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Teilgebundener Ganztag
An der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. An diesen beiden Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden außerunterrichtliche Angebote nach dem Unterricht statt.
Mehr Infos zu Ganztagsschulen in Niedersachsen gibt es hier:
http://www.ganztagsschule-niedersachsen.de/themen/was-ist-ganztagsschule.html