Schlagwort: Grundgesetz

  • Pressefreiheit in Deutschland

    Pressefreiheit in Deutschland

    Laut dem Grundgesetz Art. 5 (1) gilt die Pressefreiheit in Deutschland. Die Pressefreiheit meint das Recht von Medienschaffenden, der ungehinderten Arbeit nachzugehen – also Tatsachen, Meinungen und Stellungnahmen zu recherchieren, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dabei sollte der Pressekodex beachtet werden, der zur journalistischen Sorgfalt aufruft. Auch eine Schülerzeitung unterliegt dem Pressekodex. An diesen müssen sich die Schülerinnen und Schüler halten, jedoch schränkt er sie nicht in ihrer freien Berichterstattung ein: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Art. 5 Abs. 1 GG). Damit gilt die Pressefreiheit als Grundlage einer freiheitlichen Demokratie.

    Die Pressefreiheit ermöglicht den Menschen einen demokratischen Austausch und kritischen Dialog. Auch wir haben uns diesen Dialog zum Ziel gesetzt und uns gefragt, was Menschen in unserem Umfeld über die Pressefreiheit denken. Im Rahmen eines Workshops zum Thema „Pressefreiheit“ anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit am 3. Mai haben wir am 24. April 2024 eine Straßenumfrage in der Innenstadt von Hannover durchgeführt. Wir haben Menschen verschiedenen Alters befragt:

    Zu Beginn teilte uns ein älterer Mann mit, was er unter dem Begriff „Pressefreiheit“ versteht und wie wichtig diese ihm ist: “Unter dem Begriff Pressefreiheit verstehe ich, dass ich meine Meinung in der Zeitung kundtun kann, unabhängig von irgendwelchen Parteien oder Organisationen.“ Die Pressefreiheit sei ihm vor allem in der heutigen Zeit ganz wichtig. Seiner Meinung nach sei aber die politische Lage für die Verschlechterung der freien Berichterstattung, das ein erst kürzlich veröffentliches Ranking gezeigt hat, verantwortlich.

    Es gibt ein weltweites Ranking für die Pressefreiheit der Nicht-Regierungsorganisation (NGO) „Reporter ohne Grenzen“. 180 Plätze sind zu vergeben, Platz 1 ist der Beste. Wir haben eine Erzieherin gefragt, auf welchem Platz Deutschland wohl liege. Sie antwortete prompt: „100.“ Wir klärten sie auf. Deutschland liegt aktuell auf dem 21. Platz! Allerdings ist die Tendenz sinkend. Deutschland lag noch in den vorherigen Jahren auf einer besseren Platzierung. Ein hohe Zahl tätlicher Angriffe, eine schrumpfende Pressevielfalt und eine Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden in- und ausländischer Geheimdienste begünstigen diese problematische Entwicklung in Deutschland.

    Einen Studenten haben wir ebenfalls gefragt, wie wichtig ihm die Pressefreiheit ist. Seine Antwort lautete: ,,Für mich ist schon wichtig, dass man seine Meinung äußern kann und diese auch nicht verdreht wird. Dass das, was ich jetzt zum Beispiel euch übermittle auch genauso wiedergegeben wird.“ Außerdem haben wir ihn gefragt, ob er die Pressefreiheit in Deutschland als bedroht ansieht. Er meinte: ,,Bedroht würde ich nicht sagen, aber zum Teil eingeschränkt schon. Als ich selbst Interviews oder Ähnliches gegeben habe, wurde nicht immer alles genau so wiedergegeben wie ich es gesagt habe.“ Seine Aussage demonstriert, wie wichtig die journalistische Sorgfalt bei der Berichterstattung ist.

    Unsere Straßenumfrage in Hannover liefert interessante Einblicke in die Wahrnehmung der Pressefreiheit durch Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersgruppen. So werden die Bedeutung der Pressefreiheit für eine unabhängige Meinungsäußerung und die Bedeutung der unverfälschten Wiedergabe von Meinungen durch die Presse von den Befragten betont. Der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlicht aber auch die besonderen Herausforderungen der Presse.

  • Tag der Pressefreiheit am 03. Mai 2024

    Tag der Pressefreiheit am 03. Mai 2024

    Am 3. Mai wird weltweit der Internationale Tag der Pressefreiheit gefeiert, um die Bedeutung freier Medien für eine demokratische Gesellschaft zu würdigen. Als Schule mit einer eigenen Online-Schülerzeitung möchten wir diesen Tag nutzen, um gemeinsam mit euch ein Zeichen für die Pressefreiheit zu setzen. Wir laden euch daher ein, Teil unserer Mitmachaktion am Internationalen Tag der Pressefreiheit zu werden. Was könnt ihr tun? Es gibt viele Möglichkeiten, sich an diesem Tag zu beteiligen:

    • Ihr könnt euch an den Stellwänden des Wahlpflichtkurses Journalismus, die in der Großen Pausenhalle aufgestellt sind, selbstständig informieren. Dort findet ihr interessante Beiträge rund um das Thema Pressefreiheit.
    • Außerdem möchten wir euch dazu ermutigen, Themenvorschläge für die Schülerzeitung einzureichen. Ihr könnt eure Ideen in die dafür vorgesehene Box einwerfen, die an diesem Tag ebenfalls in der Großen Pausenhalle aufgestellt ist.
    • Abonniert auch gerne den neuen Instagram-Kanal der Schülerzeitung KGS NEWS, um künftig keine Beiträge mehr zu verpassen. Übrigens: Jeder Abonnent bzw. jede Abonnentin erhält an diesem Tag einen Gratis-Snack 😉
    • Um euch zusätzlich zu erfreuen, stehen euch Bunte Tüten mit süßen und sauren Köstlichkeiten zum Verkauf bereit.

