Die Eltern können die Regenbogenschule auf unterschiedlichste Art und Weise unterstützen:
Vom Obst- und Gemüseschneiden, Waffeln- oder Kuchenbacken für Schulveranstaltungen über die Mitgestaltung von Klassen- Sport- und Schulfesten oder der Mitarbeit in den Elternräten und dem Schulvorstand.

Elternabend

Auf den Elternabenden trifft sich die Elternschaft einer Klasse. Sie finden einmal pro Schulhalbjahr statt, bei Bedarf auch häufiger. In der Regel geben die Lehrkräfte über die Inhalte und die Leistungsbewertung in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) und ab Klasse 3 im Fach Englisch Auskunft. Die Klassenlehrkräfte berichten zusätzlich über die Situation in der Klasse. Die Elternvertreter*innen berichten über Aktivitäten aus dem Schulelternrat (SER). Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen. Hier können auch gemeinsame Aktivitäten geplant werden. Der erste Elternabend dient in den 1. und 3. Klassen unter anderem zur Wahl der Elternvertreter*innen und der Beisitzer*innen für die Klassenkonferenzen.

Elternsprechtage

Sie finden einmal jährlich im November statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten im Vorfeld ein Elterninformationsschreiben, dem die genauen Termine und Informationen zur Anmeldung entnommen werden können.
Die Lehrkräfte stehen Ihnen natürlich auch außerhalb der Sprechtage für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin über das Büro der Regenbogenschule.

Elternvertreter*innen

Eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter und sein*e Stellvertreter*in werden von der Klassenelternschaft für zwei Jahre gewählt. Sie vertreten die Interessen der Elternschaft im Schulelternrat und gegenüber der Lehrerschaft und berichten auf den von ihnen einberufenen Elternabenden über ihre Tätigkeit und die Schulelternratssitzung.

Schulelternrat

Zum Schulelternrat der Regenbogenschule gehören die gewählten Vorsitzenden und Stellvertreter*innen der Elternschaft jeder Klasse.
Der Schulelternrat wählt für 2 Jahre:
– 1 Schulelternratsvorsitzende*n,
– 1 Stellvertreter*in,
– 4 Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz,
– 20 Vertreter*innen für die Fachkonferenzen,
– 4 Schulvorstandsmitglieder (aus der gesamten Elternschaft) und
– 2 Vertreter*innen für den Samtgemeindeelternrat (Schulträgerelternrat)

Schulelternratsvorsitzende*r und Stellvertreter*in sind gemeinsam das Bindeglied zwischen Schulelternschaft und Schule/Schulleitung. Zu den Aufgaben gehören:

  • Organisation und Durchführung von Schulelternratssitzungen (in Absprache mit Schulleitung)
  • Pflege der Mitgliederliste
  • Kontakt und Absprachen mit Schulleitung
  • Weitergabe aller Informationen an den Schulelternrat
  • Planung und Durchführung schulischer Aktionen (in Absprache mit Schulleitung)

Schulvorstand

In der Regenbogenschule gehören 4 Lehrer*innen (darunter die Schulleiterin) und 4 Eltern zum Schulvorstand.
Die Eltern werden für zwei Jahre vom Schulelternrat gewählt, die Lehrer*innen ebenfalls für zwei Jahre von der Gesamtkonferenz. Es werden auch Stellvertreter*innen bestimmt.
Zu den Entscheidungsbereichen des Schulvorstands gehören z. B.:

  • Verwendung der Haushaltsmittel (Entlastung der Schulleiterin)
  • eine besondere Organisation der Schule (z. B. Ganztagsschule)
  • Schulversuche
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schüleraustausch
  • Projekte – Projektwochen
  • Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung

Die genaue Liste der Aufgaben ist im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 38) zu lesen.