DSB-Meldung – online & sicher
Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen bietet hierfür einen neuen Online-Service an, der es Verantwortlichen ermöglicht, die hierzu erforderlichen DSB-Meldungen bequem online durchzuführen.
Das DSB-Meldeportal ist unter folgender Adresse erreichbar: nds.dsb-meldung.de
Über das DSB-Meldeportal können die eigenen Meldedaten einfach und schnell verwaltet sowie nach Bedarf jederzeit geändert werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine elektronische Bestätigung der erfolgreichen Meldung bei der Aufsichtsbehörde als Nachweis für die eigene Dokumentation zu erhalten.
Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link NUN ONLINE: Meldung des Datenschutzbeauftragten (DSB) and die LfD kann er dort direkt aufgerufen werden. |