Schul-ABC

Aulastunden: Jeweils am vorletzten Tag vor den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien finden an unserer Schule sogenannte Aulastunden statt. Dort präsentieren die Kinder ihre Talente und im Unterricht erarbeitete Lieder oder Aufführungen. Die Aulastunden starten um 10.15Uhr und dauern zwischen 60 und 90min. (Vor den Herbstferien gibt es keine Aulastunde.)

Kinder aus Klasse 1 und 2 können nach Unterrichtsschluss von 12:00 bis 12:45 Uhr die Randstundenbetreuung besuchen. Dazu müssen sie vorher verbindlich für ein Schulhalbjahr angemeldet werden. Die Betreuungszeit ist fest – vorzeitiges Abholen des Kindes muss vorher abgeklärt werden. Bei trockenem Wetter findet die Randstunde auf dem Außengelände, bei schlechtem Wetter in der Aula statt. Die Randstunde ist vorrangig eine Spiel-Zeit. Anleitung zum kreativen, nicht materialgebundenen Spiel und soziale Erziehung sind Schwerpunkte. Von 12:45 Uhr bis 13:00 Uhr ist dann für alle Kinder große Pause. Im Anschluss daran endet der Schultag bzw. die hierfür angemeldeten Kinder besuchen von 13:00 bis 16:00 Uhr den Ganztag oder die Nachmittagsbetreuung „Kunterbunt & Co.“.

Weitere Informationen zur Nachmittagsbetreuung erhalten Sie bei der Leitung der Nachmittagsbetreuung, Frau Swantje Kröger (Tel: 0160-2608425 – E-Mail: swantje.kroeger@gs-wissingen.de), oder im Sekretariat.

Nähere Informationen zu den Kosten der Nachmittagsbetreuung erhalten Sie nachfolgend:

Bitte beachten Sie:

1. Die Nachmittagsbetreuung „Kunterbunt & Co.“ ist auf insgesamt 50 Plätze pro Tag begrenzt. Diese Zahldarf nicht überschritten werden. Melden Sie die Betreuungswünsche für Ihr Kind daher nur für dieWochentage an, an denen Sie die Betreuung wirklich benötigen.

2. Sollten mehr Betreuungsanfragen als Plätze vorliegen, werden die Plätze zugeteilt. Natürlich wird hierbei versucht, möglichst viele Betreuungswünsche zu erfüllen. Eine Betreuungsgarantie gibt es jedoch nicht.

3. Wenn Ihr Kind einen Platz in der Nachmittagsbetreuung erhalten hat, wird ein Betreuungsvertrag für eingesamtes Schuljahr geschlossen. Nach jedem Schuljahr wird der Betreuungsbedarf für das kommendeSchuljahr abgefragt, die Plätze erneut zugeteilt und ein neuer Betreuungsvertrag geschlossen. Dies giltauch für Kinder, die die Nachmittagsbetreuung bereits im Vorjahr besucht haben.

4. Seit dem Schuljahr 2025/2026 gibt es in der Nachmittagsbetreuung und dem Ganztag feste Abhol- bzw. Schickzeiten. Sie können für jeden Wochentag, den Ihr Kind in der Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, zwischen den folgenden Abhol-/Schickzeiten wählen:

14:45
16:00

Ein Abholen außerhalb dieser Zeiten ist nur in dringenden Fällen (z. B. Facharzttermine) und in Absprache mit dem Team möglich. Sollte Ihr Kind an einem Tag zu einer anderen Abholzeit abgeholt werden als ursprünglich angegeben, bitten wir Sie, dies ebenfalls vorab per Moto App E-Mail anzukündigen (swantje.kroeger@gs-wissingen.de). Die festen Abholzeiten garantieren nicht nur Ihren Kindern einen strukturierten Tagesablauf, sondern ermöglichen auch ein verlässliches Einhalten der Abhol- und Schickzeiten auf Seiten des Betreuungsteams. 

Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen, der pädagogischen Zielsetzung, dem Ablauf und derElternarbeit in der Nachmittagsbetreuung „Kunterbunt & Co.“ können Sie unter folgendem Link im Betreuungskonzept nachlesen:

Betreuungskonzept-Kunterbunt3.pdf 

Interessierte Eltern finden vielfältige Gelegenheiten, sich am Schulleben zu beteiligen. Hilfe ist willkommen bei Sportfesten, Radfahrprüfung, Wandertagen, Projekttagen, besonderen Unterrichtsprojekten wie zum Beispiel der Müllaktion, aber auch im Rahmen des normalen Unterrichts nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrer.

Mindestens zweimal im Schuljahr findet eine Elternversammlung statt.

Auf der ersten Elternversammlung in Klasse 1 und Klasse 3 wählt die Elternschaft für zwei Jahre ihren Vorsitzenden und seine Vertretung, außerdem zwei Eltern, die an Klassenkonferenzen teilnehmen und zwei weitere Personen als deren Vertreter.

