ACHTUNG! Geändert! Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB) and die LfD

Die entsprechende Meldung wurde zwischenzeitlich geändert. Es ist nun eine geänderte Vorgehensweise beschrieben:

Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten.

Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase und steht deshalb noch nicht zur Verfügung.

Bis der Online-Service nutzbar ist, können Sie die Meldung der/des Datenschutzbeauftragten an das Postfach meldungdsb@lfd.niedersachsen.de senden.
Sie erhalten dann eine Bestätigung und kommen Ihrer Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nach.

Die Meldung per Mail sollte bitte folgende Angaben enthalten:

  • Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (E-Mail und Telefon)
  • Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen
  • Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Benennungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)

Eine erneute Meldung über das angegebene Postfach ist nicht erforderlich, sofern Sie der LfD Niedersachsen bereits schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax) die Angaben nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO übermittelt haben.

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Die ursprüngliche Version lautete:

Für die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) wird derzeit ein Online-Service entwickelt, der es Verantwortlichen ermöglicht, die erforderliche Meldung der/des Datenschutzbeauftragten für den nicht-öffentlichen Bereich in Niedersachsen einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten. Der Online-Service befindet sich in der finalen Testphase, wird aber erst nach dem 25. Mai 2018 verfügbar sein.

Daher verlängert sich die Meldefrist für die Verantwortlichen über den 25.05.2018 hinaus. Steht der Online-Service zur Verfügung, so besteht noch ausreichend Zeit, um seiner Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nachzukommen.

Wir bitten die Verantwortlichen von einer Meldung in Papierform oder per Mail abzusehen. Nur bei Nutzung des Online-Meldeportals ist es möglich, eine Bestätigung über die Erfüllung der Meldepflicht zu erhalten.

 

Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link ACHTUNG! Geändert! Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB) and die LfD kann er dort direkt aufgerufen werden.
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