Schuleigener Arbeitsplan Mathematik
Vorwort
An unserer Grundschule arbeiten wir im Mathematikunterricht mit dem Lehrwerk „Denken und Rechnen“ von Westermann (Klassen 1–4). Grundlage unserer Arbeit ist das Kerncurriculum Niedersachsen für das Fach Mathematik. Dieses bildet die Basis für die Überarbeitung und Abstimmung der Lehrwerke und Unterrichtsinhalte.
Das Kerncurriculum betrachtet die Jahrgänge 1 und 2 sowie 3 und 4 als Doppeljahrgänge. Innerhalb dieser Doppeljahrgänge können einzelne Themen schwerpunktmäßig in nur einer Jahrgangsstufe behandelt werden. So ermöglichen wir eine flexible und gezielte Förderung der Kinder.
Bewertungsgrundsätze und Kriterien der Leistungsmessung
Die Bewertung der Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler setzt sich in der Regel aus mündlichen/fachspezifischen und schriftlichen Leistungen zusammen.
1. Mündliche und fachspezifische Leistungen
Der mündliche Bereich umfasst vor allem die prozessbezogenen Kompetenzen sowie fachspezifische Leistungen, die sich im Unterricht zeigen. Dabei bewerten wir sowohl die Menge als auch die Qualität der Beiträge.
Wichtige prozessbezogene Kompetenzen sind:
- Mathematisches Kommunizieren:
Eigene Lösungswege erklären, Lösungen anderer nachvollziehen, mathematische Fachbegriffe und Zeichen korrekt verwenden. - Mathematisches Argumentieren:
Vermutungen anstellen, überprüfen und begründen. - Mathematisches Darstellen:
Mathematische Darstellungen erstellen und übertragen. - Mathematisches Problemlösen:
Probleme erkennen, lösen, Ergebnisse überprüfen und Lösungsstrategien übertragen. - Mathematisches Modellieren:
Relevante Informationen entnehmen, Modelle finden, Aufgaben lösen, Lösungen interpretieren und validieren.
Zusätzlich fließen weitere fachspezifische Leistungen in die Bewertung ein, wie z. B.:
- Umgang mit Fachsprache und Arbeitsmitteln
- Teilnahme an mündlichen Überprüfungen und Kopfrechnen
- Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten
- Erstellung von Tabellen, Plänen, Lernplakaten oder Modellen
Mündliche und fachspezifische Leistungen werden vor allem in Lernsituationen beobachtet und weniger in Prüfungssituationen.
2. Schriftliche Leistungen
In den Klassen 1 und 2 finden pro Halbjahr 2–4 Lernstandskontrollen statt, die vor allem diagnostischen Zwecken dienen.
In den Klassen 3 und 4 werden pro Schuljahr 4–6 schriftliche Leistungen erbracht sowie 2 – 4 fachspezifische Leistungen wie:
- Präsentationen
- Lernplakate
- Forschermappen/Portfolios
- Mathekarteien
- Mathematische Spiele
- Modelle (z. B. Körper, Körpernetze)
Die schriftlichen Arbeiten decken drei Anforderungsbereiche ab:
| Anforderungsbereich | Beschreibung | Anteil an Aufgaben (%) |
|---|---|---|
| AB I: Reproduzieren | Grundwissen anwenden und Routinetätigkeiten ausführen | ca. 50% |
| AB II: Zusammenhänge herstellen | Erkennen und Nutzen von Zusammenhängen | ca. 40% |
| AB III: Verallgemeinern & Reflektieren | Strukturieren, Strategien entwickeln, beurteilen und verallgemeinern | ca. 10% |
Die Lernkontrollen sind so konzipiert, dass sie in der Regel in 45 Minuten (eine Unterrichtsstunde) bearbeitet werden können. Dabei werden Lösungswege und Teilleistungen berücksichtigt.
3. Bewertungssystem
Die schriftlichen Leistungen werden nach Punkten bewertet und mit folgenden Notenstufen verbunden:
| Note | Prozentbereich | Bewertung |
|---|---|---|
| 1 – Sehr gut | 100% – 96% | Sehr gut |
| 2 – Gut | 95% – 85% | Gut |
| 3 – Befriedigend | 84% – 68% | Befriedigend |
| 4 – Ausreichend | 67% – 50% | Ausreichend |
| 5 – Mangelhaft | 49% – 25% | Mangelhaft |
| 6 – Ungenügend | 24% – 0% | Ungenügend |