Es ist in der VeDaB ein neues Angebot zum Thema “Datenschutz und Urheberrecht” eingestellt worden.
Schulen gehen zunehmend IT-gestützt mit Daten um. Aber wie ist das eigentlich, wenn etwa Diagnosetests auf einer Verlagsplattform durchführt werden? Fördergutachten – wäre es nicht praktisch, diese per Mail zu verschicken? Notenlisten per Mail an die Schule? Was darf ich auf der Schulhomepage veröffentlichen? Was ist bei der Einführung einer Lernplattform zu beachten? Wie ist das mit Schülerfotos? Und was ist mit den Daten, die Kolleginnen und Kollegen auf ihren Privatgeräten verarbeiten?
Die zweiteilige Fortbildung (zweiter Teil Donnerstag, 14.09.2017, 14:30-17:00) vermittelt Grundlagen zum schulischen Datenschutz in Niedersachsen. Neben konkreten Fragen und Anliegen der Teilnehmenden werden die folgenden Aspekte im Laufe der beiden Nachmittage thematisiert:
• Rechtliche und technisch-organisatorische Grundlagen
• Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
• Daten auf der Schulhomepage
• Vorstellung des Portals datenschutz.nibis.de
• Fälle aus der Praxis
• Dienstliche Daten auf privaten Medien und Geräten
• Dienstliche Daten in der Schule
• Schulnetz
• Probleme mit Web 2.0 / Facebook / Dropbox / Clouds etc.
• Tablet-PCs / Smartphones (schülereigene Endgeräte)
• Lernplattformen
Datum: 30.08.2017 (Teil 1); 14.09.2017 (Teil 2)
Uhrzeit: 14.30 bis 17.00 Uhr
Ort: KreisMedienZentrum Göttingen, Göttingen
Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier:
https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=96107
Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link Fortbildung „Datenschutz und Urheberrecht“ (GÖ) kann er dort direkt aufgerufen werden. |