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Schülerbeförderung am Zeugnistag

Vom Landkreis Harburg haben wir folgende Informationen erhalten:

Gegen 11:05 Uhr wird ein Bus, der aus Richtung Winsen kommt, bei uns weiter in Richtung Eichholz fahren. Die genaue Abfahrt lässt sich zu dieser Zeit leider nicht einschätzen, da unklar ist, wie pünktlich die Fahrzeuge an diesem Tag verkehren können .

Zudem können die Linienbusse gemäß markiertem Fahrplan genutzt werden. 
Hinweis:   die Linie 4400 in Fahrtrichtung Tespe hält nicht in der Buskehre!

4400

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Sch – Schülerbeförderung und Schulausfall / W – bei extremer Wetterlage

Sch – Schülerbeförderung und Schulausfall / W – bei extremer Wetterlage:

Starke Schneefälle mit Schneeverwehungen, überfrierende Nässe, Eisregen oder auch ein Orkan mit nicht absehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer, können zur Absage der Schülerbeförderung und damit zum Ausfall des Präsenzunterrichts führen.

Der Landkreis Harburg entscheidet darüber, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht an allen Schulen im Kreisgebiet trotz winterlicher Straßenverhältnisse stattfinden kann oder ausfallen muss. Die Entscheidungswege werden je nach Witterung möglichst aktuell in der Nacht zusammengeführt, so dass es erst in den frühen Morgenstunden zu einer Mitteilung kommen kann.

Sollte die Schülerbeförderung im gesamten oder auch nur in Teilbereichen des Kreisgebietes
nicht sicher durchgeführt werden können und somit eine Absage des Schulunterrichts
notwendig werden, bleibt es den Schulen überlassen, für diesen Tag auf Distanzunterricht
umzustellen.
Dazu eine Erläuterung des regionalen Landesamts für Schule und Bildung:
Die Schulen sind frei darin, darüber hinaus kurzfristig Distanzunterricht anzubieten, wenn sie
dies kurzfristig organisieren können und dafür keine Wege von Schülerinnen und Schülern in
die Schule (z.B. um Material abzuholen) notwendig werden. Eine Verpflichtung zu einem
solchen Angebot besteht hingegen nicht. In keinem Fall kann ein solcher Distanzunterricht
allerdings durch den Schulträger angeordnet werden.
Folglich wird der Landkreis nur einen Schulausfall über die u. a. Informationskanäle
kommunizieren.

Nur für den Ausfall des Schulunterrichts bei extremen Witterungsbedingen stehen folgende Informationsquellen zur Verfügung:

  1. Radio – morgendliche Hörfunkdurchsagen ab 06:00 Uhr,
  2. BIWAPP – Schulausfälle werden direkt auf das Smartphone geschickt,
  3. telefonische Bandansage der Kreisverwaltung unter 04171 693 333,
  4. Vorschaltseite der Landkreishomepage unter www.landkreis-harburg.de und
  5. unter dem offiziellen Facebook-Kanal des Landkreises unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/

Der Landkreis Harburg empfiehlt allen Nutzer:innen, die über Schulausfälle auch per App informiert werden wollen, die Bürger-Informations- und-Warn-App BIWAPP zu installieren. Weitere Informationen zu BIWAPP finden sich unter www.landkreis-harburg.de/biwapp oder http://www.biwapp.de/landkreis-harburg und in den gängigen App-Stores.

Daneben werden die Schulen per Rundmail informiert und die Mitarbeiter:innen sind ab 06:00 Uhr unter den Telefonnummern 04171/693 287, 693 339 und 693 577 erreichbar.

Bei Ausfall des Präsenzunterrichts stellt die Schule eine Notbetreuung sicher.

Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder nicht.

A – Anmelden / Sch – Schulanfänger

A – Anmelden  /  Sch – Schulanfänger

Schulanfänger:
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung eingeladen (Aushang Kindergarten).

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden*, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexibilisierung des Einschulungstermins); die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
*Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben, da ein Lebensjahr am Tag vor dem jeweiligen Geburtstag vollendet wird.

Anmeldeunterlagen
Information “Kann-Kinder” / vorzeitige Einschulung

weiterführende Schulen:
Die Termine für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ab Klasse 5 geben die Schulen der Sekundarstufe 1 jeweils aktuell bekannt. Sie liegen in der Regel im Mai/Juni des Jahres, in dem Ihr Kind die 4. Klasse beendet.

Sch – Schulregeln

Sch – Schulregeln

Hier sind unsere Schulregeln zum Herunterladen!

L – Lernmittelausleihe

L – Lernmittelausleihe  /  Sch – Schulbuchausleihe

Gegen Zahlung eines Entgelts können die meisten Schulbücher (Lernmittel) von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus einer Liste ersichtlich, die Ihnen mit der Anmeldung zum Leihverfahren ausgehändigt wird. Es werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das Formular ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht an die Schule zurück. Wer die Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
Besser geschützt sind ausgeliehene Schulbücher mit einem Schutzumschlag. Für beschädigte Bücher müssen Sie eine Ersatzzahlung leisten.

Sch – Schulweg

Sch – Schulweg

Hier finden Sie interessante Beiträge zum Thema Schulweg

Schule am Deich

Grundschule Marschacht
Elbuferstr. 106
21436 Marschacht

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Öffnungszeit Sekretariat
Mo – Fr von 8:00 bis 10:15 Uhr
Tel 04176 1882 (ab 7:30 Uhr)
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

info(at)gsmarschacht.de

Schulkindbetreuung
04176 940276

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