Nutzungsbedingungen für den Medien- und Geräteverleih des Kreismedienzentrums Uelzen
Stand: November 2023
- Zielgruppen
Das Kreismedienzentrums Uelzen stellt allen Schulen und außerschulischen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung im Landkreis Uelzen Medien und technische Geräte für Zwecke der Bildung und Erziehung kostenlos zur Verfügung.
Der Verleih an Privatpersonen und gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
- Leihbedingungen für technische Geräte und Ausstattung
Die Leihfrist beträgt 14 Tage. Leihfristen können individuell vereinbart werden. Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, kann diese nach Absprache verlängert werden.
Entleiherin bzw. Entleiher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist diejenige Person, die im Kreismedienzentrum Gegenstände und Geräte persönlich entleiht oder die Schule bzw. Organisation, die durch Beauftragte entleihen lässt.
Der Verleih der Medien, Geräte und Ausstattung erfolgt nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung.
Personen von außerschulischen Einrichtungen müssen bei der Abholung eine Bevollmächtigung ihrer Organisation vorlegen.
Die entliehenen Medien, Geräte und Ausstattungen sind rechtzeitig zurückzugeben. Für Medien, Geräte und Ausstattungen, die trotz erfolgter Abmahnung nicht zurückgegeben werden, erfolgt die Ersatzbeschaffung zu Lasten der Entleiherin bzw. des Entleihers.
Ausgeliehene Medien und Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Kreismedienzentrums an andere Nutzer weitergegeben werden.
Entleiherinnen und Entleiher dürfen für den Einsatz der ausgeliehenen Medien keine Gebühren oder Eintrittsgelder erheben.
- Haftung
Die entleihenden Einrichtungen und Personen haften für Beschädigungen und Verlust von Medien und Geräten in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten.
Schäden sind unverzüglich zu melden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht bzw. andere Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen kann die entleihende Person oder Einrichtung vom Verleih ausgeschlossen werden.
Haftungsausschluss
Jegliche Haftung des Medienzentrums für Schäden irgendwelcher Art, die durch die Nutzung von entliehenen Medien oder Geräten entstehen, ist ausgeschlossen.
- Urheberrecht, gesetzliche Bestimmung und Gema-Gebühren
Die nutzenden Einrichtungen und Personen sind zur Wahrung der Urheberrechte und aller geltenden Gesetze für die öffentliche Vorführung von Ton- und Bild-Medien, insbesondere die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen, verpflichtet. Ferner sind Lehrkräfte verpflichtet, Schülerinnen, Schüler und Eltern über die Urheberrechte zu informieren. Zur Klärung der Gema-Gebührenpflicht für eine Veranstaltung ist im Einzelfall die entleihende Einrichtung bzw. Person verpflichtet.
- Datenerhebung und Datenschutz
Der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck des Verleihs von Medien und der gegenseitigen Kommunikation auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Diese Daten werden nur für interne Zwecke verwendet.
Es werden folgende Daten erhoben und gespeichert: Name, Vorname, zuständige Organisation mit Adresse sowie optional Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Durchführung des Verleihs erforderlich. Ohne diese Daten können wir keinen Verleih von Medien durchführen.
Gemäß der geltenden Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO) haben Sie jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Datenschutzerklärung des Landkreises Uelzen.
- Spezielle Nutzungsbedingungen Online-Medien
Für die vom Kreismedienzentrum Uelzen online über die Merlin-Mediathek des Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) zur Verfügung gestellten Medien gelten die „Nutzungsbedingungen für Merlin-Online-Medien in Niedersachsen 2013“ und die Datenschutzerklärung „Merlin-Mediathek“ (http://nds.edupool.de).
Das Kreismedienzentrum hat beim Kauf von Online-Medienlizenzen die Vorführrechte zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung (VÖ) der Medien für den Bereich des Landkreises Uelzen erworben; das Recht zur öffentlichen Aufführung ist auf den nichtgewerblichen Einsatz beschränkt, für die Aufführung darf also kein Eintrittsgeld erhoben werden!
Uelzen, 07.11.2023