Archiv für den Tag: 10. April 2013

Fotokopieren an Schulen

Fotokopieren an Schulen – seit 1.1.2013 in begrenztem Umfang auch digital zulässig
Aufgrund einer Ergänzungsvereinbarung, die mit Wirkung vom 1.1.2013 in Kraft getreten ist, ist es nun auch zulässig, kleine Teile von gedruckten Werken (bis zu 10 %, maximal 20 Seiten), die ab 2005 veröffentlicht wurden, digital zu vervielfältigen und für den eigenen Unterrichtsgebrauch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Werke, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind und für Musikeditionen … (SVBL 2/2013, S. 65 f. u. m.).
Im Einzelnen sieht die Ergänzungsvereinbarung Folgendes vor:

  • Die Lehrkräfte können von Printmedien, auch Unterrichtswerken und Musikeditionen, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 % (maximal 20 Seiten) einscannen.
  • Die Lehrkräfte können diese digitalisierten Materialien für den eigenen Unterrichtsgebrauch vervielfältigen und digital an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben, auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
  • Die eingescannten Materialen können zudem für die Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden und außerdem im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.
  • Die Lehrkräfte können die Scans zudem im jeweils erforderlichenUmfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z. B. PC, Whiteboard, Tablet-Computer, Laptop). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver …

Weitere Informationen finden Kolleginnen und Kollegen, um rechtssicher in Unterricht und Schule zu handeln, auf der Homepage des MK www.mk-niedersachsen.de; unter Schule -> Schulorganisation -> Mediennutzung und unter www.schulbuchkopie.de abrufbar.