Krankmeldung

Krankmeldung

Im Krankheitsfall ist ihr Kind morgens vor Beginn der ersten Stunde telefonisch krank zu melden. Unser Sekretariat ist ab 7 Uhr besetzt.

Ist absehbar, dass die Erkrankung Ihres Kindes eine Woche oder länger andauernd wird, ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Diese muss den gesamten Zeitraum des Fernbleibens erfassen und spätestens am dritten Fehltag bei der Schule eingereicht werden. Dauert die Erkrankung länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist unverzüglich eine Neue vorzulegen.

. . . . .

Wenn Ihr Kind einen Arztbesuch hat, der in die Schulzeit fällt, ist eine Freistellung von Nöten. Hierfür erhält Ihr Kind im Sekretariat einen Urlaubsantrag, der dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin rechtzeitig vorzulegen ist, damit das Fernbleiben vom Unterricht bewilligt werden kann.

Die Kommentare sind geschlossen.