    Lasst uns gemeinsam ein Zeichen für die Pressefreiheit setzen und zeigen, dass wir uns als Schule für eine demokratische Gesellschaft einsetzen!

    Wir freuen uns auf eure Teilnahme.

    🙂 🙂 🙂

  • Gendergerechte Sprache in Hannover: Warum politische Korrektheit in diesem Fall Unfug ist

    Gendergerechte Sprache in Hannover: Warum politische Korrektheit in diesem Fall Unfug ist

    In den vergangenen Wochen gab es eine große öffentliche Debatte über geschlechtsneutrale Sprache – angestoßen durch die niedersächsische Landeshauptstadt: Hannover hat in diesem Jahr die gendergerechte Sprache für den gesamten städtischen Schriftverkehr eingeführt. Unser Autor hält solche Versuche für großen Unfug.

    Ein Kommentar vom 14.05.2019

    Die Entscheidung der Hannoveraner Stadtverwaltung traf auf breite Zustimmung, aber auch auf Ablehnung und Gelächter. So titelte die „Welt“, dass Hannover künftig gendergerecht in Hannover*in und Erfurt in Er-/Sie-/Esfurt umbenannt werde. Auch weitere Beiträge zeigen, wie unnötig und übertrieben und lächerlich solche Maßnahmen im Sinne der politischen Korrektheit sind.

    Gegenüber Opfern von echter Diskriminierung erscheinen sie sogar zynisch, zum Beispiel gegenüber unbewaffneten schwarzen Jugendlichen in den USA, die ohne ersichtlichen Grund von Polizisten erschossen werden, gegenüber Mädchen in Afrika, die bei der Geburt verstümmelt werden, gegenüber Frauen in arabischen Ländern, die wegen sexueller Übergriffe gegen die eigene Person mit Steinigung bestraft werden und gegenüber Homosexuellen, die in manchen Ländern aufgrund ihres sexuellen Interesses inhaftiert oder sogar hingerichtet werden. Jene Menschen und ihre echten Probleme werden ignoriert, um sich darüber aufzuregen, warum es „Tomatenmark“ und nicht „Tomatenmarie“ heißt.

    Außerdem geht politische Korrektheit meist mit einer ganz bestimmten, gnadenlos rassistischen und sexistischen Einstellung von Menschen einher. Letztere bezeichnen sich selbst zwar als „politisch korrekt“, dieser Einstufung kommen sie aber ungefähr so nahe wie ich einer Bergziege. Diese Menschen sind der Meinung, dass weiße Menschen keinen Rassismus erfahren und dass Männer nicht zum Opfer von Sexismus werden können. Wer dem nicht zustimmt, läuft selbstverständlich Gefahr als Rassist, Sexist, AfD-Anhänger, Bild-Leser, weißer, heterosexueller Eis-Mann etc. abgestempelt zu werden.

    Dabei schafft politische Korrektheit Mauern zwischen Menschen verschiedener ethnischer Gruppen, weil sie den Fokus auf die Gruppenzugehörigkeit eines Menschen legen, wo diese eigentlich unwichtig ist und man diese Unterschiede ignorieren sollte. Sie bevormundet überdies Minderheiten, indem sie einer Minderheit zugehörige Menschen wie rohe Eier behandelt und nicht wie das, was sie eigentlich sind: Menschen. Sicher, der Artikel 3 unseres Grundgesetzes fordert vom Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Hannover hat hier brav seine Hausaufgaben gemacht, doch die praktische Umsetzung des Artikels meint wohl kaum das Gendersternchen. Dennoch bleiben derartige Versuche übertriebener politischer Korrektheit etwas ganz Besonderes, um es politisch korrekt auszudrücken.

  • Bund und Länder sind sich beim Digitalpakt einig

    Bund und Länder sind sich beim Digitalpakt einig

    Berlin – Am 15. März stimmte der Bundesrat mit der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung des Artikel 104c und 104d.

    Damit ist der Weg frei für den sogenannten „Digitalpakt“, mit dem die Finanzierung für digitale Medien durch den Bund an den Schulen vorangetrieben werden soll. Eigentlich sollte der Pakt bereits im Januar beschlossen werden. Jedoch sahen sich die Bundesländer in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt, da die Bildung laut Verfassung allein Sache der Länder ist. Zudem hätten die Länder sich laut Gesetzentwurf des Bundestages zur Hälfte an den Kosten beteiligen sollen, dies lehnten die Bundesländer ab. So wurde durch den Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen, der konnte erfolgreich zwischen Ländern und Bundestag vermitteln: Die Bundesländer bestimmen individuell, wie die Gelder eingesetzt werden, der Bund stellt lediglich die Mittel zur Verfügung und führt eine Statistik darüber. Auch die Regelung über die Kostenbeteiligung der Bundesländer fällt weg.

    Der Gesetzentwurf muss nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und tritt dann in Kraft.

    Sollte dieser kein Veto einlegen, stehen ab sofort den Schulen circa 3,5 Milliarden Euro für die Anschaffung von digitalen Geräten und die Bezahlung für Fachpersonal zur Wartung von jenen Geräten zur Verfügung.