Die beiden gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaft sind Mitglied im Schulelternrat.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden der Schulelternschaft und seinen Vertreter.

Außerdem entsendet er bestimmte Vertreter in die Fachkonferenzen und die Gesamtkonferenz der Schule.

Auch im wichtigsten Gremium der Schule, dem Schulvorstand, sind die Eltern mit 4 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Der Schulelternrat kann hierzu Mitglieder aus seiner Mitte aber auch andere interessierte Eltern wählen.

Die aktuellen Elternvertretungen finden Sie auf der Elternseite.

Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, informiert ein Erziehungsberechtigter umgehend die Schule (z.B. telefonisch oder per email) und gibt auch an, ob es sich um ein Betreuungskind handelt.
Spätestens wenn das Kind wieder zum Unterricht erscheint, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, die den Grund der Abwesenheit nennt, allerdings keine Auskunft über die Art der Erkrankung geben muss.


Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie Ihr Kind bitte schriftlich. Wenn Sie Ihr Kind länger als 4 Wochen vom Sport- oder Schwimmunterricht befreien wollen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.

Wenn Ihr Kind an Tagen direkt VOR oder NACH Beginn der Ferien krank sein sollte, benötigen wir hierfür ebenfalls ein ärztliches Attest. 

Aus besonderem Anlass kann ein Schüler für einzelne Tage vom Unterricht freigestellt werden (Trauerfall, Hochzeit …). Eine Befreiung für ein oder zwei Tage kann der Klassenlehrer erteilen, die Genehmigung für längere Abwesenheit muss bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Eine Freistellung der Schüler vom Unterricht ist direkt vor oder nach den Schulferien (Ferienverlängerung) ausgeschlossen.

Vor dem Betreten der Klassenräume wechseln die Schüler grundsätzlich ihr Schuhwerk.
In der Klasse müssen saubere Schuhe (Hallenschuhe, Hausschuhe, Sandalen…) getragen werden.

Damit tragen alle Schüler zur Sauberkeit der Klassenräume bei und  können sich wohl fühlen.

Hitzefrei gibt es an unserer Schule nicht, da die Verlässlichkeit bis 13.00 Uhr gewahrt bleiben muss.

Wenn Sie es für notwendig halten, dass Ihr Kind ein Handy mit in die Schule bringt, weist die Schule darauf hin, dass sie bei Beschädigung oder Diebstahl nicht dafür aufkommt.
Grundsätzlich gilt: Handys dürfen im Tornister mitgebracht, aber während des Aufenthalts in der Schule nicht eingeschaltet oder benutzt werden.
Bei Zuwiderhandeln wird dem Schüler/der Schülerin das Handy abgenommen und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
Gleiches gilt für Smartwatches: Sie dürfen von den Kindern während des Schulvormittages lediglich als Uhr getragen und benutzt werden.

Am Montag nach dem Kommunion-Sonntag sind alle Kommunionkinder vom Unterricht befreit.

Für Kopien, die die Schüler als ergänzendes Unterrichtsmaterial erhalten, wird halbjährlich, jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres, ein Kostenanteil erhoben. Aktuell im Schuljahr 2022/2023 beträgt das Kopiergeld 6€ pro Halbjahr.

In den Fächern Kunst, Textil und Werken benötigte Materialien werden teilweise gesammelt angeschafft und die Kosten umgelegt.

Als Erziehungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, die Materialien, die ihr Kind für die schulische Arbeit braucht, bereit zu stellen. Überprüfen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind, ob alle Materialien noch vorhanden und in gutem Zustand sind! Beschriften Sie bitte ALLE Materialien Ihres Kindes mit seinem Namen.

Im Nachmittag (sowohl im Ganztag als auch in der Nachmittagsbetreuung) wird die moto-App zur Kommunikation verwendet. Die Eltern melden ihre Kinder über einen moto-Link an und richten das Elternportal ein. Darüber können sie ihre Kinder krank-/abmelden, Abhol­zeiten ändern, Nachrichten an das Nachmittags-Team schreiben, an Abfragen teilnehmen und erhalten darüber hinaus auch Elternmitteilungen.

Um das Elternportal noch besser nutzen zu können, finden Sie hier eine Anleitung, wie Sie die moto-App auf Ihrem Smartphone installieren.

Außerdem finden Sie hier eine Anleitung dazu, wie Sie Push-Benachrichtigungen aktivieren können, um keine Nachricht aus dem Ganztag zu verpassen.

Bitte denken Sie daran, jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonverbindung sofort schriftlich im Sekretariat mitzuteilen. 

Auch Änderungen beim Sorgerecht oder Erziehungsrecht müssen unbedingt mitgeteilt werden.

