Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen warnt vor einem dubiosen Anbieter:
Die LfD Niedersachsen erreichen seit 1. Oktober vermehrt Hinweise auf ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“. In diesem werden Gewerbetreibende aufgefordert, Angaben über ihren Betrieb zu machen, „um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen“. Wir raten dringend davon ab, das Fax zu beantworten, da dahinter eine Abofalle steckt.
Der Absender des Faxes erweckt den Eindruck, als handele es sich bei den abgefragten Daten um Pflichtangaben, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen. Für die Rücksendung des Faxes wird außerdem eine Frist gesetzt, was den Eindruck einer amtlichen Erhebung noch verstärkt.
Die LfD Niedersachsen weist darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine amtliche Abfrage handelt und warnt ausdrücklich davor, das ausgefüllte Formular zurückzuschicken.
Im Kleingedruckten des fraglichen Dokuments ist nämlich zu lesen, dass Gewerbetreibende mit der Rücksendung ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ für 498 Euro netto jährlich (mit einer Laufzeit von drei Jahren) erwerben. Dieses soll angeblich Informationsmaterial, Mustervorlagen und Anleitungen zur Umsetzung der DS-GVO enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Kostenlose Informationen, Muster und Anleitungen zur DS-GVO erhalten Sie zudem auf der Website der LfD Niedersachsen, zum Beispiel hier, hier und hier.
Dieser Beitrag ist unter der Originaladresse:
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/warnung-vor-fax-der-datenschutzauskunft-zentrale-169478.html
zu finden.
Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link Warnung vor Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ kann er dort direkt aufgerufen werden. |