Aktualisierte Informationen zur Einschulung

Stand 30.08.21

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte und liebe neue Erstklässler*innen,

am 4. September 2021 ist es endlich soweit und an unseren beiden Standorten finden die Einschulungsfeiern statt. Hier finden Sie die Rahmenbedingungen für den Tag der Einschulung und der „Material-Bring-Tage“.

Zeitplan:

Nordwohlde:
Gottesdienst um 8:30 Uhr                Turnhalle (Rolandstr.)
Einschulungsfeier um 9:00 Uhr     Turnhalle (Rolandstr.)

Petermoor
Gottesdienst für alle Schüler*innen um 10:15 Uhr           Stiftskirche
Einschulungsfeier 1a und Basisklasse um 11 Uhr               Aula GS Petermoor
Einschulungsfeier 1b um 11:30 Uhr                                            Aula GS Petermoor

Es findet jeweils im Anschluss an die Einschulungsfeier die erste Unterrichtsstunde mit der jeweiligen Klassenlehrkraft statt. Nach der Unterrichtsstunde darf die Schultüte übergeben werden.

Jedes Kind darf zum Gottesdienst und zur Einschulungsfeier zwei Begleitpersonen – in Nordwohlde aufgrund der größeren Räumlichkeiten 4 Personen – mitbringen. Kleine Geschwisterkinder dürfen auf den Arm oder Schoß genommen werden und werden nicht mitgezählt. Große Geschwisterkinder verbringen die Zeit bitte auf dem Schulhof.

Alle, die das Gebäude betreten, weisen bitte nach, dass Sie negativ getestet* sind, bzw. vollständig geimpft oder genesen.

Die Erstklässler erhalten ihren Selbsttest für den Einschulungstag mitsamt dem Unterschriftenzettel an den beiden „Material-Bring-Tagen“ von ihrer Klassenlehrkraft. Zum Material-Bringen kommen Sie bitte mit einer Begleitperson in die Schule. Sowohl Sie als auch Ihr Kind tragen dauerhaft eine Maske (Erw.: medizinische Maske), ein Test muss für diesen Tag nicht vorgewiesen werden. Betreten Sie das Schulgebäude bitte über den Haupteingang und gehen direkt in den Klassenraum Ihres Kindes. Halten Sie unbedingt den Mindestabstand zu allen Personen im Gebäude ein.

Sofern uns eine E-Mail-Adresse vorliegt, erhalten Sie diese Informationen in der Woche vor der Einschulung von uns auch per Mail.

*Zitat aus der Rundverfügung Nr. 22/2021 vom 26.08.21:

„Für den Einschulungstag sind die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.“