Pressefreiheit in Deutschland

Laut dem Grundgesetz Art. 5 (1) gilt die Pressefreiheit in Deutschland. Die Pressefreiheit meint das Recht von Medienschaffenden, der ungehinderten Arbeit nachzugehen – also Tatsachen, Meinungen und Stellungnahmen zu recherchieren, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dabei sollte der Pressekodex beachtet werden, der zur journalistischen Sorgfalt...