Die entsprechenden Formulare hierfür finden Sie unter „Formulare und sonstige Downloads“ oder direkt über den nachfolgenden Link.
https://wordpress.nibis.de/gswissingen/formulare-und-sonstige-downloads/

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.

Sie müssen die Vollständigkeit und Benutzbarkeit der Arbeitsmaterialien regelmäßig kontrollieren, ebenso die Erledigung der Hausaufgaben und Einträge im Aufgaben- und Mitteilungsheft.

Der evangelische und katholische Religionsunterricht wird konfessionell-kooperativ erteilt. 
Kinder, die keiner dieser beiden Konfessionen angehören, können, soweit die Größe der Lerngruppe dieses zulässt, auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Unterricht einer dieser Gruppen teilnehmen. Andernfalls nehmen sie am Unterricht einer anderen Klasse teil oder sind in Randstunden.

Ab dem Schuljahr 2026/27 ersetzt das Fach Christliche Religion den evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Aufsteigend ab Jahrgang 1 wird auch das Fach Werte und Normen eingeführt.

Schüler anderer Glaubensrichtungen können auf Antrag der Erziehungsberechtigten an bestimmten hohen Feiertagen ihrer Glaubensrichtung vom Unterricht befreit werden.

Alle benötigten Schulbücher können in der Schule für eine Leihgebühr in Höhe von etwa 35% des Kaufpreises ausgeliehen werden. Diese Bücher müssen umgehend einen Schutzumschlag erhalten und sind sehr sorgsam zu behandeln. Bei Verlust oder grober Schädigung ist Ersatz zu leisten.

Der Schülertransport mit dem Bus erfolgt zur 1. und 2. Stunde sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde. Die Haltestelle befindet sich direkt am Schulgelände.

Ein „Stadtbus“ fährt stündlich; Haltestelle Wissinger Kreuzung, Mindener Straße.

In jedem Schuljahr findet mindestens eine große Aktion in der Schule statt wie z.B. ein Schulfest, die Projektwoche mit einer Aufführung, Sportfeste … .

Die Organisation übernimmt in der Regel das Kollegium, Unterstützung durch Eltern ist aber willkommen.

Schulordnung der Grundschule Wissingen

Die Grundschule Wissingen ist unsere Schule. Alle, die hier arbeiten und lernen, ob Groß oder Klein, bilden eine Gemeinschaft und sollen sich wohl fühlen. Das kann aber nur gelingen, wenn sich alle an einige wichtige Regeln halten:

Miteinander umgehen

Wir hören einander zu und achten die Meinung anderer. Meinungsverschiedenheiten werden nicht mit Beschimpfungen gelöst.

Wenn jemand Hilfe braucht, unterstützen wir ihn.

Konflikte werden besprochen und friedlich gelöst. 

Wir vermeiden jede Art von Gewalt: ob mit Fäusten, Füßen oder Worten.

Wir halten unseren Arbeitsplatz, die Klasse und die Schule sauber, vermeiden unnötigen Müll und sortieren das, was weggeworfen werden muss, sorgfältig.

Wir gehen sorgsam um mit den persönlichen Sachen anderer und dem schulischen Eigentum, nehmen nichts weg und zerstören nichts.

Wir halten uns nur dann am Fahrradstand auf, wenn wir ein Fahrrad abstellen oder abholen wollen.

Auf dem Schulgelände darf mit Fahrrädern, Rollern usw. vormittags nicht gefahren werden.

Auf allen Fluren befinden sich Kleiderhaken. Jacken, Anoraks usw. hängen wir dort auf – auch heruntergefallene Kleidungsstücke anderer Kinder.

Während der Schulzeit dürfen keine Handys und/oder Smartuhren benutzt oder mitgeführt werden. 

Unterricht und Pausen

Alle kommen rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts zur Schule. Bei gutem Wetter warten alle Kinder auf dem Schulhof auf das erste Klingeln, bei schlechtem Wetter dürfen die Schüler der ersten Klassen in die Aula.

Mit dem Klingelzeichen am Morgen und zum Pausenende beginnt der Unterricht. Jeder begibt sich deshalb schnell und ohne Umweg zu seinem Arbeitsplatz. 

Auch beim Spielen müssen die Rechte anderer Kinder beachtet werden! Unser Schulhof ist für alle da!

Wir stören und behindern andere Kinder nicht bei ihrem friedlichen Pausenspiel.

Wir vermeiden alles, was zu einem Unfall führen könnte wie z.B. rücksichtsloses Rennen und Toben, Werfen mit Steinen, Werfen mit Schneebällen usw.

Unsere Sträucher und Bäume sollen noch lange schön bleiben. Deshalb müssen sie geschont werden. Alle achten darauf, dass niemand Pflanzenteile abknickt oder abreißt.

