Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2021, S. 138.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde von den niedersächsischen Schulen zwischenzeitlich verstärkt Distanzunterricht angeboten. Als Kommunikationsplattform nutzten Schulen häufig Videokonferenzsys-teme (VKS). Bei Videokonferenzen wird eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet, sodass datenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden müssen. Um die Schulen in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen, habe ich gemeinsam mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten zum Einsatz von VKS in Schulen (FAQ) erstellt.
Grundsätzlich darf eine Schule unter anderem dann personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit Hilfe digitaler Lehr- und Lernmittel (z.B. VKS) verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule erforderlich ist. Dazu gehört zum Beispiel die Durchführung des Unterrichts. Diese Erforderlichkeit war während des pandemiebedingten Ausfalls des Präsenzunterrichts gegeben.
Verarbeitet werden dürfen insbesondere:
• die IP-Adresse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
• die Bild- und Tonübertragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
• geteilte Dateien,
• der Nachrichtenaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während der Videokonferenz (Chats)
Neben Informationen zur rechtlichen Grundlage des VKS-Einsatzes an Schulen beantworten die FAQ Fragen die sich speziell für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte sowie für die
Lehrkräfte ergeben.
Die „Technischen Eckpunkte für den Einsatz von Videokonferenzsystemen an Schulen“ ergänzen dieses FAQ um zentrale Aspekte des technisch-organisatorischen Datenschutzes. Auf diese Weise bieten die FAQ den Schulen eine Hilfestellung, damit Videokonferenzsysteme datenschutzkonform im Unterricht genutzt werden können.
FAQ VKS:
https://t1p.de/FAQ-VKS
Technische Eckpunkte:
https://t1p.de/Technische-Eckpunkte-VKS
Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2021, S. 138.
Quelle: Dieser Artikel wurde automatisch von der Website ‘Datenschutz und Nutzungsrecht in Schulen’ übernommen. Unter dem Link LfD: Antworten zum Einsatz von Videokonferenzsystemen in Schulen kann er dort direkt aufgerufen werden. |