Zu Beginn eines Schuljahres unterschreiben die Schüler:innen einen Schulvertrag, mit dem sie sich verpflichten, die grundlegenden Verhaltensregeln an der Jörg-Immendorff-Schule in Bleckede einzuhalten. Die Schul-/und Hausordnung stellt die Regeln der Jörg-Immendorff-Schule in Bleckede in ausführlicher Form dar.
1. Busfahrende Schüler:innen
a) Die Fahrschüler:innen nehmen morgens den passenden Bus zum Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss den ersten möglichen Abfahrtsbus.
b) Sie benutzen die nächstgelegene Bushaltestelle am Wohnort und bei der Schule. Zu diesen Haltestellen gehen sie ohne Umwege, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.
c) An den Bushaltestellen verhalten sich alle rücksichtsvoll, gefährden weder sich noch andere und hören auf die Buslotsen und auf die Aufsichten.
d) Nach Ankunft des Busses gehen sie direkt ins Schulgebäude oder in den Freizeitbereich des Schulhofs.
2. Nicht busfahrende Schüler:innen
a) Nicht busfahrende Schüler:innen kommen spätestens 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts zur Schule.
b) Nach Schulschluss verlassen sie unverzüglich das Schulgelände und gehen auf dem kürzesten Weg nach Hause.
c) Fahrräder dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
d) Roller- oder mofafahrende Schüler:innen müssen für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge sorgen und sich den Verkehrsregeln entsprechend verhalten.
3. Unterrichtszeit
Mit Beginn des Unterrichts um 8:00 Uhr werden die Unterrichtsräume von der jeweiligen Fachlehrkraft aufgeschlossen.
1. Block: 1./2. Stunde 08:00 – 09:30 Uhr
2. Block: 3./4. Stunde 09:55 – 11:25 Uhr
3. Block: 5./6. Stunde 11:45 – 13:15 Uhr
4. Block: 7./8. Stunde 14:00 – 15:30 Uhr
4. Pausen
a) Die großen Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Daher stehen unterschiedliche Pausenbereiche zur Verfügung:
- der Pausenhof – für die Frischlufthungrigen (für die genauen Grenzen bitte den Aushang beachten);
- die Kleinspielfläche und der Sportplatz – für die Bewegungsfreudigen;
- die Bücherei – für Lesebegeisterte und alle, die sich zurückziehen wollen
- der Spieleraum – für die, die Gesellschaft und Spiel suchen;
- der Ruheraum – für alle, die sich zurückziehen wollen;
- die Mensa – für die Hungrigen und Durstigen.
b) Die Pausenbereiche dürfen grundsätzlich nicht verlassen werden.
c) Die Toiletten und Flure sind keine Aufenthaltsbereiche.
d) Auf den Fluren wird nicht gerannt und nicht gedrängelt.
e) Schüler:innen können sich ab dem 9. Jahrgang erarbeiten, dass sie in den großen Pausen im eigenen Klassenraum bleiben dürfen.
f) Für Schüler:innen des 10. Jahrganges gilt für die Mittagspause auf Antrag eine Sonderregelung.
g) Grundsätzlich verhält sich jeder in den Pausen so, dass er weder sich noch andere gefährdet (keine Schneebälle, kein Jagen durch die Büsche, …)
h) Den Anweisungen der Aufsichten (Lehrpersonen, Schüler:innen, weitere Mitarbeiter:innen des Schulzentrums) ist unbedingt Folge zu leisten. Fehlverhalten kann zum Ausschluss der Nutzung einzelner Pausenbereiche oder zur betreuten Pause führen.
i) Bei schlechten Witterungsverhältnissen erfolgt eine Durchsage, die Schüler:innen halten sich bei geöffneter Tür in ihrem eigenen Klassenraum auf. Die Hofaufsichten beaufsichtigen die Flurbereiche vor den Klassen.
5. Raumwechsel
a) Die Klassen warten leise vor den Fachräumen bzw. an den entsprechenden Wartestellen, bis sie mit ihrem Lehrer/ ihrer Lehrerin den Raum betreten können.
b) Taschen und Rucksäcke müssen so gelagert werden, dass sie keine „Stolpersteine“ sind.
c) Findet ein Raumwechsel während der Unterrichtszeit statt, gehen die Gruppen leise in Begleitung einer Lehrkraft.
6. Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen
a) Auf dem Schulweg und in der Schule sind das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol, aller koffeinhaltiger Getränke und anderer Drogen grundsätzlich verboten.
b) Die Schüler:innen haben keine Drogen, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie keinen Alkohol und Tabak dabei.
c) Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas o.Ä. sind in der Schule verboten.
7. Garderobe
a) Die Schüler:innen tragen angemessene Kleidung. Bauchfreie Bekleidung, Miniröcke, kurze Hotpants und Achselshirts sind verboten.
b) Kleidung ist so zu wählen, dass keine Unterwäsche sichtbar ist.
c) Kleidung mit beleidigenden, anstößigen oder provozierenden Aussagen, z.B. Schimpfwörter oder pornographische Hinweise, dürfen in der Schule nicht getragen werden.
d) Während der Unterrichtszeiten und in geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen grundsätzlich abzusetzen. Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen sind hiervon ausgenommen. Weitere Ausnahmen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) können bei der Schulleitung beantragt werden.“
8. Fundsachen
Alle Fundsachen werden sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
9. Sauberkeit
Alle Schüler:innen sind für die Sauberkeit ihres Arbeitsplatzes verantwortlich.
Der Sauberkeit dienende Klassendienste (z.B. Müll- und Ordnungsdienst) werden von allen Schüler:innen zeitweise übernommen.
Die Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen,
daher
- wird der Müll immer direkt in die entsprechenden Mülleimer (Mülltrennung) entsorgt;
- werden Wände oder Möbel nicht beschädigt oder verschmutzt;
- wird mit Mobiliar und Ausstellungsstücken achtsam umgegangen;
- werden die Toiletten sauber verlassen;
- stellen alle Schüler:innen am Ende des Schultags die Stühle hoch.
10. Was nicht in die Schule gehört
Verboten sind: Feuerzeuge, Messer und andere Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände, Munition, Feuerwerkskörper, Spraydosen aller Art, Chemikalien und Laserpointer. (ausführlich im Waffenerlass nachzulesen)
Spielzeuge können nach Absprache mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung in die Schule mitgebracht werden.
11. Umgang mit digitalen Medien
Die Nutzung von Smartgeräten ist in der Smartgeräte-Ordnung geregelt.
12. Verstöße gegen die Schulordnung
Verstöße gegen die Schulordnung haben Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