Bei schlechtem Wetter finden ruhige Spiele im Klassenraum und in der Aula statt. Der Lehrer, der die Hofaufsicht hat, gibt das Klingelzeichen. 

Auf den Fluren darf weder gespielt noch gerannt werden. Die Verletzungsgefahr ist sonst zu groß.

Wenn die Betreuung oder ihr Unterricht beendet ist, verlassen alle Kinder das Schulgelände und gehen direkt nach Hause. (Nur so besteht Versicherungsschutz!)

Bissendorf, den 01.06.2026

Die aktuellen VertreterInnen in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand finden Sie auf der Elternseite oder unter „unsere Schule von A-Z“ unter dem Punkt Elternvertretung.

Im 1. Schulhalbjahr eines Schuljahres nehmen die Klassen 4 einmal wöchentlich am Schwimmunterricht teil, im 2. Halbjahr eines Schuljahres erhält der Schuljahrgang 3 Schwimmunterricht, 

Die SchülerInnen fahren hierzu mit dem Bus in eines der Osnabrücker Hallenbäder. 

Smartwatches dürfen im Schulmodus in der Tasche mitgeführt werden, aber nicht herausgeholt werden. 

Werden sie dennoch von einer Lehrkraft außerhalb der Tasche gesehen, wird die Uhr eingesammelt und muss von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.

Seit mehr als 25 Jahren nimmt unsere Schule am Sportabzeichenwettbewerb des Kreissportbundes Osnabrück teil. 


Im Unterricht trainieren die Schülerinnen und Schüler mit viel Freude und Engagement die verschiedenen Disziplinen. Dabei können sie ihre persönlichen Leistungen stetig verbessern und erleben ihre eigenen Fortschritte. Am Ende wartet eine schöne Anerkennung: Viele Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Leistungen das Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold.

Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Spätherbst, finden Sprechtage statt. Für diese Gespräche werden feste Gesprächszeiten vergeben.

Darüber hinaus sind die Lehrkräfte in dringenden Fällen per E-Mail erreichbar. Auf diesem Weg können bei Bedarf auch individuelle Gesprächstermine vereinbart werden. Unangemeldete Gespräche während der Pausenzeiten sind nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.

Ausführliche Gespräche mit der Schulleitung müssen vorab über das Sekretariat vereinbart werden.

Klasse 1:    22 Wochenstunden
Klasse 2:    23 Wochenstunden
Klasse 3:    26 Wochenstunden
Klasse 4:    26 Wochenstunden

Ein verlässliches Betreuungsangebot für Klassen 1 und 2 besteht bis 13.00 Uhr (Anmeldung erforderlich).

Beim Bringen und Abholen der Schülerinnen und Schüler kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen auf dem Schulgelände. Bitte tragen Sie dazu bei, dass alle Kinder sicher zur Schule kommen und diese auch sicher verlassen können.

  • Bitte fahren Sie auf dem Schulgelände grundsätzlich nur im Schritttempo.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen ausschließlich an der Buswende ein- und aussteigen. Bitte nutzen Sie hierfür nicht den Lehrerparkplatz.
  • Das Halten oder Wenden auf dem Lehrerparkplatz ist für das Bringen und Abholen der Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
  • Das Halten in der Feuerwehrausfahrt ist grundsätzlich verboten. Zudem befindet sich hier der Schülerüberweg, der jederzeit frei und übersichtlich bleiben muss.
  • Bitte achten Sie besonders auf die Sicherheit der Kinder und vermeiden Sie Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler zwischen Fahrzeugen hindurchgehen müssen.

Nach Möglichkeit wünschen wir uns, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Dies trägt nicht nur zur Verkehrssicherheit rund um die Schule bei, sondern fördert auch die Selbstständigkeit und Bewegung der Kinder.

Bitte denken Sie daran: Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität.

Die Schüler*innen werden ab 7:30 Uhr sowie während der Pausen von Lehrkräften beaufsichtigt.
Als „Verlässliche Grundschule“ gewährleisten wir die Betreuung der Kinder von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Früh- und Bewegungspausen finden grundsätzlich auf dem Schulhof statt, bei Regen im Schulgebäude.
Auch bei Unterrichtsausfall oder Sonderveranstaltungen ist die Betreuung bis 13:00 Uhr gewährleistet.
Kein Kind muss die Schule vor dem im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsende verlassen.

Eine Ausnahme bilden die Tage der Zeugnisausgabe:
An diesen Tagen endet der Unterricht nach der 3. Stunde; eine Betreuung findet nicht statt. Am ersten Schultag nach den Sommerferien haben die 2. Klassen 4, die 3. und 4. Klassen 5 Unterrichtsstunden.

siehe: Infos GSW –> Unterrichtszeiten
https://wordpress.nibis.de/gswissingen/unterrichtszeiten/