Die Lernmittelfreiheit wurde in Niedersachsen durch die „entgeltliche Ausleihe“ abgelöst. Das bedeutet, dass Sie die benötigten Schulbücher gegen eine verpflichtende Leihgebühr von der Schule ausleihen können, die davon wiederum neue Schulbücher einkaufen kann. Weitergehende Informationen erhalten Sie vor Beginn eines jeden neuen Schuljahres.
Die ausgeliehenen Schulbücher müssen mit Schutzumschlägen versehen und pfleglich behandelt werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Bücher zu ersetzen.
In Klasse 1 und 2 müssen die meisten Bücher gekauft werden, da die Kinder in dieser Lernstufe noch in die Bücher hineinschreiben dürfen.