühstück
    Unsere Schule nimmt am Obst-/Gemüseprogramm des Landes teil, sofern es genehmigt wird. Es wird darum gebeten den SchülerInnen ein gesundes Frühstück mit zur Schule zu geben. Hierzu zählt der Verzicht auf Süßigkeiten sowie auf zuckerhaltige Getränke.
  11. Schulwechsel
    Bei einem beabsichtigten Schulwechsel (z.B. wegen Umzugs) wird Kontakt mit der Klassenleitung und der Verwaltung aufgenommen, damit alle Formalitäten sowie Rückgabe von Schulbüchern, Fahrkarte, u. a. rechtzeitig erledigt werden können.
    12 . Sportunterricht
    Zum Sportunterricht bringen die SchülerInnen eine Sporttasche mit. In die Tasche gehören: Sportoberteil, Sporthose und Turnschuhe mit heller Sohle. Am Tag des Sportunterrichts sollte weder Uhr noch Schmuck getragen werden, da diese für den Sportunterricht zwingend abzulegen sind. Bei etwaigem Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
    Für den Schwimmunterricht werden ein Handtuch, Duschsachen, eine Badehose/ein Badeanzug benötigt.
    Ist ein Kind verletzt oder krank, sodass es zwar in die Schule geht, aber nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, braucht es eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Die Schülerin/der Schüler muss trotzdem beim Sportunterricht anwesend sein und Turnschuhe dabeihaben.
  12. Sportunfähigkeit
    Der Schülerin/dem Schüler wird vor dem Sportunterricht eine ärztliche Bescheinigung für die Sportlehrkraft mitgegeben.
  13. Unfall
    SchülerInnen sind auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen über den Gemeindeunfallverband versichert. Deshalb darf während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen werden. Hat eine Schülerin/ein Schüler einen Unfall, wird unverzüglich das Sekretariat informiert, damit eine Unfallanzeige geschrieben wird.
  14. Verbote
    Rauchen und Alkohol-/Drogenkonsum sind im ganzen Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände während der Schulzeit sowie vor und nach der Schulzeit verboten. Es dürfen keine Böller, Waffen oder Waffennachbildungen in die Schule oder zu Schulveranstaltungen (z. B. Ausflüge, Klassenfahrten) mitgebracht werden (s. Waffenerlass).
    Unter dieses Verbot fallen:

und alle Dinge, die für den Unterricht nicht benötigt werden, aber unter Umständen gefährlich werden können (wie z. B. Laserpointer, Schraubenzieher, Hammer).
Tausch- und Sammelgegenstände jeglicher Art, wie z.B. Sammelkarten sind untersagt.

Schusswaffen jeglicher Art, auch Schreckschusswaffen, Soft-Air-Pistolen, Signalpistolen, Gaspistolen und Sprayflaschen mit gefährlichem Inhalt sowie deren Nachbildungen,

Munition, Feuerwerkskörper und alle brennbaren Stoffe (auch Haarspray) sowie Streichhölzer und Feuerzeuge,

Messer jeglicher Art (z. B. Taschenmesser, Springmesser, Fallmesser, Butterfly-Messer, Hobbymesser) sowie deren Nachbildungen,