Sollte Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte der Schule möglichst telefonisch in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr eine Nachricht. Falls wir nicht persönlich erreichbar sind, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wenn Ihr Kind länger krank sein sollte, reichen Sie bitte zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung nach.
Die Fehltage werden im Zeugnis vermerkt, sowohl die entschuldigten als auch die unentschuldigten. Bei unentschuldigtem Fehlen verletzen Sie als Erziehungsberechtigte die Schulpflicht und müssen deshalb u.U. mit einem Bußgeldverfahren rechnen.